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   OLG Karlsruhe, 10.09.2003 - 1 U 7/03   

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https://dejure.org/2003,5332
OLG Karlsruhe, 10.09.2003 - 1 U 7/03 (https://dejure.org/2003,5332)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.09.2003 - 1 U 7/03 (https://dejure.org/2003,5332)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. September 2003 - 1 U 7/03 (https://dejure.org/2003,5332)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments; Nachvermächtnis oder Ersatzvermächtnis; Erforderliches rechtliches Interesse für eine Feststellungsklage; Erforschung des Erblasserwillens; Verteilung von Grundeigentum im Wege von Vorausvermächtnissen; Keine Erschöpfung des Nachlasses durch ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testamentauslegung - Nachvermächtnis und Ersatzvermächtnis

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zweifel bei Testamentsauslegung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2003 - 1 U 7/03
    Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Sprachgebrauch nicht immer so exakt ist oder sein kann, dass die Erklärende mit ihren Worten genau das unmissverständlich wiedergibt, was sie zum Ausdruck bringen wollte (vgl. BGH NJW 1993, 256).
  • OLG Frankfurt, 05.02.1999 - 25 U 156/98

    Vorausvermächtnisanspruch des Miterben vor Erbauseinandersetzung gegenüber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2003 - 1 U 7/03
    Der Erblasserin stand es frei, den Vorvermächtnisnehmer im Rahmen seiner letztwilligen Verfügung von der gesetzestypischen Pflicht zur Erhaltung des Vermächtnisgegenstandes im Interesse der Nachvermächtnisnehmer zu befreien und zu bestimmen, dass das Nachvermächtnis nur anfallen solle, wenn der Vermächtnisgegenstand beim Tode des Vorvermächtnisnehmers noch vorhanden sei (vgl. dazu OLGR Frankfurt 1999, 112, 114).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2003 - 1 W 39/03

    Testamentsauslegung: Auslegung einer Erbeinsetzung in einem als Nachtrag zu

    Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Sprachgebrauch nicht immer so exakt ist oder sein kann, dass der Erklärende mit seinen Worten genau das unmissverständlich wiedergibt, was er zum Ausdruck bringen wollte (vgl. BGH NJW 1993, 256; Senat Urteil vom 10.09.2003 - 1 U 7/03 -).
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