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   OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 9 AR 14/14   

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https://dejure.org/2015,8688
OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 9 AR 14/14 (https://dejure.org/2015,8688)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.03.2015 - 9 AR 14/14 (https://dejure.org/2015,8688)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. März 2015 - 9 AR 14/14 (https://dejure.org/2015,8688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Mahnbescheide gegen mehrere Antragsgegner mit unterschiedlichen Wohnsitzen: Zuständigkeitsbestimmung nach Abgabe des Mahnverfahrens; Bindungswirkung einer Abgabeverfügung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts nach Abgabe des Rechtsstreits an verschiedene Gerichte im Mahnverfahren gegen mehrere Antragsgegner

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 36 Abs 2 ZPO, § 696 Abs 1 ZPO, § 696 Abs 4 ZPO
    Mahnbescheide gegen mehrere Antragsgegner mit unterschiedlichen Wohnsitzen: Zuständigkeitsbestimmung nach Abgabe des Mahnverfahrens; Bindungswirkung einer Abgabeverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts nach Abgabe des Rechtsstreits an verschiedene Gerichte im Mahnverfahren gegen mehrere Antragsgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit nach Abgabe eines Verfahrens von Mahngericht an Oberlandesgericht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit nach Abgabe eines Verfahrens von Mahngericht an Oberlandesgericht

Verfahrensgang

  • AG Singen - 10 C 370/14
  • AG Öhringen - 2 C 286/14
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 9 AR 14/14

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 566
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 19.01.1987 - 23 W 612/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 9 AR 14/14
    Die Rücknahme des Streitantrags ändert jedoch nichts an der Anhängigkeit des streitigen Verfahrens (vgl. OLG München, NJW-RR 1987, 952; BGH, NJW-RR 2006, 201).
  • OLG Köln, 26.09.2012 - 17 W 170/12
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 9 AR 14/14
    Denn auch ohne Kostenvorschuss behält eine Abgabe gemäß § 696 Abs. 1 Ziffer 3 ZPO ihre Wirkung (ebenso zur Abgabe eines Mahnverfahrens ohne Kostenvorschuss OLG Köln, MDR 2013, 115).
  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 32 Sa 16/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Einleitung von zwei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 9 AR 14/14
    2 C 286/14 anhängige Verfahren gegen den Antragsgegner Ziffer 2. Sind bei einer Entscheidung gemäß § 36 Abs. 1 Ziffer 3 ZPO bereits gegen beide Antragsgegner streitige Verfahren bei verschiedenen Gerichten anhängig, kommt es für die Zuständigkeit im Bestimmungsverfahren darauf an, in welchem der beiden Verfahren die Anhängigkeit früher eingetreten ist (vgl. beispielsweise OLG Hamm, Beschluss vom 23.07.2013 - I-32 SA 16/13 -, zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 21.08.1998 - 1Z AR 58/98

    Zuständigkeit in einem Zuständigkeitsstreits nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 9 AR 14/14
    Maßgeblich ist die Anhängigkeit im streitigen Verfahren, nicht die Anhängigkeit im vorausgegangenen Mahnverfahren (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 1294).
  • BGH, 21.07.2005 - VII ZB 39/05

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 9 AR 14/14
    Die Rücknahme des Streitantrags ändert jedoch nichts an der Anhängigkeit des streitigen Verfahrens (vgl. OLG München, NJW-RR 1987, 952; BGH, NJW-RR 2006, 201).
  • OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20

    1. Aus Sinn und Zweck des § 36 ZPO, jedem langwierigen Streit der Gerichte

    Befasst mit der Sache ist das Gericht, sobald bei ihm ein Antrag auf Entscheidung eingegangen ist; weder ist Rechtshängigkeit erforderlich, noch braucht bereits gerichtliche Tätigkeit entfaltet worden zu sein (Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - 5 Sa 2/19; Schultzky in: Zöller, ZPO 33. Aufl., § 36 Rn. 8; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 12; siehe auch OLG Karlsruhe, JurBüro 2015, 428).
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