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   OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05   

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https://dejure.org/2006,7942
OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05 (https://dejure.org/2006,7942)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.2006 - 9 U 125/05 (https://dejure.org/2006,7942)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 9 U 125/05 (https://dejure.org/2006,7942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Städtebaulicher Vertrag: Wirksamkeit des Ausschlusses einer Verzinsung des Kaufpreises und der Beteiligung an der Wertsteigerungen des Grundstücks bei der Rückabwicklung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Verstoß gegen ein kaufrechtlich vereinbartes Wiederverkaufsrecht innerhalb eines städtbaulichen Vertrages; Vertraglicher Ausschluss der Verzinsung eines Kaufpreises sowie Ausschluss von der Wertsteigerung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Rückübertragungsverpflichtung in einem städtebaulichen Vertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückübertragung im Einheimischen-Modell ohne Zwischenverzinsung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 529
  • DNotZ 2006, 511
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05
    Für die nach Kriterien des öffentlichen Rechts bestimmte Angemessenheit ist vielmehr entscheidend, ob bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs die gegenseitigen Rechte und Pflichten ausgewogen gestaltet sind (BGHZ 153, 93).

    Außerdem muss sich der hier zu beurteilende Kaufvertrag an den §§ 5, 6, 8 bis 11 AGBG messen lassen (vgl. § 24 a Nr. 2 AGBGB; BGHZ 153, 93).

    Dieses Risiko hat die Beklagte jedoch mit Vertragsabschluss übernommen und hat hierfür einzustehen (vgl. BGHZ 153, 93).

    § 11 Abs. 2 BauGB verbietet dies nicht, sondern lässt Klauseln, die der Gemeinde die zwischenzeitliche Steigerung des Bodenwertes zugute kommen lassen, zu (BGHZ 153, 93).

    Der Beklagten ist darin zuzustimmen, dass die Gemeinde auch bei der Frage, ob sie von ihrer Berechtigung aus § 4 Abs. 1 des Vertrages Gebrauch machen will, ermessenfehlerfrei zu entscheiden hat (vgl. BGHZ 153, 93).

    Spätestens mit Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2002 (BGHZ 153, 93), war die Bedeutung einer ermessensfehlerfreien Entscheidung bekannt.

  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57

    Wiederkaufserklärung einer Gemeinde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05
    Selbst wenn dies der Fall wäre, würde die als Vertretungsvorschrift zu wertende Bestimmung des § 54 Abs. 1 GemO, nach der Erklärungen, durch welche die Gemeinde verpflichtet werden soll, der Schriftform bedürfen, nicht greifen (vgl. BGHZ 29, 107).
  • OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 87/97

    Vertragsstrafe bei Einheimischenmodell

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05
    Ein Verstoß gegen das Verbot einer Vertragsstrafe in allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt demnach nicht vor (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 13.02.1998 - 4 U 87/97).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in Studienfinanzierungsvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05
    Solche Vertragsstrafversprechen sind selbst im öffentlichen Recht grundsätzlich statthaft (vgl. BVerwGE 74, 78).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00

    Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05
    Folglich kommt es nicht darauf an, ob eine öffentlich-rechtliche Körperschaft unrechtmäßig erhaltene Geldzahlungen gewinnbringend verwendet oder nicht (vgl. hierzu BVerwG NJW 1973, 1854; BFHE 163, 277; BayObLG FGPrax 1999, 39; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1440; BGHZ 138, 160).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05
    Die Klägerin hat mit der vorliegenden, zivilrechtlich zu qualifizierenden Vereinbarung (vgl. BVerwGE 92, 56) mit der Beklagten einen städtebaulichen Vertrag im Sinne von § 11 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 abgeschlossen.
  • BGH, 06.03.1998 - V ZR 244/96

    Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05
    Folglich kommt es nicht darauf an, ob eine öffentlich-rechtliche Körperschaft unrechtmäßig erhaltene Geldzahlungen gewinnbringend verwendet oder nicht (vgl. hierzu BVerwG NJW 1973, 1854; BFHE 163, 277; BayObLG FGPrax 1999, 39; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1440; BGHZ 138, 160).
  • BGH, 20.01.1994 - VII ZR 174/92

    Wirksamkeit von unter Verstoß gegen die Formvorschriften der Gemeindeordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05
    Die Beklagte hat nämlich bei Empfang des Schreibens die Vertretungsmacht des Rechtsamtsleiters nicht beanstandet, sodass das Verbot einer Vertretung ohne Vertretungsmacht bei einem einseitigen Rechtsgeschäft nicht greift (§ 180 BGB; vgl. BGH NJW 1994, 1528).
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05
    Folglich kommt es nicht darauf an, ob eine öffentlich-rechtliche Körperschaft unrechtmäßig erhaltene Geldzahlungen gewinnbringend verwendet oder nicht (vgl. hierzu BVerwG NJW 1973, 1854; BFHE 163, 277; BayObLG FGPrax 1999, 39; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1440; BGHZ 138, 160).
  • BFH, 07.12.1990 - III R 2/88

    Keine Verzinsung des Investitionshilfeabgabe-Rückerstattungsanspruchs, wenn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05
    Folglich kommt es nicht darauf an, ob eine öffentlich-rechtliche Körperschaft unrechtmäßig erhaltene Geldzahlungen gewinnbringend verwendet oder nicht (vgl. hierzu BVerwG NJW 1973, 1854; BFHE 163, 277; BayObLG FGPrax 1999, 39; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1440; BGHZ 138, 160).
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