Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 11.11.2002 - 6 U 93/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unlautere Absatzförderung durch Gewährung von Provisionen an Schulen bei der Anmietung von Schließfächern durch den Schulträger
- Judicialis
UWG § 1; ; BW SchulG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; BW SchulG § 1
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit dem Versprechen einer Provisionszahlung an eine Schule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Sittenwidrigkeit von Provisionszahlungen an eine Schule für die Aufstellung von Schließfächern; Unlauterkeitsvorwurf bei weiteren Kriterien neben der Vorteilsgewährung ; Rechtswidrigkeit einer sachfremden ...
Verfahrensgang
- LG Mannheim - 23 O 177/01
- OLG Karlsruhe, 11.11.2002 - 6 U 93/02
- OLG Karlsruhe, 13.11.2002 - 6 U 93/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 4/65
Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften - Unentgeltliche Abgabe von Waren - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2002 - 6 U 93/02
Bereits vor Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung war auch im Anwendungsbereich des § 1 UWG allgemein anerkannt, dass beispielsweise ein Hersteller grundsätzlich berechtigt ist, einem Zwischenhändler Vorteile einzuräumen, um dadurch den Absatz gegenüber dem Endabnehmer zu fördern (BGH GRUR 1967, 256, 257 - "Stern"; KG NJWE-WettbewR 2000, 5, 6). - BGH, 03.11.1978 - I ZR 90/77
Kindergarten-Malwettbewerb
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2002 - 6 U 93/02
Aufgrund der vom Beklagten angebotenen Provision besteht jedoch die Gefahr, dass die von der Schulleitung eigentlich zu berücksichtigenden sachlichen Gesichtspunkte in den Hintergrund treten, um in den Genuss der für sonstige schulische Zwecke einsetzbaren Zuwendung des Beklagten zu gelangen (so auch BGH GRUR 1979, 157, 159 - "Kindergarten-Malwettbewerb" - für den vergleichbaren Fall, dass einem Kindergarten Zuwendungen in Aussicht gestellt wurden; vgl. außerdem BGH GRUR 1984, 665, 667 - "Werbung in Schulen"). - BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59
Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2002 - 6 U 93/02
Solche unlauterkeitsbegründenden Kriterien hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit beispielsweise darin gesehen, dass ein Einzelhändler trotz Schutzwürdigkeit seiner Endverbraucher durch den gewährten Vorteil von einer eigentlich gebotenen kritischen Prüfung der Hauptware abgehalten wurde (BGH GRUR 1961, 588 - "Einpfennig-Süßwaren") oder dass ein Reisebüro aufgrund eines vom Reiseveranstalter gewährten Warengutscheins veranlasst wurde, die Kunden nicht mehr ausschließlich unter den Gesichtspunkten Qualität und Preiswürdigkeit zu beraten (OLG Düsseldorf WRP 1999, 1197, 1198; ähnlich die Fälle OLG Hamburg WRP 1987, 482, 483 und OLG Düsseldorf WRP 1979, 37, 38).
- BGH, 04.04.1984 - I ZR 9/82
Werbung in Schulen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2002 - 6 U 93/02
Aufgrund der vom Beklagten angebotenen Provision besteht jedoch die Gefahr, dass die von der Schulleitung eigentlich zu berücksichtigenden sachlichen Gesichtspunkte in den Hintergrund treten, um in den Genuss der für sonstige schulische Zwecke einsetzbaren Zuwendung des Beklagten zu gelangen (so auch BGH GRUR 1979, 157, 159 - "Kindergarten-Malwettbewerb" - für den vergleichbaren Fall, dass einem Kindergarten Zuwendungen in Aussicht gestellt wurden; vgl. außerdem BGH GRUR 1984, 665, 667 - "Werbung in Schulen"). - BGH, 28.09.2000 - I ZR 141/98
Augenarztanschreiben - Verletzung Berufs-/Standesrecht; Vorsprung durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2002 - 6 U 93/02
Dieses Verhalten begründet den Vorwurf der Unlauterkeit (BGH GRUR 2001, 255, 256 - "Augenarztanschreiben"), so dass der Beklagte gemäß § 1 UWG zur Unterlassung dieser Vertriebsmethode zu verurteilen war. - OLG Düsseldorf, 20.05.1999 - 2 U 168/99
Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens eines Warengutscheins als …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2002 - 6 U 93/02
Solche unlauterkeitsbegründenden Kriterien hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit beispielsweise darin gesehen, dass ein Einzelhändler trotz Schutzwürdigkeit seiner Endverbraucher durch den gewährten Vorteil von einer eigentlich gebotenen kritischen Prüfung der Hauptware abgehalten wurde (BGH GRUR 1961, 588 - "Einpfennig-Süßwaren") oder dass ein Reisebüro aufgrund eines vom Reiseveranstalter gewährten Warengutscheins veranlasst wurde, die Kunden nicht mehr ausschließlich unter den Gesichtspunkten Qualität und Preiswürdigkeit zu beraten (OLG Düsseldorf WRP 1999, 1197, 1198; ähnlich die Fälle OLG Hamburg WRP 1987, 482, 483 und OLG Düsseldorf WRP 1979, 37, 38).