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   OLG Karlsruhe, 11.11.2005 - 14 U 173/05   

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https://dejure.org/2005,2100
OLG Karlsruhe, 11.11.2005 - 14 U 173/05 (https://dejure.org/2005,2100)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.11.2005 - 14 U 173/05 (https://dejure.org/2005,2100)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. November 2005 - 14 U 173/05 (https://dejure.org/2005,2100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gegendarstellungsanspruch: Umfang und Aufmachung einer Gegendarstellung auf der Titelseite

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Zeitung auf Abdruck einer Gegendarstellung; Gegendarstellung auf der Titelseite der "Neuen Woche" zu einer Mittteilung über Hugo Egon Balder; Ausschluss einer Pflicht zum Abdruck einer Gegendarstellung bei offenkundiger Unwahrheit; Darlegungslast für ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 GG

  • Judicialis

    Bad.-württ. LPG § 11

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bad.-württ. LPG § 11; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 5
    Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch; Umfang einer Gegendarstellung auf der Titelseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 621
  • afp 2006, 168
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2005 - 14 U 173/05
    a) Wegen des formellen Charakters des Gegendarstellungsrechts setzt der Anspruch auf Gegendarstellung weder den Nachweis der Unwahrheit der Erstmitteilung noch den der Wahrheit der Gegendarstellung voraus (vgl. BVerfGE 97, S. 125 ff., 147 f.; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rdn. 11.127 m.w.N.).

    Da Leserkreis und Aufmerksamkeitswert der Gegendarstellung dem der Erstmitteilung nach Möglichkeit entsprechen müssen (vgl. BVerfGE 97, S. 125 ff., 152), ist die Entgegnung aus Gründen der Waffengleichheit ebenfalls auf der Titelseite zu bringen.

    Den Belangen der Pressefreiheit, zu der auch die die Präsentation des Presseprodukts betreffende Gestaltungsfreiheit gehört, ist indessen nur dann Rechnung getragen, wenn "die Titelseite durch Umfang und Aufmachung der Gegendarstellung nicht ihre Funktion verliert, eine Identifizierung des Blattes zu ermöglichen, die als besonders wichtig erachteten Mitteilungen aufzunehmen und das Interesse des Publikums zu erregen" (BVerfGE 97, S. 125 ff., 151).

  • LG Offenburg, 05.08.2005 - 2 O 276/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2005 - 14 U 173/05
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Offenburg vom 05.08.2005 - 2 O 276/05 - abgeändert: .
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08

    Presserechtliche Gegendarstellung: Umfang und Inhalt der Gegendarstellung;

    Die Rechtsprechung des Senats, wonach die Mindestfläche von auf der Titelseite abzudruckenden Gegendarstellungen auf 150 % der Fläche der Erstmitteilung zu beschränken sein kann (NJW 2006, S. 621 ff. = ZUM-RD 2006, S. 74 ff. = OLGR Karlsruhe 2006, S. 156 ff. = Justiz 2006, S. 179 ff.), ist auf Gegendarstellungen im Heftinneren nicht zu übertragen.

    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Senats zur Beschränkung der Mindestfläche der Gegendarstellung auf 150 % (vgl Urteil vom 11.11.2005 -14 U 173/05-, NJW 06, 621).

  • OLG Karlsruhe, 09.09.2015 - 6 U 110/15

    Günther Jauch hat Anspruch auf Gegendarstellung auf Titelseite einer

    Die Abdruckanordnung stehe nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 1381, 1384) und auch nicht mit der des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 11. November 2005 - 14 U 173/05).
  • LG Hechingen, 07.01.2008 - 2 O 309/07
    Ein berechtigtes Interesse würde lediglich dann fehlen, wenn die Unrichtigkeit allgemeinkundig oder für das Gericht offenkundig ist, eine Beweisführung findet insoweit nicht statt (OLG Stuttgart OLGR 2006, 400; OLG Karlsruhe NJW 2006, 621; Löffler-Sedelmeier § 11 LPG Rn. 63; Seitz-Schmidt-Schoner Rn. 254 fr.).

    Umgekehrt wäre die Gegendarstellung irreführend, wenn die Erstmitteilung offensichtlich wahr ist, infolge der Gegendarstellung aber der Eindruck entstünde, sie sei unwahr (OLG Stuttgart OLGR 2006, 400; OLG Karlsruhe NJW 2006, 621, 622).

    Die Beweislast für die offenbare Unrichtigkeit der Gegendarstellung liegt beim Beklagten (OLG Stuttgart OLGR 2006, 400; OLG Karlsruhe NJW 2006, 621, 622).

  • LG Offenburg, 22.05.2018 - 3 O 183/18

    Presserechtliche Gegendarstellung: Umfang und Aufmachung einer Gegendarstellung;

    Im Übrigen ist die Wahrheit oder Unwahrheit der Gegendarstellung unerheblich(vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2005 - 14 U 173/05 -, Rn. 23, juris).

    Die Angemessenheit ergibt sich weiterhin daraus, dass mit dem Text und der Bilddarstellung eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Verfügungsklägerin verbunden ist(vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2005 - 14 U 173/05 -, Rn. 33, juris).

  • OLG Dresden, 27.03.2013 - 4 W 295/13

    Gegendarstellung; Redaktionsschwang; Glossierung

    Beide Formulierungen legen allerdings nicht offen, dass eine solche Pflicht zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung ausnahmsweise dann nicht besteht, wenn diese offenkundig unwahr ist, d.h. "offensichtlich den Stempel der Lüge trägt" oder gerichtsbekannte Unwahrheiten enthält (OLG Karlsruhe NJW 2006, 621).
  • LG Offenburg, 24.05.2019 - 3 O 153/19

    Medienrecht: Anspruch auf Gegendarstellung; grafische Gestaltung der Titelseite

    Auch wenn dies für einen Gegendarstellungsanspruch grundsätzlich unerheblich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2005 - 14 U 173/05 -, Rn. 23, juris), fällt dies im Rahmen der innerhalb des § 11 LPressG durchzuführenden Grundrechtsabwägung nach Auffassung des Einzelrichters zugunsten des Verfügungsklägers und seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Grundgesetz ins Gewicht, da die Verfügungsbeklagte nicht zur Veröffentlichung einer von ihr nicht geteilten Tatsachenbehauptung verpflichtet wird und der Eingriff in die Pressefreiheit damit nicht so erheblich ins Gewicht fällt wie in letztgenanntem Fall.
  • KG, 09.01.2007 - 9 U 248/06

    Gegendarstellungs-Ankündigung auf der Titelseite

    Eine solche käme allenfalls dann in Betracht, wenn sich auch die angegriffene Ausgangsmitteilung auf der Titelseite befand (OLG Karlsruhe NJW 2006, 621 = AfP 2006, 168).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 14 W 9/06
    Nachdem der Senat die Zwangsvollstreckung aus dem mit der Berufung angefochtenen Urteil des Landgerichts durch Beschluß vom 07.09.2005 -14 U 173/05 - (AS. 181) ohne Sicherheitsleistung vorläufig eingestellt und mit rechtskräftigem Urteil vom 11.11.2005 (AS. 203/207) das erstinstanzliche Urteil teilweise - nämlich in bezug auf die Schriftgröße - abgeändert hatte, hat das Landgericht den Antrag des Antragstellers vom 22.08.2005 durch am 24.11.2005 zugestellten (AS. 269) Beschluß vom 21.11.2005 (AS. 197/199) mit der Begründung zurückgewiesen, der Vollstreckungstitel sei durch das genannte Senatsurteil rückwirkend beseitigt worden.
  • LG Offenburg, 09.01.2013 - 3 O 215/12
    Danach kann eine Veröffentlichung der Richtigstellung selbst auf Titelseite nur dann verlangt werden, wenn die Titelseite selbst nicht als bloße Ankündigung eine im Heftinneren platzierten persönlichkeitsverletzenden Äußerung sondern selbst als persönlichkeitsverletzenden Tatsachenbehauptung anzusehen ist (vergleiche OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.2005 Az. 14 U 173/05 - NJW 2006, 621).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
    Der Hinweis der Berufung auf die Senatsentscheidung vom 11.11.2005 (NJW 2006, 621), wonach Voraussetzung für eine Plazierung auf der Titelseite sei, daß die dortige Erstmitteilung das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletze, trifft nicht zu.
  • LG Lüneburg, 31.05.2012 - 1 S 66/11

    Anwaltskosten für die Nachbesserung einer Gegendarstellung sind erstattungsfähig

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2011 - 14 U 49/11
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