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   OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12   

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https://dejure.org/2013,4968
OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12 (https://dejure.org/2013,4968)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.01.2013 - 6 W 82/12 (https://dejure.org/2013,4968)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 6 W 82/12 (https://dejure.org/2013,4968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Erlass einer Beschlussverfügung ohne vorherige Abmahnung des Antragsgegners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 93
    Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Erlass einer Beschlussverfügung ohne vorherige Abmahnung des Antragsgegners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 182
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 19.03.2004 - 308 O 58/04

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Beantragung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
    Die Abmahnung zur Abwendung einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO ist allerdings dann entbehrlich, wenn sie aus Sicht des Gläubigers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im betreffenden Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191; KG GRUR-RR 2008, 372 ).

    In derartigen Fällen liegt es im Allgemeinen nahe, dass der Schuldner den Beweis für sein schutzrechtswidriges Verhalten beiseiteschaffen würde, wenn er von der bevorstehenden Beschlussverfügung durch Abmahnung Kenntnis erhielte, um so wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden (KG GRUR-RR 2008, 372 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191).

  • KG, 25.04.2008 - 5 W 39/06

    Markenrechtliches Abmahnerfordernis trotz Sequestrationsantrags

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
    Die Abmahnung zur Abwendung einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO ist allerdings dann entbehrlich, wenn sie aus Sicht des Gläubigers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im betreffenden Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191; KG GRUR-RR 2008, 372 ).

    In derartigen Fällen liegt es im Allgemeinen nahe, dass der Schuldner den Beweis für sein schutzrechtswidriges Verhalten beiseiteschaffen würde, wenn er von der bevorstehenden Beschlussverfügung durch Abmahnung Kenntnis erhielte, um so wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden (KG GRUR-RR 2008, 372 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191).

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1996 - 2 W 55/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
    Die Abmahnung zur Abwendung einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO ist allerdings dann entbehrlich, wenn sie aus Sicht des Gläubigers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im betreffenden Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191; KG GRUR-RR 2008, 372 ).

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn mit der einstweiligen Verfügung nicht nur Unterlassung, sondern auch eine Sequestration begehrt wird (Köhler/Bornkamm aaO; OLG Hamburg WRP 1978, 146; OLG Nürnberg WRP 1981, 342; KG WRP 1984, 325; OLG Düsseldorf WRP 1997, 471 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 257 ; OLG Hamburg WRP 2006, 1262; OLG Frankfurt GRUR 2006, 264).

  • OLG Stuttgart, 24.03.2000 - 2 U 202/99

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs und der Bewerbung von mit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn mit der einstweiligen Verfügung nicht nur Unterlassung, sondern auch eine Sequestration begehrt wird (Köhler/Bornkamm aaO; OLG Hamburg WRP 1978, 146; OLG Nürnberg WRP 1981, 342; KG WRP 1984, 325; OLG Düsseldorf WRP 1997, 471 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 257 ; OLG Hamburg WRP 2006, 1262; OLG Frankfurt GRUR 2006, 264).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04

    Wettbewerbsrecht: Abwerbung von früheren Kunden nach Ausscheiden des Mitarbeiters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn mit der einstweiligen Verfügung nicht nur Unterlassung, sondern auch eine Sequestration begehrt wird (Köhler/Bornkamm aaO; OLG Hamburg WRP 1978, 146; OLG Nürnberg WRP 1981, 342; KG WRP 1984, 325; OLG Düsseldorf WRP 1997, 471 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 257 ; OLG Hamburg WRP 2006, 1262; OLG Frankfurt GRUR 2006, 264).
  • OLG Stuttgart, 11.06.1999 - 2 W 24/99

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung ohne

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
    Indem er lediglich gegen die Kostenentscheidung der Beschlussverfügung Widerspruch eingelegt hat, hat er seine Verurteilung in der Hauptsache anerkannt (KG AfP 1999, 173; OLG Stuttgart NJWE-WettbR 2000, 125).
  • LG Düsseldorf, 22.10.2013 - 4a O 53/13

    Nevirapin

    Von einem derartigen Sachverhalt wird ausgegangen, wenn die in Verwahrung zu nehmende Sache aufgrund ihrer geringen Größe und ihrer Mobilität ohne weiteres beiseite geschafft und dadurch dem Zugriff des Gläubigers entzogen werden kann (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1065; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2013, 182, 183 - Spielsteuerung).
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