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   OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20   

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OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20 (https://dejure.org/2020,49366)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.11.2020 - 2 Ws 249/20 (https://dejure.org/2020,49366)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. November 2020 - 2 Ws 249/20 (https://dejure.org/2020,49366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 102 StPO, § 103 Abs 1 S 1 StPO, § 126 Abs 1 S 3 StPO
    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung in Wohngemeinschaft

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Bei einer Wohngemeinschaft entspricht es der Lebenserfahrung, dass die Bewohner Zugang zu allen Räumen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - 2 BJs 20/97 - 2 - StB 9/99, NStZ 2000, 154, 155).

    Nach den Gesamtumständen hätte ein Haftrichter, wäre er mit der Sache befasst worden, mit hoher Wahrscheinlichkeit die Durchsuchung des Zimmers des Beschuldigten nach § 103 StPO angeordnet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - 2 BJs 20/97 - 2 - StB 9/99, NStZ 2000, 154, 155).

  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03

    Verwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Sonstige Fehler bei der Durchsuchung lösen hingegen regelmäßig kein Verwertungsverbot für die sichergestellten Beweismittel aus, insbesondere dann nicht, wenn dem Erlass der Durchsuchungsanordnung keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden hätten und die tatsächlich sichergestellten Beweismittel als solche der Verwertung als Beweismittel rechtlich zugänglich gewesen wären (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Februar 1989 - 2 StR 402/88, NJW 1989, 1741, 1744; BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, NStZ 2004, 449, 450; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 21, § 105 Rn. 19 m.w.N.; KK-StPO/Bruns, § 105 Rn. 21 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02, NStZ 2004, 216; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 123).

    Hinzu kommt, dass es hier nicht nur um die Sicherstellung von Beweismitteln ging, sondern auch um die Beschlagnahme von Betäubungsmitteln, die dadurch aus dem Verkehr gezogen wurden (§§ 111b, 111c StPO, § 33 BtMG vgl. zu diesem Wertungsgesichtspunkt BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, NStZ 2004, 449, 450).

  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15

    Verfahrensrüge (Zulässigkeit: befristeter Widerspruch des Angeklagten nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Hiervon ausgehend ist ein Beweisverwertungsverbot grundsätzlich bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen anzunehmen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen werden (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, juris Rn. 24 m.w.N. = BGHSt 61, 266 ff.; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61, juris Rn. 135; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 21, § 105 Rn. 19 m.w.N.), namentlich wenn der Richtervorbehalt (§ 105 Abs. 1 StPO) bewusst missachtet oder seine Voraussetzungen in gleichgewichtig grober Weise verkannt wurden (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94, 95).

    Dabei kommt dem Aspekt eines hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs keine Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, juris Rn. 26 m.w.N. = BGHSt 61, 266 ff.).

  • OLG Koblenz, 18.04.2005 - 1 Ws 245/05

    Haftbeschwerdeverfahren: Instanzenzug nach Zuständigkeitsübertragung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Dieser Zuständigkeitswechsel tritt in vollem Umfang auch dann ein, wenn die Zuständigkeitsübertragung - wie hier - erst nach Einlegung des Rechtsmittels erfolgt ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2005 - 1 Ws 245/05, BeckRS 2005, 4691; OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Dezember 1965 - 2 b Ws 144/65, NJW 1966, 606; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.; KK-StPO/Schultheis a.a.O.).

    Im Fall einer vor Übertragung eingelegten Beschwerde gegen den bestehenden Haftbefehl kann die primäre Zuständigkeit und Verantwortung des neuen Haftrichters dadurch gewahrt werden, dass dieser zumindest prüft, ob er der Beschwerde gemäß § 306 Abs. 2 StPO abhilft, wenn er von der grundsätzlich gebotenen eigenen Haftentscheidung absehen und die Entscheidung des Richters, der die Zuständigkeit übertragen hat, fortgelten lassen will (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2005 - 1 Ws 245/05, BeckRS 2005, 4691; KK-StPO/Schultheis a.a.O.; siehe auch LR-Gärtner, § 126 Rn. 22).

  • OLG Hamm, 14.07.1997 - 2 Ws 257/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Wie bereits erwähnt legen es die Umstände der Tat 1 des Haftbefehls nahe, dass sich der Beschuldigte dem Einfluss seiner Mutter und seines Stiefvaters weitgehend entzogen hat, weshalb jedenfalls erhebliche Zweifel bestehen, ob die familiären Bindungen den Beschuldigten davon abhalten werden, durch eine Flucht den Verfall der von seinen Angehörigen gestellten Sicherheitsleistung herbeizuführen (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 1997 - 2 Ws 257/97, juris Rn. 12).
  • BGH, 25.03.1960 - 2 ARs 30/60

    Zuständigkeit des Amtsrichters im Ermittlungsverfahren - Zuständigkeitswechsel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Daher wäre eine Zuständigkeit des Landgerichts H. als Beschwerdegericht nur gegeben gewesen, wenn das Amtsgericht M. die Zuständigkeit für die weiteren Entscheidungen, die sich auf die Untersuchungshaft beziehen, zuvor gemäß § 126 Abs. 1 S. 3 StPO auf das Amtsgericht H. übertragen hätte, da eine solche Übertragung zugleich eine Änderung des Instanzenzuges bewirkt mit der Folge, dass die dem neuen Haftrichter übergeordneten Beschwerdegerichte für die Entscheidung über Beschwerden und weitere Beschwerden zuständig werden (BGH NJW 1960, 1069, 1070 = BGHSt 14, 179 Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 126 Rn. 3; KK-StPO/Schultheis, 8. Aufl., § 126 Rn. 7).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98, NJW 1999, 959, 961 m.w.N. = BGHSt 44, 243 ff.; Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, NJW 2007, 2269, 2271; zusammenfassend Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 21 f., § 105 Rn. 18 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18

    Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Im Ausgangspunkt ist dabei festzuhalten, dass Wohnungen und Räume im Sinne des § 102 StPO alle Räumlichkeiten sind, die der Verdächtige tatsächlich innehat, gleichgültig ob er Allein- oder Mitinhaber ist (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 5 StR 338/85, NStZ 1986, 84; OLG Köln, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 1 RVs 3/18, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 102 Rn. 7; KK-StPO/Bruns, 8. Aufl., § 102 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10

    Gegenstand der Haftbeschwerde bei mehreren aufeinander folgenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Unter diesen Umständen würde die Behandlung der weiteren Beschwerde als Antrag auf Haftprüfung die erstrebte Anrufung des Oberlandesgerichts ohne sachlich zwingende Gründe verzögern (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 2 Ws 149/10, BeckRS 2010, 19469 m.w.N. zu einer ähnlich gelagerten Ausnahme von dem Grundsatz, dass nur die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann).
  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 503/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    a) Mit Blick auf die Auffindesituation liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass das Klappmesser und die Machete zur Verteidigung der Betäubungsmittel und damit im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG zur Verletzung von Personen bestimmt waren (vgl. hierzu nur Weber, BtMG, 5. Aufl., § 30a Rn. 119 ff.; zur Verwirklichung des Tatbestands des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn der Täter zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmte Betäubungsmittel und Waffen dergestalt in Verwahrung hält, dass ihm der gleichzeitige Zugriff ohne nennenswerten Zeitaufwand möglich ist, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.11.1965 - Ss 395/65
  • LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02

    Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren: Verwertungsverbot für anläßlich einer

  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07

    Zulässig bedingter Beweisantrag (genügend bestimmte Beweisbehauptung; Behandlung

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

  • BGH, 15.10.1985 - 5 StR 338/85

    Gewaltsame Behinderung einer Durchsuchung - Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 566/18

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse einer DNA-Untersuchung (Angabe

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02

    Fristbeginn für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Gegenvorstellung gegen

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