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   OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13   

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https://dejure.org/2014,26730
OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13 (https://dejure.org/2014,26730)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2014 - 14 U 17/13 (https://dejure.org/2014,26730)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2014 - 14 U 17/13 (https://dejure.org/2014,26730)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schertz-bergmann.de (Kurzinformation)

    Geldentschädigung und Richtigstellung für bekannten Moderator wegen unwahrer Titelgeschichte über angeblichen Cousin in Polen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
    Die vom Landgericht aus dieser Entscheidung herangezogene Formulierung "Bereits das Verbreiten dessen, was ein Dritter geäußert hat, ist rechtlich als eigene Äußerung des Erklärenden zu werten, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung des Erklärenden fehlt (BGH NJW 1996, 1131)" ist, aus dem Zusammenhang gelöst und isoliert betrachtet, mißverständlich.

    Im Übrigen kam es für den in Rede stehenden Unterlassungsanspruch nicht entscheidend darauf an, ob die dortigen Beklagten sich den Inhalt der fremden Äußerungen zu eigen gemacht oder sie lediglich ohne die gebotene ernsthafte Distanzierung verbreitet hatten: denn der geltendgemachte Unterlassungsanspruch war in beiden Fällen gegeben (vgl. dazu BGH NJW 1996, 1131, 1132).

    a) Die in der Gesamtdarstellung aufscheinende zweifelnde Haltung des Verfassers des Beitrags erfüllte schon nicht die Voraussetzungen einer eigenen und ernsthaften Distanzierung (BGH NJW 1996, 1131, 1132), an die hohe Anforderungen zu stellen sind (Wenzel/Gamer a.a.O. 13.80).

    Bereits im Verbreiten dessen, was ein Dritter geäußert hat, ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zu sehen, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung desjenigen, der die Äußerung wiedergibt, fehlt (BGH NJW 1996, 1131, 1132).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
    Ob eine so schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, daß die Zahlung einer Geldentschädigung erforderlich ist, hängt insbesondere von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 2000, 2195, 2197; 2006, 605 Tz 19).
  • BGH, 06.12.2005 - VI ZR 265/04

    Zum postmortalen Geldentschädigungsanspruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
    Ob eine so schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, daß die Zahlung einer Geldentschädigung erforderlich ist, hängt insbesondere von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 2000, 2195, 2197; 2006, 605 Tz 19).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2005 - 14 U 173/05

    Gegendarstellungsanspruch: Umfang und Aufmachung einer Gegendarstellung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
    Der Hinweis der Berufung auf die Senatsentscheidung vom 11.11.2005 (NJW 2006, 621), wonach Voraussetzung für eine Plazierung auf der Titelseite sei, daß die dortige Erstmitteilung das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletze, trifft nicht zu.
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
    Tatsachenbehauptungen werden aber von dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit nicht mehr umfaßt, sofern sie in dem Bewußtsein ihrer Unwahrheit aufgestellt werden oder erwiesen falsch sind (BGH NJW 1998, 3047, 3048).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
    Soweit die Titelseite betroffen ist, ist den Belangen der Pressefreiheit dadurch Rechnung zu tragen, daß die Titelseite durch Umfang und Aufmachung der Berichtigung nicht ihre Funktion verliert, eine Identifizierung des Blattes zu ermöglichen, die als besonders wichtig erachteten Mitteilungen aufzunehmen und das Interesse des Publikums zu erregen (BVerfGE 97, 125, 151 für die Gegendarstellung).
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
    Dem steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.11.1996 (VI ZR 323/95, NJW 1997, 1148, 1149) nicht entgegen.
  • KG, 09.01.2007 - 9 U 248/06

    Gegendarstellungs-Ankündigung auf der Titelseite

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
    Anders als im Fall des KG Berlin (Urteil vom 9.1.2007 - 9 U 248/06 juris), in dem der "Anreißer" auf der Titelseite "keinerlei Bezug zu der mit der Ggendarstellung beanstandeten Aussage enthielt", wurde im vorliegenden Fall schon in der Ankündigung des Artikels auf der Titelseite die Behauptung des in Frageform vorgestellt.
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
    Im ersteren Falle kommt ein Berichtigungsanspruch (Widerruf, Richtigstellung, auch Ergänzung, Nichtaufrechterhaltung) in Betracht, im zweiten Falle grundsätzlich nur ein Anspruch auf Distanzierung (Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl. 2008, Rn 864: Soehring, Presserecht, 4. Aufl. 2010, $ 31 Rn 5; BGH NJW 1976, 1198: Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl. 2012, 44.26;....Löffler, Presserecht, 5. Aufl. 2006, LPG 8 6 Rn 286, 292: Wenzel/Gamer, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, 13.79 ff).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
    Formen der Berichtigung sind insbesondere der Widerruf oder die für den Störer weniger einschneidende Richtigstellung (BGH NJW 2008, 2262 Tz 11).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

  • LG Offenburg, 09.01.2013 - 3 O 215/12
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 14 Wx 29/13
    Beim 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts - Außensenat in Freiburg - ist ein presserechtliches Verfahren anhängig (Az. 14 U 17/13), in dem ein bekannter Moderator gegen den Verleger der Zeitschrift "Woche der Frau" auf Richtigstellung klagt.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 14 Wx 18/13
    Beim 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts - Außensenat in Freiburg - ist ein presserechtliches Verfahren anhängig (Az. 14 U 17/13), in dem ein bekannter Moderator gegen den Verleger der Zeitschrift "Woche der Frau" auf Richtigstellung klagt.
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