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   OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02   

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OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02 (https://dejure.org/2004,7702)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.02.2004 - 7 U 167/02 (https://dejure.org/2004,7702)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 7 U 167/02 (https://dejure.org/2004,7702)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Culpa in contrahendo: Voraussetzungen der Sachwalterhaftung wegen der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze der Sachwalterhaftung ; Eigenhaftung des Verhandelnden; Glaubwürdigkeit der Prozesspartei

  • Judicialis

    HGB § 54; ; HGB § 59; ; ZPO § 97; ; ZPO § 529; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 54; HGB § 59
    Zur Haftung im Zusammenhang mit Anlagevermittlung nach Grundsätzen der Sachwalterhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02
    Maßgebend für die Haftung ist allein, ob der in Anspruch genommene Dritte sich auf Seiten eines Vertragspartners an dem zustande gekommenen Vertrag beteiligt und dabei über das bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen immer vorauszusetzende normale Verhandlungsvertrauen hinaus in besonderem Maße Vertrauen für sich persönlich in Anspruch genommen und auf diese Weise dem anderen Verhandlungspartner eine zusätzliche von ihm persönliche ausgehende Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Geschäfts oder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen, die für den Willensentschluss des anderen Teils bedeutsam waren, vermittelt hat, ohne dass es darauf ankommt, ob er als Vertreter auftritt (vgl. zusammenfassend BGH; Urt. v. 29.01.1997, NJW 1997, 1233, 1234 = MDR 1997, 455, 456).

    Entscheidend ist allein, dass der besondere Vertrauenstatbestand von dem Dritten selbst oder in ihm zurechenbarer Weise geschaffen worden ist und das Verhalten des anderen Vertragspartners maßgeblich beeinflusst hat (BGH, Urt. v. 29.01.1997, NJW 1997, 1233, 1234 = MDR 1997, 455, 456; in diesem Fall war der als Sachwalter in Anspruch genommene noch nicht einmal unmittelbar in die Beziehungen zu den eigentlichen Vertragspartnern einbezogen gewesen).

    Der Beklagte haftet jedoch, wie das Landgericht zu Recht festgestellt hat, weil er in besonderem Maße Vertrauen für sich persönlich in Anspruch genommen und auf diese Weise der Klägerin (und auch ihrem Ehemann) eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen, die für den Willensentschluss bedeutsam gewesen waren, geboten hat (BGH, Urt. v. 17.06.1991, NJW-RR 1991, 1241; Urt. v. 29.01.1997, NJW 1997, 1233, 1234 = MDR 1997, 455, 456).

  • BGH, 17.06.1991 - II ZR 171/90

    Eigenhaftung des Vertreters; Verschulden bei der Anbahnung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02
    Das Interesse an der Erlangung einer Provision ist aber nicht ausreichend, um eine Eigenhaftung des Handelnden zu begründen (BGH, Urt. v. 04.07.1983, BGHZ 88, 67, 70; Urt. v. 17.06.1991, NJW-RR 1991, 1241, 1242; Urt. v. 29.01.1992, NJW-RR 1992, 605).

    Der Beklagte haftet jedoch, wie das Landgericht zu Recht festgestellt hat, weil er in besonderem Maße Vertrauen für sich persönlich in Anspruch genommen und auf diese Weise der Klägerin (und auch ihrem Ehemann) eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen, die für den Willensentschluss bedeutsam gewesen waren, geboten hat (BGH, Urt. v. 17.06.1991, NJW-RR 1991, 1241; Urt. v. 29.01.1997, NJW 1997, 1233, 1234 = MDR 1997, 455, 456).

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02
    Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass derjenige, der ein Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat, grundsätzlich unzuverlässig und unglaubwürdig ist und deshalb seine Aussage grundsätzlich unbrauchbar ist (BGH, NJW 1988, 566; NJW 1995, 955, 956 = MDR 1995, 629).
  • BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97

    Beweiswürdigung bei verzögerter Berufung einer Partei auf ein entcheidendes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02
    Diese Beweiswürdigung ist nur darauf zu überprüfen, ob die Würdigung des Prozessstoffes und Beweisergebnisses vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- oder Naturgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (§ 513 ZPO; BGH NJW 1993, 935, 937; NJW-RR 1999, 573; NJW-RR 2000, 686).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02
    Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass derjenige, der ein Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat, grundsätzlich unzuverlässig und unglaubwürdig ist und deshalb seine Aussage grundsätzlich unbrauchbar ist (BGH, NJW 1988, 566; NJW 1995, 955, 956 = MDR 1995, 629).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02
    Diese Beweiswürdigung ist nur darauf zu überprüfen, ob die Würdigung des Prozessstoffes und Beweisergebnisses vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- oder Naturgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (§ 513 ZPO; BGH NJW 1993, 935, 937; NJW-RR 1999, 573; NJW-RR 2000, 686).
  • BGH, 16.12.1999 - VII ZR 15/98

    Beweiswürdigung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02
    Diese Beweiswürdigung ist nur darauf zu überprüfen, ob die Würdigung des Prozessstoffes und Beweisergebnisses vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- oder Naturgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (§ 513 ZPO; BGH NJW 1993, 935, 937; NJW-RR 1999, 573; NJW-RR 2000, 686).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02
    Das Interesse an der Erlangung einer Provision ist aber nicht ausreichend, um eine Eigenhaftung des Handelnden zu begründen (BGH, Urt. v. 04.07.1983, BGHZ 88, 67, 70; Urt. v. 17.06.1991, NJW-RR 1991, 1241, 1242; Urt. v. 29.01.1992, NJW-RR 1992, 605).
  • BGH, 07.12.1992 - II ZR 179/91

    Positive Vertragsverletzung durch Wirtschaftsförderungseinrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02
    Maßgebend ist nicht (jedenfalls nicht allein) die rechtliche Stellung des in Anspruch genommenen, sondern die tatsächliche Beteiligung an den Vertragsverhandlungen unter Inanspruchnahme eines besonderen persönlichen Vertrauens (vgl. BGH, Urt. v. 07.12.1992, NJW-RR 1993, 342, 344; der BGH spricht dort von der Eigenhaftung des Verhandelnden, der nicht Vertreter der späteren Vertragspartner war).
  • BGH, 05.04.1971 - VII ZR 163/69

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof bereits in einer frühen Entscheidung (Urt. v. 05.04.1971, BGHZ 56, 81, 83, 85) in einem Fall, in dem der in Anspruch genommene nicht Vertreter war, ausgeführt, es sei nicht einzusehen, warum nach den Grundsätzen der Sachwalterhaftung lediglich der haften solle, der das von der Rechtsprechung geforderte besondere Vertrauen des Verhandlungspartners dadurch in Anspruch nehme, dass er bei den Verhandlungen als Vertreter des einen Teils auftrete.
  • BGH, 04.07.1983 - II ZR 220/82

    Inanspruchnahme des Angestellten eines Handelsgeschäfts

  • BGH, 24.11.2005 - III ZR 191/04
    OLG Karlsruhe - Az. 7 U 167/02 vom 11.02.2004.

    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11. Februar 2004 - 7 U 167/02 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO).

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