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   OLG Karlsruhe, 11.10.2006 - 3 Ws 374/06   

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https://dejure.org/2006,5449
OLG Karlsruhe, 11.10.2006 - 3 Ws 374/06 (https://dejure.org/2006,5449)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.10.2006 - 3 Ws 374/06 (https://dejure.org/2006,5449)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 3 Ws 374/06 (https://dejure.org/2006,5449)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Reichweite der Befugnis zur Übermittlung von Sozialdaten von Arbeitnehmern zur Durchführung eines Strafverfahrens

  • JurPC

    SGB X § 73
    Übermittlung von Sozialdaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Befugnis zur Übermittlung von Sozialdaten zur Durchführung eines Strafverfahrens nach § 73 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) bezüglich der Sozialdaten Dritter

  • Judicialis

    SGB X § 73

  • ra.de
  • RA Kotz

    § 73 SGB X
    Sozialdaten: Übermittlung von nach § 73 SGB X im Strafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 73

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - 39 Jahre zurückliegende Baumängel: Strafverfolgung des Unternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Die Befugnis zur Übermittlung von Sozialdaten von Arbeitnehmern zur Durchführung eines Strafverfahrens ist nicht auf Daten eines namentlich bestimmten Beschuldigten begrenzt

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3656
  • NStZ 2008, 108
  • NZBau 2007, 250
  • BauR 2006, 2112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 06.10.2000 - 2 Ws 413/00

    Zuständigkeit zur Feststellung der Entschädigung bei Auskunftserteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2006 - 3 Ws 374/06
    Soweit die Kommentarliteratur zum Sozialgesetzbuch X die Übermittlung von Sozialdaten nach § 73 SGB X zur Durchführung einer Rasterfahndung (vgl. zu Begriff und Abgrenzung OLG Köln NStZ-RR 2001, 31; Nack in KK-StPO 5. Aufl. § 98 a Rdnr. 2 ff) für unzulässig erachtet, wird dies im Wesentlichen darauf gestützt, dass es in den Fällen der Rasterfahndung an einem sich auf einen Einzelfall beziehenden Übermittlungsersuchen sowie an einem konkreten Anfangsverdacht gegen eine bestimmte Person oder bestimmbare Personengruppe fehle (vgl. im Einzelnen Hauck/Noftz aaO § 73 Rdnr. 27; Steinmeyer aaO § 73 Rdnr. 14; Walz aaO § 73 Rdnr. 22; Verbandskommentar zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - SGB X § 73 Rdnr. 9.; Scholz aaO § 73 Rdnr. 5).
  • LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11

    Jugendamt muss Sozialdaten eines unbekannten Informanten bei bestehendem Verdacht

    Insbesondere ist hier die Beschwerdebefugnis der Stadt E. - Jugendamt -, wiederum vertreten durch dessen Fachbereichsleiter, im Hinblick auf die sich aus der Regelung des § 67d Abs. 2 S. 1 SGB X ergebenden Verantwortlichkeit der übermittelnden Stelle für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung gegeben (vgl. OLG Karlsruhe , Beschluss v. 11.10.2006 - 3 Ws 374/06, NJW 2006, S. 3656), zumal die Beschwerdeführerin über die geforderte Information verfügt und als solche auch Adressatin des Beschlusses ist.
  • OLG München, 06.02.2007 - 3 Ws 68/07

    Bindungswirkung der mit einem früheren Verteidiger getroffenen Terminabsprache

    Zwar ist die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung grundsätzlich nach § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen, sie ist jedoch ausnahmsweise statthaft, wenn sie darauf gestützt ist, dass die Entscheidung des Vorsitzenden rechtswidrig sei (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.05.2006, Gz. 3 Ws 374/06, und vom 22.07.2003, Gz. 3 Ws 407/03; Beschluss des 2. Strafsenats des OLG München vom 25.04.1994, NStZ 1994, 451; Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, § 213, Rn. 8 m.w.N.).
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