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   OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97   

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OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97 (https://dejure.org/1997,2906)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.07.1997 - 10 U 15/97 (https://dejure.org/1997,2906)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juli 1997 - 10 U 15/97 (https://dejure.org/1997,2906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruches; Feststellung schmerzensgeldrelevanter Umstände; Kosten einer täglichen Akupunktur als erstattungsfähige Heilbehandlung; Vorweggenommene Beweiswürdigung durch das Gericht; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Grenzen der Ersatzfähigkeit von Akupunkturkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 210
  • VersR 1998, 1256
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
    Als Heilbehandlung ist jegliche ärztliche Tätigkeit anzusehen, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf Heilung oder auch auf Linderung der Krankheit abzielt (BGH NJW 87, 703; NJW 93, 2369, 2370/2371).

    Gerade bei unheilbaren Krankheiten fehlt den in der Praxis angewandten Behandlungsmethoden zur Linderung oder auch zur Erprobung eines Heilerfolges oftmals die allgemeine Anerkennung durch die Schulmedizin; hier hat die Behandlungsmethode zwangsläufig experimentellen Charakter, ohne daß der Nachweis medizinischer Richtigkeit geführt werden kann (vgl. BGH NJW 93, 2369, 2371).

    Sinngemäß in dieser Weise hat der Bundesgerichtshof entschieden, als die sog. Wissenschaftlichkeitsklausel privater Krankenversicherer für unwirksam erachtet wurde (BGH NJW 93, 2369, 2370/2371; für die Anwendung dieser Grundsätze des BGH im Rahmen des § 249 BGB wohl auch Wussow/Dressler a.a.O. Rdnr. 1813).

  • BGH, 06.12.1994 - VI ZR 80/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
    Der Schmerzensgeldanspruch nach § 847 BGB ist aber seit der zum 01.07.1990 in Kraft getretenen Gesetzesänderung auch bei Fehlen einer vorherigen Willenskundgabe des Verletzen vererblich (BGH NJW 95, 783).

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob vorliegend - wie das Landgericht meint - die Voraussetzungen für eine Vererblichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs nach niederländischem Recht vorliegen; fraglich wäre nämlich, ob es nach niederländischem Recht erforderlich ist, daß der Berechtigte oder für ihn ein bestellter Vertreter noch selbst einen Willen zur Geltendmachung des Anspruchs kundgetan habe muß (so zu der im deutschen Recht bis zum 01.07.1990 bestandenen vergleichbaren Problematik BGH NJW 78, 214 und BGH NJW 84, 2348; vgl. insoweit auch BGH NJW 95, 783).

    Dabei ist der Schmerzensgeldanspruch nach dem Willen des Gesetzgebers weiterhin - auch nach Streichung des § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB zum 01.07.1990 - ein Anspruch "höchstpersönlicher Natur", wenn auch seit 01.07.1990 hieraus - einzig zur Vermeidung unerwünschter "Wettrennen mit dem Tod" - keine Einschränkungen mehr für die freie Übertragbarkeit und Vererblichkeit folgen (BGH NJW 95, 783, 784).

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92

    Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
    Zu Recht hat das Landgericht bei der Schmerzensgeldbemessung das erhebliche Verschulden des Versicherungsnehmers der Beklagten am Zustandekommen des Verkehrsunfalls (vgl. dazu BGH NJW 93, 1531, 1532) sowie die schweren Unfallfolgen, nämlich die offene Oberarmfraktur links, die Ellenbogenluxation rechts, die Fraktur der 5. bis 10. Rippe links, den Bruch des Nasenbeins, die Lungenkontusion links sowie die folgenschwere Gehirnerschütterung und die wegen der erlittenen Verletzungen langwierigen Krankenhausaufenthalte berücksichtigt; desweiteren fallen die (unstreitigen) "Aggravationen, besonderen Behinderungen und Erschwernisse", wie sie in der Berufungsbegründung Seite 2 (II 11) aufgelistet werden, ins Gewicht.

    der Schwere der erlittenen Gehirnverletzung war zu berücksichtigen, daß Dr. L. eine weitgehende Einbuße seiner Persönlichkeit - einen weitgehenden Verlust an personaler Qualität - erlitten hat (BGH NJW 93, 781, 782f; NJW 93, 1531, 1532).

    Der Schmerzensgeldanspruch soll dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Beeinträchtigungen gewähren (u.a. BGH NJW 95, 781; NJW 93, 1531) und ihm - zumindest bei vorsätzlichen Taten (BGH NJW 95, 781, 782; NJW 96, 1591) - zugleich Genugtuung für das ihm zugefügte Leid geben (BGH NJW 93, 1531; NJW 93, 781, 783/784).

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
    Insoweit verfängt auch der Vergleich der Kläger mit der Rechtsprechung zur Entschädigungsbemessung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht; zum einen richtet sich diese schon gar nicht nach § 847 BGB , sondern folgt direkt aus dem Schutzauftrag des Grundgesetzes (BGH NJW 95, 861, 865; NJW 96, 984, 985).

    zum anderen steht hier - zum Zwecke der effektiven Erfüllung des grundgesetzlichen Schutzauftrages (BGH NJW 95, 861, 865) - die Genugtuung und vor allem die Prävention im Vordergrund (BGH NJW 95, 861, 865; NJW 96, 984, 985).

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
    der Schwere der erlittenen Gehirnverletzung war zu berücksichtigen, daß Dr. L. eine weitgehende Einbuße seiner Persönlichkeit - einen weitgehenden Verlust an personaler Qualität - erlitten hat (BGH NJW 93, 781, 782f; NJW 93, 1531, 1532).

    Der Schmerzensgeldanspruch soll dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Beeinträchtigungen gewähren (u.a. BGH NJW 95, 781; NJW 93, 1531) und ihm - zumindest bei vorsätzlichen Taten (BGH NJW 95, 781, 782; NJW 96, 1591) - zugleich Genugtuung für das ihm zugefügte Leid geben (BGH NJW 93, 1531; NJW 93, 781, 783/784).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
    Insoweit verfängt auch der Vergleich der Kläger mit der Rechtsprechung zur Entschädigungsbemessung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht; zum einen richtet sich diese schon gar nicht nach § 847 BGB , sondern folgt direkt aus dem Schutzauftrag des Grundgesetzes (BGH NJW 95, 861, 865; NJW 96, 984, 985).

    zum anderen steht hier - zum Zwecke der effektiven Erfüllung des grundgesetzlichen Schutzauftrages (BGH NJW 95, 861, 865) - die Genugtuung und vor allem die Prävention im Vordergrund (BGH NJW 95, 861, 865; NJW 96, 984, 985).

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
    Der Schmerzensgeldanspruch soll dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Beeinträchtigungen gewähren (u.a. BGH NJW 95, 781; NJW 93, 1531) und ihm - zumindest bei vorsätzlichen Taten (BGH NJW 95, 781, 782; NJW 96, 1591) - zugleich Genugtuung für das ihm zugefügte Leid geben (BGH NJW 93, 1531; NJW 93, 781, 783/784).
  • OLG Hamm, 21.01.1997 - 9 U 161/96

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Versterben des Unfallopfers kurz nach dem Unfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
    Entgegen der Auffassung der Kläger war bei der Schmerzensgeldbemessung zu berücksichtigen, daß Dr. L. die schweren Gesundheitsschäden lediglich rund 21 Monate ertrage mußten; es war auch nicht - sozusagen als Ausgleich hierfür - schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen, daß das Leben Dr. L. durch den Unfall frühzeitig beendet worden ist (ebenso Jaeger VersR 96, 1177, 1182; OLG Hamm NZV 97, 233, 234; OLG Oldenburg VersR 96, 726, 727; vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf VersR 96, 985 und OLG Stuttgart VersR 94, 736, 737: Nach OLG Düsseldorf gibt es bei lediglich kurzzeitigem Überleben von einigen Stunden gar kein, nach OLG Stuttgart lediglich ein symbolisches Schmerzensgeld; ablehnend insoweit allerdings OLG Hamm und OLG Oldenburg a.a.O.; a.A. dagegen - die zeitliche Dauer der Verletzungsphase als weitgehend unerheblich ansehend - OLG München OLGR 96, 111):.
  • OLG Oldenburg, 27.06.1995 - 5 U 30/95

    Schmerzensgeld; Bemessung; Zerstörung der Persönlichkeit; Tod

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
    Entgegen der Auffassung der Kläger war bei der Schmerzensgeldbemessung zu berücksichtigen, daß Dr. L. die schweren Gesundheitsschäden lediglich rund 21 Monate ertrage mußten; es war auch nicht - sozusagen als Ausgleich hierfür - schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen, daß das Leben Dr. L. durch den Unfall frühzeitig beendet worden ist (ebenso Jaeger VersR 96, 1177, 1182; OLG Hamm NZV 97, 233, 234; OLG Oldenburg VersR 96, 726, 727; vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf VersR 96, 985 und OLG Stuttgart VersR 94, 736, 737: Nach OLG Düsseldorf gibt es bei lediglich kurzzeitigem Überleben von einigen Stunden gar kein, nach OLG Stuttgart lediglich ein symbolisches Schmerzensgeld; ablehnend insoweit allerdings OLG Hamm und OLG Oldenburg a.a.O.; a.A. dagegen - die zeitliche Dauer der Verletzungsphase als weitgehend unerheblich ansehend - OLG München OLGR 96, 111):.
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
    Eine solche vorweggenommene Beweiswürdigung zum Nachteil der Anspruchsteller ermöglicht § 287 ZPO (BGH NJW 96, 2501, 2502; anders § 286 ZPO - vgl. BGH, NJW 96, 1541).
  • OLG Hamm, 13.02.1979 - 4 U 289/78
  • OLG München, 04.10.1995 - 24 U 265/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 28.10.1992 - IV ZR 326/91

    Anknüpfung an gemeinsames Aufenthaltsstatut bei Verkehrsunfall - Einschränkungen

  • BGH, 10.02.1987 - VI ZR 17/86

    Darlegungs- und Beweislast für Steuerersparnisse

  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 5/87

    Anspruch gegen gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung von

  • OLG Stuttgart, 02.05.1994 - 20 U 69/94

    Schmerzensgeldanspruch eines kurze Zeit nach einem Unfall verstorbenen

  • BGH, 26.06.1984 - VI ZR 206/82

    Geltendmachung des Schmerzensgeldanspruchs vor dem Tod des Verletzten

  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 65/84

    Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Berechnung des Erwerbsschadens

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 186/94

    Verbot der vorweggenommenen Beweisaufnahme

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91

    Arzneimittel - Zweckmäßigkeit - Krankheit - Unbekannte Ursache

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

  • BGH, 07.07.1992 - VI ZR 1/92

    Deliktsstatut für einen Kraftfahrzeugunfall türkischer Staatsangehöriger in der

  • BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

  • BGH, 23.03.1995 - III ZR 80/93

    Direktanspruch des Alleingesellschafters einer GmbH wegen Amtshaftung

  • OLG Düsseldorf, 11.03.1996 - 1 U 52/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines tödlichen

  • BSG, 09.02.1989 - 3 RK 19/87

    Zweckmäßigkeit eines Arzneimittels iS. des § 182 Abs. 2 RVO bei Krankheiten

  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 102/53

    Ost- West-Schadensersatzanspruch

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

  • BGH, 03.02.1970 - VI ZR 245/67

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Konkursverfahrens - Anforderungen an den

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Mit der Änderung sollte nicht der höchstpersönliche Charakter des Schmerzensgeldes beseitigt, sondern lediglich den als unwürdig empfundenen Zuständen begegnet werden, zu denen es nach alter Rechtslage gerade bei schwersten Verletzungen gekommen war, weil die Angehörigen sich auf ein "makabres Wettrennen mit der Zeit' (BTDrucks. 11/5423, S. 1) einlassen mussten, um beispielsweise bei andauernder Bewusstlosigkeit des Verletzten die gesetzlichen Erfordernisse erfüllen zu können (BGH, VI. Zivilsenat, Urteil vom 6. Dezember 1994 - VI ZR 80/94, aaO, 354; OLG Karlsruhe, NZV 1999, 210, 211).
  • LG Hamburg, 26.07.2011 - 302 O 192/08

    Prozess gegen KfZ-Haftpflichtversicherer - Keine einmalige Kapitalabfindung für

    Zu ersetzen sind auch Mittel, deren generelle Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist, wenn sie nicht ohne jede Erfolgsaussicht sind (Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl. Kap. 4, Rn. 25, 27; OLG Karlsruhe, NZV 1999, 210).
  • OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14

    Schmerzensgeld für Verkehrsunfallverletzung: Verlust des Bewusstseins und der

    Tritt aber der Tod nicht unmittelbar mit dem Unglücksfall, sondern erst nach einiger Zeit ein, kann die Tatsache der Lebensverkürzung nicht schmerzensgeldrelevant werden; in diesen Fällen ist die Leidenszeit bis zum Tod zu entschädigen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.07.1997, 10 U 15/97, VersR 1998, 1256; in dem dortigen Rechtsstreit ist ein Schmerzensgeld von 150.000,00 Euro bei einem Leiden des Geschädigten von 21 Monaten zuerkannt worden).
  • OLG Celle, 04.11.2020 - 14 U 81/20

    Höhe des Schmerzensgeldes bei innerhalb vier Monaten zum Tode führenden schweren

    Im Fall des OLG Karlsruhe, 10 U 15/97, dauerte es 21 Monate bis zum Tod des Geschädigten, und "es bestand bis zum Tode eine gewisse Erlebnis- und Empfindungsfähigkeit, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hatte, dass sich der Verletzte seiner eigenen Situation in gewissem Maße bewusst war" (vgl. Hacks/Wellner/Häcker, 38. Auflage, Nr. 2266).
  • LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen Privatpatienten aufgrund

    Als Heilbehandlung ist zunächst einmal jegliche ärztliche Tätigkeit anzusehen, die durch den betreffenden Unfall verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf Heilung oder auch auf Linderung der Krankheit abzielt (BGH, NJW 1987, 703; BGH NJW 1993, 2369(2370); OLG Karlsruhe NZV 1999, 210; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rdnr. 226).

    Vielmehr sind auch weitere Behandlungen eine erstattungsfähige Heilbehandlung i.S. des § BGB § 249 BGB, sofern bei objektiver Betrachtung eine realistische Chance besteht, dass ein Behandlungserfolg (Heilung oder Linderung) eintritt (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1999, 210; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rdnr. 226).

  • OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 166/06

    Bemessung des Haushaltsführungs- und Unterhaltsschadens; Schmerzensgeld für die

    Es soll auch nicht als Ausgleich dafür, dass das unfallbedingte Leiden nur relativ kurze Zeit dauerte, der frühzeitige Tod des Verletzten schmerzensgelderhöhend berücksichtigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1999, 210 ).
  • KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten einer Akupunkturbehandlung nach

    Als Heilbehandlung ist jegliche ärztliche Tätigkeit anzusehen, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf Heilung oder auch auf Linderung der Krankheit abzielt (OLG Karlsruhe, VersR 1998, 1256 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 130/08

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der

    Wenn auch der Tod als solcher kein entschädigungsfähiger Umstand ist, wirkt es sich andererseits schmerzensgelderhöhend aus, wenn der Verletzte bei Bewusstsein war und entweder Todesängste ausstehen musste oder mit dem baldigen Tod rechnen musste (Küppersbusch a.a.O., Rdnr. 290 mit Hinweis auf OLG Karlsruhe NZV 1999, 210).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.11.2007 - 8 O 3314/06
    Soweit die Behandlung wenigstens Linderung der Schmerzen versprach, schuldet der Schädiger die Kosten unabhängig davon, ob eine Heilungschance bestand (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1999, 210; so auch schon RGZ 99, 172, 183; MünchKomm-BGB/Oetker, 5. Aufl. § 249 Rdn. 236).

    Das Gericht hat deshalb keine grundsätzlichen Bedenken, die Kosten einer Akupunkturbehandlung im Einzelfall nach § 249 BGB vom Schädiger ersetzen zu lassen (ebenso KG NZV 2004, 42; OLG Karlsruhe NZV 1999, 210).

  • AG Zeven, 13.10.2005 - 3 C 341/05

    Akupunkturbehandlung; Außenseitermethode; Behandlungsmethode; Distorsion;

    Es ist unter anderem erforderlich, dass die Schulmedizin keine Behandlungsmethode anbietet oder dass diese im konkreten Fall nicht erfolgreich war (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1999 210; KG NZV 2004, 42).
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