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   OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 2 VAs 33/06   

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https://dejure.org/2006,9873
OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 2 VAs 33/06 (https://dejure.org/2006,9873)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.10.2006 - 2 VAs 33/06 (https://dejure.org/2006,9873)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 2 VAs 33/06 (https://dejure.org/2006,9873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Anforderungen an die Therapiebereitschaft eines Drogenabhängigen bei Prüfung der Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Therapiebereitschaft i.F.e. ernsthaft zur Vornahme einer Therapie bereiten und diesbezüglich seinen Willen äußernden Drogenabhängigen mit dem Ziel der Beseitigung der Drogenabhängigkeit durch aktive Mitarbeit

  • Judicialis

    EGGVG § 28 Abs. 3; ; BtMG § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35 Abs. 1
    Begriff der Therapiebereitschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 308
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 4 VAs 140/82

    Zurückstellungsgesuch; Therapiebereitschaft; Therapiefähigkeit; Abhängigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 2 VAs 33/06
    Die Begründung, mit der die Therapiebereitschaft des Antragstellers verneint wird, begegnet deshalb durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil sie zunächst zwar zutreffend darauf hinweist, im Ergebnis dann aber unberücksichtigt lässt, dass auch mehrfache Therapieabbrüche noch nicht den Schluss auf einen fehlenden Therapiewillen zulassen (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. StV 1983, 112; NStZ 1999, 253), dass sich vielmehr ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt, so dass sich der Weg aus der Sucht als ein auch von Rückschlägen begleitetes prozeßhaftes Geschehen darstellt (Körner, BtMG, 5.Aufl., § 35 Rdn 125 mit zahlreichen Beispielen und Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 VAs 51/01

    Betäubungsmittelabhängigkeit: Wiederholte Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 2 VAs 33/06
    Gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zugrunde gelegt ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. StV 2002, 263).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.1999 - 2 VAs 41/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 2 VAs 33/06
    Die Begründung, mit der die Therapiebereitschaft des Antragstellers verneint wird, begegnet deshalb durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil sie zunächst zwar zutreffend darauf hinweist, im Ergebnis dann aber unberücksichtigt lässt, dass auch mehrfache Therapieabbrüche noch nicht den Schluss auf einen fehlenden Therapiewillen zulassen (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. StV 1983, 112; NStZ 1999, 253), dass sich vielmehr ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt, so dass sich der Weg aus der Sucht als ein auch von Rückschlägen begleitetes prozeßhaftes Geschehen darstellt (Körner, BtMG, 5.Aufl., § 35 Rdn 125 mit zahlreichen Beispielen und Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie:

    Therapiebereitschaft eines Drogenabhängigen ist dann zu bejahen, wenn er ernsthaft gewillt ist, eine Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten (ständige Senatsrechtsprechung, vergl. OLG Karlsruhe StV 2007, 308).

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe StV 1983, 112; STV 2002, 263; NStZ 1999, 253; StV 2007, 308 jeweils mwN.) herrscht Einigkeit, dass sich der Weg aus der Sucht als ein langes, auch von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, so dass sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt.

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2007 - 2 VAs 37/07

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese dem Anliegen des § 35 BtMG widerstreitende Begründung lässt außer Betracht, dass der Weg aus der Drogensucht regelmäßig mit gescheiterten Therapieversuchen und strafrechtlichen Rückfällen verbunden ist, und dass diese deshalb einer erneuten Zurückstellung nicht entgegenstehen (Körner aaO, Rdnr. 125 mwN; ständige Senatsrechtsprechung z.B. StV 2007, 308f.).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Grundsätzlich ausreichend ist die ernsthafte Bereitschaft, die Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten (vgl. OLG Karlsruhe StV 2007, 308 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 111; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 205).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.2018 - 1 VAs 8/18

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: Gerichtliche Überprüfung der ablehnenden

    Grundsätzlich ausreichend sind daher die ernsthafte Bereitschaft, die Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten (Senat, a.a.O., OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2006, Az. 2 VAs 33/06; zit. nach beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2011 - 2 VAs 26/11

    Strafvollstreckung: Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer

    Therapiebereitschaft eines Drogenabhängigen ist dann zu bejahen, wenn er ernsthaft gewillt ist, eine Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten (Senat B.v. 10.10.2006, 2 VAs 33/06 in juris).
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