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   OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14   

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OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14 (https://dejure.org/2015,33583)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 (https://dejure.org/2015,33583)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. November 2015 - 1 AK 111/14 (https://dejure.org/2015,33583)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auslieferung eines ETA-Terroristen von Deutschland nach Frankreich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung einer Ausschreibung in einem Europäischen Haftbefehl durch Heranziehung von Ermittlungserkenntnissen des Generalbundesanwalts; Behauptung des Bestehens einer deutschen Staatsangehörigkeit; Zum Merkmal des gewöhnlichen Aufenthalts in § 83b Abs. 2 IRG; ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 6 Abs 1 FreizügG/EU, § 83b Abs 2 Nr 2 Buchst b IRG, Art 489 StPO FRA
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von Deutschland nach Frankreich; Heranziehung von Erkenntnissen des Generalbundesanwalts zur Konkretisierung der Ausschreibung in einem europäischen Haftbefehl; Auslieferung bei Feststehen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkretisierung einer Ausschreibung in einem Europäischen Haftbefehl durch Heranziehung von Ermittlungserkenntnissen des Generalbundesanwalts

  • rechtsportal.de

    Konkretisierung einer Ausschreibung in einem Europäischen Haftbefehl durch Heranziehung von Ermittlungserkenntnissen des Generalbundesanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslieferung mutmaßlichen ETA-Mitglieds an Frankreich zulässig

  • Telepolis (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.11.2014)

    ETA-Führungsmitglied an der Freiburger Universität?

  • fr-online.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.11.2014)

    Mutmaßlichen ETA-Terrorist verhaftet

  • badische-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.05.2015)

    Wer ist der angebliche ETA-Terrorist aus Freiburg?

Besprechungen u.ä.

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (41)

  • EuGH, 21.10.2010 - C-306/09

    B. - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14
    Liegt dem Auslieferungsersuchen ein Abwesenheitsurteil zugrunde und macht der Verfolgte im Falle seiner Überstellung von seinem Recht auf ein neues Verfahren Gebrauch, so kann auch bei einer Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung diese jedenfalls dann mit einem Rücküberstellungsvorbehalt versehen werden, wenn das ersuchende Staat eine solche Möglichkeit ausdrücklich anbietet (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 21.10.2010, C 306/09 - NJW 2011, 285).

    der Verfolgte, falls er nach Überstellung nach Frankreich gegen eines oder mehrere der oben unter a. aufgeführten Urteile Widerspruch einlegt, entsprechend der Zusicherung der französischen Justizbehörden im Schreiben der Staatsanwaltschaft O. vom 23. Dezember 2014 infolge und aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom 21. Oktober 2010 (C 306/09) im Falle eines oder mehrerer Schuldsprüche das Recht erhält, auf seinen Wunsch zur Vollstreckung der Strafe bzw. Strafen in die Bundesrepublik Deutschland zurück überstellt zu werden,.

    Unabhängig davon hat der Senat - wie noch unten unter IV 2 d im Einzelnen auszuführen sein wird - aufgrund der Zusicherung der französischen Justizbehörden im Schreiben der Staatsanwaltschaft O. vom 23.12.2014 infolge und aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg im Urteil vom 21.10.2010 (C 306/09; NJW 2011, 285) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass der Verfolgte, falls er nach Überstellung nach Frankreich gegen die unter 1a des Tenors aufgeführten Urteile Widerspruch einlegt, im Falle eines oder mehrerer Schuldsprüche das Recht erhält, auf seinen Wunsch zur Vollstreckung dieser Strafe bzw. Strafen wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurück überstellt zu werden.

    Die vom Senat nach § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG vorliegend zu überprüfenden Entschließung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 13.03.2015, keine Bewilligungshindernisse geltend machen zu wollen, ist unter Berücksichtigung des vom Senat aufgrund der Zusicherung der französischen Justizbehörden im Schreiben der Staatsanwaltschaft O. vom 23.12.2014 infolge und aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21.10.2010 - C 306/09; NJW 2011, 285) angeordneten Rücküberstellungsvorbehalts (vgl. unten 2 d) rechtsfehlerfrei getroffen.

    Zwar sieht das deutsche Recht eine solche Möglichkeit nicht vor, die Rechtsgrundlage ergibt sich jedoch hier jedenfalls aus der Erklärung der französischen Justizbehörden, welche ihre Grundlage in der Rechtsprechung des EuGH in seiner Entscheidung vom 21.10.2010 findet (C 306/09; NJW 2011, 285).

  • EuGH, 16.11.2010 - C-261/09

    Der nationale Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, ist befugt,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14
    Der Europäische Gerichtshof hat am 16.11.2010 (C-261/09; abgedruckt in: NJW 2011, 983) folgendes entschieden:.

    Insoweit weist der Senat auf folgendes hin und bittet die französischen Justizbehörden um ergänzende und ausdrückliche Erklärung im Sinne von Ziffer 2 der vorgenannten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.11.2010 (C-261/09).

    Diese Erklärung nimmt der Senat nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung nach Maßstab der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.11.2010 (C-261/09; NJW 2011, 983) auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Verfolgten im Schriftsatz seiner Rechtsbeistände vom 23.09.2015 hin.

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist hierfür maßgeblich, ob durch die Verbüßung der Strafe im Inland die Resozialisierungschancen des Verfolgten merklich erhöht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-66/08 - Kozlowski, NJW 2008, 3201; Senat NStZ-RR 2009, 107 und 2011, 145; KG NJW 2010, 3177).

    Insoweit hält der Senat auch vorliegend an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass es sich beim Merkmal des "Überwiegens des schutzwürdigen Interesses" i.S.d. § 83b Abs. 2 lit. b IRG um ein vom Senat vollumfänglich zu überprüfendes Tatbestandsmerkmal handelt und dessen Bejahung im Regelfall die Annahme eines Bewilligungshindernisses indiziert (Senat NStZ-RR 2009, 107).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14
    In seiner Entscheidung vom 17.07.2008 hat der Europäische Gerichtshof (C-66/08; NJW 2008, 3201) auf Vorlagebeschluss des OLG Stuttgart vom 14.02.2008 (NJW 2008, 1184) allerdings zur Auslegung der Vorschrift des Art. 4 Nr. 6 RbEuHbG Stellung genommen, wonach bei einer Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung eine Überstellung abgelehnt werden kann, wenn sich die gesuchte Person im Vollstreckungsmitgliedstaat aufhält, dessen Staatsangehöriger ist oder dort ihren Wohnsitz hat und sich dieser verpflichtet, die Strafe oder Maßregel nach seinem innerstaatlichen Recht zu vollstrecken.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist hierfür maßgeblich, ob durch die Verbüßung der Strafe im Inland die Resozialisierungschancen des Verfolgten merklich erhöht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-66/08 - Kozlowski, NJW 2008, 3201; Senat NStZ-RR 2009, 107 und 2011, 145; KG NJW 2010, 3177).

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14
    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten Gesichtspunkte einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).

    Dort befinden sich die maßgeblichen sachlichen und persönlichen Beweismittel (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 13.03.2007, 1 AK 28/06, abgedruckt bei juris; vgl. BT-Drucks. 16, 1024, S. 13), welche im Hinblick auf den Tatnachweis einer Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung der ETA auch nur dort im Sinne einer effektiven Strafrechtspflege bewertet werden können.

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14
    Gleiches gilt, wenn zwar in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Ermittlungsverfahren in gleicher Sache eingeleitet wurde, aufgrund des Legalitätsprinzips wegen bestehender inländischer Verfolgungszuständigkeit dies aber geboten wäre (Senat NJW 2007, 2567).

    Insoweit ist über den gewöhnlichen Aufenthalt des Verfolgten in Deutschland hinaus - auch unter Beachtung des Gesichtspunktes des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. Senat NJW 2007, 2567) und der Gewährleistungen des Art. 8 Abs. 1 MRK - von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten im Inland verfestigt sind.

  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94

    Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14
    Allein die Vollendung des 18. Lebensjahres durch den Erwerbsberechtigten führte jedoch nicht zu einer Verlängerung der Erklärungsfrist oder setzte diese neu in Gang (BVerwGE 99, 341; Marx, a.a.O., Rn. 107 m.w.N.).

    Allein der Umstand, dass insbesondere die Mutter des Verfolgten von dem später gesetzlich geregelten fristgebunden Erklärungsrecht des Art. 3 RuStAÄndG 1974 keine Kenntnis hatte, setzte die Nacherklärungsfrist des Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG 1974 nicht in Lauf, weil bloße Unkenntnis hierfür nicht ausreicht (BVerwGE 99, 341; Marx, a.a.O., Rn. 112, 123 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2007 - 1 AK 72/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es hierzu notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2007, 650; 2005, 232).

    Insoweit verkennen sie aber, dass eine Tatverdachtsprüfung auch und gerade bei Auslieferungen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht stattfindet (OLG Karlsruhe StV 2007, 650).

  • BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14
    Unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.03.1965 (BGHSt 20, 198) legt der Senat diese Erklärung seiner Entscheidung zugrunde, auch wenn der Verurteilte die in seiner Abwesenheit ergangenen Urteile nach seiner Überstellung durch einen Widerspruch nach Art. 489 der französischen Strafprozessordnung beseitigen kann.
  • EuGH, 06.10.2009 - C-123/08

    DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14
    Hält sich jemand nämlich bereits länger als fünf Jahre ununterbrochen im Inland auf, so kann schon allein die Dauer dieses Aufenthalts ausreichen, um einen indiziellen Schluss auf eine ausreichende Integration im Inland zu rechtfertigen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.04.2013 - 1 AK 19/13; EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C - 42/11 - Lopes da Silva Jorge - NJW 2013, 141, ders., Urteil vom 06.10.2009, C -123/08 - Wolzenburg - NJW 2010, 283).
  • OLG Dresden, 05.11.2008 - Ausl 117/08

    Auslieferungssache

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 3 Ausl 69/07

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Vorlagebeschluss an den EuGH zu den

  • KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06

    Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der

  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2005 - 1 AK 24/04

    Auslieferung in einen EG-Mitgliedstaat: Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

  • KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls; Ausländer mit mehrjährigem

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10

    Auslieferung eines - vergleichbar nach § 63 StGB Unterzubringenden - bei Bestehen

  • KG, 24.05.2011 - AuslA 1069/10

    Internationale Rechtshilfe: Voraussetzungen der Ablehnung der Auslieferung

  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

  • OLG Köln, 15.08.2006 - 6 Ausl 19/06

    Innerstaatliches Auslieferungsverbot nur bei unerträglich schwerer Strafe - total

  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 AuslA 12/07

    Auslieferungssache; Auslandsbezug

  • OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10

    Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA

  • BGH, 22.12.2011 - AK 23/11

    Untersuchungshaft wegen der Mitgliedschaft bei Al Qaida

  • BGH, 10.10.2013 - AK 17/13

    Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Verabredung zum Mord;

  • BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93

    Kein Auslieferungshindernis bei Bewerbung um Einbürgerung

  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2008 - 1 AK 12/08

    Zulassungsverfahren für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 12 A 999/05
  • BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 18.06

    Nacherklärungsfrist; Deutsche Volksliste der Ukraine; Vermutung deutscher

  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96

    Erklärungsfrist für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAGÄndG

  • OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 1 AK 102/11

    Auslieferung eines nicht deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15

    Zulässigkeit einer Auslieferung: Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 2 AuslA 202/15

    Voraussetzungen des gewöhnlichen Aufenthalts eines EU-Ausländers in Deutschland

    Vor diesem Hintergrund besteht weitgehend Einigkeit unter den Oberlandesgerichten, dass für die Prüfung des "gewöhnlichen Aufenthalts" eine Gesamtschau mehrerer objektiver Kriterien vorzunehmen ist, zu denen u.a. als wesentliche Indizien das einer gewissen Dauer, die Rechtsmäßigkeit und die Freiwilligkeit des Aufenthalts gehören (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. 10.11.2015 - 1 AK 111/14; OLG Hamm Beschl. 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09; OLG Dresden Beschl. 05.10.2006 - 34 Ausl 46/06).

    Bei einem nichtangemeldeten Aufenthalt ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dieser nicht auf Dauer im Sinne eines gewöhnlichen Aufenthalts angelegt ist (vgl. OLG Hamm Beschl. 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09 Rn. 12 - zit. nach Juris; OLG Karlsruhe Beschl. 10.11.2015 - 1 AK 111/14 Rn. 90 ff - zit. nach Juris; vgl. auch EuGH vom 17.07.2008 - C-66/08; NJW 2008, 3201 Nr. 50 zu Art. 4 Nr. 6 RbEuHbG).

    Dem ist aber von der EU bei der Schaffung des gemeinsamen Rechtsraums von Anfang an entgegengewirkt worden (vgl. Art. 2 Abs. 1 ZP ÜberstÜbk; vgl. BVerfG 2. Senat 3. Kammer 18.02.2016 2 BvR 2191/13 Rn. 39; Art. 4a Abs. 1 RbEuHb i.V.m. § 83 Nr. 3 IRG a.F. bzw. § 83 Abs. 2 Nr. 2 IRG n.F.; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. November 2015 - 1 AK 81/15 -, EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-306/09 -;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 AK 111/14 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 1 Ausl 156/15 - KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2015 - (4) 151 AuslA 147/13 (268/13 und 183/14), (4) 151 AuslA 147/13 (268/13), (4) 151 AuslA 147/13 (183/14) -;Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 241/12 - BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -).

  • OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - Ausl 301 AR 95/18

    Auslieferung eines Verfolgten zur Strafverfolgung nach Polen

    Hält sich jemand nämlich bereits länger als fünf Jahre ununterbrochen im Inland auf, so kann schon allein die Dauer dieses Aufenthalts ausreichen, um einen indiziellen Schluss auf eine ausreichende Integration im Inland zu rechtfertigen (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 16.04.2013 - 1 AK 19/13 und vom 10.11.2015, 1 AK 111/14, jeweils abgedruckt bei juris; EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C-42/11 - Lopes da Silva Jorge - NJW 2013, 141, ders., Urteil vom 06.10.2009, C-123/08 - Wolzenburg - NJW 2010, 283).
  • OLG Köln, 22.11.2022 - 6 AuslA 92/22

    Auslieferung eines französischen Staatsangehörigen nach Deutschland zwecks

    (a) Bei der Voraussetzung des überwiegenden schutzwürdigen Interesses nach § 83b Abs. 2 Nr. 2 IRG handelt es sich um ein im Rahmen der Entscheidung nach § 29 IRG gerichtlich vollumfänglich zu überprüfendes Tatbestandsmerkmal (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14, juris Rn. 96; Ambos/König/Rackow-Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 83b Rn. 1004 mwN).

    Im Hinblick darauf, dass der Verfolgte Unionsbürger ist und insoweit nach Art. 18 AEUV, Art. 21 Abs. 2 EUGrdRCh, jede staatliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist, kommt die Bewilligung der Auslieferung trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 83b Abs. 2 Nr. 2 IRG zwar grundsätzlich nur in besonderen Fällen in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14, juris Rn. 96; SLGH/Zimmermann, 6. Aufl., IRG § 83b Rn. 36, 50).

    Um insoweit sowohl dem Interesse des Verfolgten als auch demjenigen des ersuchenden Mitgliedsstaates ausreichend Rechnung zu tragen, ist die Bewilligung der Auslieferung unter den Vorbehalt der Rücküberstellung zu stellen (KG, Beschluss vom 07.03.2018 - (4) 151 AuslA 124/17 (236/17), juris Rn. N01; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14, juris Rn. 98; Ambos/König/Rackow-Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 83b Rn. 1010; SLGH/Zimmermann, 6. Aufl., IRG § 83b Rn. 51 f.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 21.10.2010 - C-306/09, juris Rn. 61).

  • OLG Brandenburg, 29.03.2017 - 53 AuslA 39/16
    Vor diesem Hintergrund besteht weitgehend Einigkeit unter den Oberlandesgerichten, dass für die Prüfung des "gewöhnlichen Aufenthalts" eine Gesamtschau mehrerer objektiver Kriterien vorzunehmen ist, zu denen u.a. als wesentliche Indizien das einer gewissen Dauer, die Rechtsmäßigkeit und die Freiwilligkeit des Aufenthalts gehören (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; Beschluss 10. November 2015 - 1 AK 111/14; OLG Hamm Beschluss 08. Juni 2010 - 4 AuslA 117/09; OLG Dresden Beschluss 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06).

    Bei einem nichtangemeldeten Aufenthalt ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dieser nicht auf Dauer im Sinne eines gewöhnlichen Aufenthalts angelegt ist (vgl. OLG Hamm Beschluss 08. Juni 2010 - 4 AuslA 117/09 - OLG Karlsruhe Beschluss 10. November 2015 - 1 AK 111/14 - vgl. auch EuGH vom 17. Juli 2008 - C-66/08 -).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Ungarn zur Strafvollstreckung

    Soweit der Verfolgte bei seinen richterlichen Anhörungen vor den Amtsgerichten E./Deutschland und F./Deutschland den gegen ihn von den ungarischen Justizbehörden erhobenen und vorliegend sogar rechtskräftig abgeurteilten Tatvorwurf in Abrede stellt, verkennt er, dass eine Tatverdachtsprüfung auch und gerade bei Auslieferungen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht stattfindet (Senat StV 2007, 650, und Beschlüsse vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 - und 27.06.2016 - 1 AK 127/15 - und zuletzt vom 28.02.2019, Ausl 301 AR 185/18; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - jeweils abgedruckt bei juris; Hackner in: Schomburg/Lagodny, IRG, 6. Auflage 2020, § 10 Rn. 29 ff., 51 ff.; § 78 Rn. 14 ff.; Böhm, in: Ahlbrecht/Böhm/Esser/Eckelmanns, Internationales Strafrecht, 2. Auflage 2017, Rn. 932 ff.).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 1 AR 10/20
    Vor diesem Hintergrund besteht weitgehend Einigkeit unter den Oberlandesgerichten, dass für die Prüfung des "gewöhnlichen Aufenthalts" eine Gesamtschau mehrerer objektiver Kriterien vorzunehmen ist, zu denen u.a. als wesentliche Indizien das einer gewissen Dauer, die Rechtsmäßigkeit und die Freiwilligkeit des Aufenthalts gehören (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; Beschluss 10. November 2015 - 1 AK 111/14; OLG Hamm Beschluss 08. Juni 2010 - 4 AuslA 117/09; OLG Dresden Beschluss 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2016 - 1 AK 109/15

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Polen: Verletzung rechtlichen Gehörs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 10.11.2015, 1 AK 111/14) kommt es für die Frage, ob überwiegende schutzwürdige Belange des Verfolgten eine Vollstreckung der Strafe im Inland gebieten, maßgeblich darauf an, ob durch die Verbüßung der Strafe im Inland die Resozialisierungschancen des Verfolgten merklich erhöht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-66/08 - Kozlowski, NJW 2008, 3201; Senat NStZ-RR 2009, 107 und 2011, 145; KG NJW 2010, 3177).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2018 - Ausl 301 AR 135/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten zum

    Die Begründung eines festen Wohnsitzes erfordert das Merkmal nicht zwingend, jedoch wird vom Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Regelfall auszugehen sein, wenn sich der Verfolgte im Inland unter einem festen Wohnsitz angemeldet hat (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2009, 107; NStZ-RR 2011, 145; StraFo 2015, 384; Beschlüsse vom 22.01.2013, 1 AK 76/12; vom 02.06.2014, 1 AK 3/14; vom 08.01.2015, 1 AK 119/14; vom 10.11.2015, 1 AK 111/14; vom 14.3.2016, 1 AK 109/15; Böhm in Ahlbrecht/Böhm/Esser/Eckelmanns, a.a.O., Rn. 1089 ff. m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 352).
  • OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16

    Auslieferungsverfahren aufgrund eines Europäischen Haftbefehls aus Spanien:

    Soweit diese die von den spanischen Justizbehörden angenommene Verwicklung des Verfolgten in die von Rosemary W. ("Rose") vor allem in Spanien geführte Organisation des Menschenhandels und der Zuhälterei bezweifeln und deshalb die Auslieferung für unzulässig halten, verkennen sie, dass eine Tatverdachtsprüfung auch und gerade bei Auslieferungen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht stattfindet (Senat StV 2007, 650 und zuletzt Beschlüsse vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 - und 27.06.2016 - 1 AK 127/15 - BVerfG Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - jeweils abgedruckt bei juris).
  • OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21

    Zulässige Auslieferung nach Ungarn nach Beseitigung dortiger

    Bei einem nichtangemeldeten Aufenthalt ist vielmehr davon auszugehen, dass dieser nicht auf Dauer im Sinne eines gewöhnlichen Aufenthalts angelegt ist (vgl. OLG Hamm Beschl. 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09 -, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschl. 10.11.2015 - 1 AK 111/14 -, juris Rn. 90 ff.).
  • KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Überprüfung der amtsgerichtlichen

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2020 - Ausl 301 AR 37/20

    Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Bekanntgabe einer Einlassung des

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - Ausl 301 AR 185/18

    Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Verfolgten nach Österreich:

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2019 - Ausl 301 AR 208/18

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls: Bewilligungshindernis des

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