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   OLG Karlsruhe, 12.04.2012 - 12 W 57/10   

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OLG Karlsruhe, 12.04.2012 - 12 W 57/10 (https://dejure.org/2012,91279)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.04.2012 - 12 W 57/10 (https://dejure.org/2012,91279)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. April 2012 - 12 W 57/10 (https://dejure.org/2012,91279)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 12.12.2007 - 12 W 87/07

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2012 - 12 W 57/10
    Der Streit hierüber war Gegenstand des mit Beschluss vom 22.06.2010 abgeschlossenen Verfahrens LG Mannheim 23 AktE 3/00 / OLG Karlsruhe 12 W 87/07.

    Hinzu kommt weiter, dass etwaige Nachteile durch den Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrag bereits Gegenstand des Spruchverfahrens 23 AktE 3/00 (= 12 W 87/07 Senat, Beschluss vom 22.06.2010) waren und damit nicht nochmals zu einer Erhöhung einer Abfindung im Rahmen des SqueezeoutVerfahrens herangezogen werden können.

  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09

    Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2012 - 12 W 57/10
    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Beschluss vom 17.06.2010 5 W 39/09 nur die isolierte Anwendung des TaxCAPM bei einer im Übrigen nach den Vorgaben des IDW S1 2000 durchgeführten Bewertung abgelehnt.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09

    Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2012 - 12 W 57/10
    Soweit die Antragstellerin darüber hinaus noch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 15.02.2010 5 W 52/09 hinweist, betraf diese Entscheidung einen Bewertungsstichtag noch vor dem 01.01.2001, so dass das Halbeinkünfteverfahren dort keine Anwendung fand und sich somit die Frage nach der Anwendung von IDW S1 2005 und insbesondere der Anwendung des TaxCAPM von vorneherein nicht stellte74.
  • OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2012 - 12 W 57/10
    Insbesondere ist in diesem Zusammenhang anzuführen, dass Stehle im Spruchverfahren 20 W 11/08 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nochmals mit der hier von der Antragsgegenerin vorgelegten, schriftlichen Stellungnahme von 15.04.2011 ausgeführt hat, dass die Risikoprämie auf Basis des CDAX oder des DAX vor Einkommensteuer mit 6, 02% (arithmetisches Mittel) und 2, 76% (geometrisches Mittel) anzugeben ist.
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2013 - 12 W 5/12

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer

    Der Senat ist hieran aber nicht gebunden (OLG Stuttgart AG 2011, 420 - juris-Rn. 261; Senat Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10).

    Dies begründet sich insbesondere damit, dass die Aktualisierung der Expertenauffassung regelmäßig auf die Umsetzung von Erkenntnisfortschritten zurückzuführen ist und schon aus diesem Grund die aktuellere Expertenauffassung in der Regel auch die geeignetere ist (OLG Celle AG 2007, 865 - juris-Rn. 28; OLG Stuttgart AG 2011, 420 - juris -Rn. 262 und Senat Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10).

    Diesem Vorgehen steht auch nicht Art. 170 EGBGB (analog) entgegen, weil es sich bei den in den IDW-Standard genannten Bewertungskriterien nicht um Rechtsnormen handelt (Senat - Beschluss vom 16.07.2008 - 12 W 16/02 -, S. 23; Senat - Beschluss vom 21.01.2011 - 12 W 77/08; Senat Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10; OLG Stuttgart AG 2011, 205 -juris-Rn. 172, 173 und 177).

    Dem Senat ist aus anderen Verfahren bekannt, dass die Berechnung des Kapitalisierungszinssatzes nach dem IDW S1 2005 zum maßgeblichen Bewertungsstichtag unter dem Unternehmenswert bei Anwendung des IDW 2000 liegen und damit tendenziell zu einem geringeren Unternehmenswert führen können (Senat - Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10).

    Außerdem ist die Bewertungsmethode anzuwenden, die zu einem angemessenen Unternehmenswert führt (Senat - Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10).

    Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (OLG Stuttgart AG 2008, 788 - juris Rn. 65; OLG Stuttgart WM 2010, 173 - juris Rn. 60; Senat Beschluss vom 12.02.2012 - 12 W 57/10 Großfeld, a.a.O., Rn. 401).

    Das IDW empfahl für die Vorsteuermarktrisikoprämie einen Wert zwischen 4, 0% und 5, 0% und für die Nachsteuermarktrisikoprämien einen Wert zwischen 5, 0% und 6, 0% (Senat - Beschluss vom 12.04.2012- 12 W 57/10).

    Solange die wirtschaftwissenschaftliche Diskussion nicht abgeschlossen ist, kann die Marktrisikoprämie nur durch eine stets mit Zweifeln behaftete Schätzung ermittelt, ihr Höhe aber nicht abschließend bestimmt werden (OLG Stuttgart NZG 2011, 1346 - juris-Rn. 383; Senat Beschluss vom 06.02.2012 - 12 W 69/08 und vom 12.04.2012 - 12 W 57/10).

  • OLG Karlsruhe, 23.07.2015 - 12a W 4/15

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen

    Es muss vielmehr auch hingenommen werden, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als angemessene Abfindung besteht (Senat - Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10; BayObLG AG 2006, 41 -Rn. 17).Die Bewertung in diesem Bereich ist nur eine mit Unsicherheiten behaftete Schätzung und keine punktgenaue Messung.

    Das folgt schon daraus, dass eine Unternehmensbewertung auf Prognosen über künftige Entwicklungen beruht, von denen es nicht nur eine Richtige gibt und die im seltensten Fall auch so wie vorhergesagt eintreffen (Senat 12 W 57/10; OLG Stuttgart AG 2011, 420 - juris-Rn. 159).

    Die Ertragsaussichten der abhängigen Gesellschaft sind damit rückblickend von einem längst vergangenen Zeitraum aus zu beurteilen, ohne dass zwischenzeitliche Entwicklungen berücksichtigt werden dürfen (OLG Stuttgart AG 2004, 43 - juris - Rn. 21; BayObLG AG 2002, 390; Senat - Beschluss vom 22.06.2010 - 12 W 87/07; Beschluss vom 21.01.2011 - 12 W 77/08, juris und Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10).

    Außerdem ist in der der Detailplanung (Phase I) nachgelagerten Phase II ein Wachstumszuschlag zu berücksichtigen (Senat - Beschluss vom 21.01.2011 - 12 W 77/08, juris und Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10; OLG Stuttgart ZIP 2010, 274 - juris - Rn. 196 ff. und AG 2011, 560).

    Das ist unvermeidliche Folge des Umstands, dass einerseits der Gesetzgeber auf nähere Vorgaben zur Bestimmung des Unternehmenswerts im Rahmen von Spruchverfahren verzichtet hat und andererseits in der Wirtschaftswissenschaft ein allgemeiner Konsens über die Ermittlung des Basiszinssatzes bisher nicht zustande gekommen ist (Senat - Beschluss vom 21.01.2012 - 12 W 69/08; Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10).

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 26 W 9/14

    Festsetzung der angemessenen Abfindung zu Gunsten der außenstehenden Aktionäre

    "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken außerhalb des Planungsprozesses erstellt werden, werden von der Rechtsprechung regelmäßig als kritisch angesehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE) - Rn. 60, AG 2003, 688 ff.; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 07.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350 ff., DB 2001, 854 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2012 - 21 W 11/11 - Rn. 25, NZG 2012, 549 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.07.2013 - 12 W 57/10 - BeckRS 2013, 13603; Ruiz de Vargas in: Bürgers/Körber, AktG, 3. A. Anh. § 305 Rn. 27; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 12 W 1/17

    Bestimmung der angemessenen Barabfindung beim Ausschluss von

    Außerdem ist in der der Detailplanung (Phase I) nachgelagerten Phase II ein Wachstumszuschlag zu berücksichtigen (Senat - Beschluss vom 21.01.2011 - 12 W 77/08 juris und Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10; OLG Stuttgart ZIP 2010, 274 - juris - Rn. 196 ff; AG 2011, 560).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 12 W 66/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels;

    Dies entspricht auch den Annahmen in der Bewertungspraxis und in der Rechtsprechung(Senat - Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10 (S. 35); OLG Stuttgart ZPI 2010, 274 (juris- Rn. 232) und NZG 1011, 1346; Simon/Leverkus, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 128).

    Solange das Problem, welche Durchschnittsbildung vorzugswürdig ist, nicht abschließend gelöst ist, erscheint es dem Senat - letztlich wie vom IDW empfohlen - vertretbar, sich an der Mitte der Bandbreite von 5% bis 6% als Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern zu orientieren(Senat Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10 - S. 41; OLG Stuttgart NZG 2011, 1346 - juris Rn. 319; Simon/Leverkus, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 128; Dörschell/Franken/Schulte, Der Kapitalisierungszinssatz in der Unternehmensbewertung, 2009, S. 113, 114).

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2016 - 26 W 17/13

    Berücksichtigung der Mieterträge eines Immobilienunternehmens bei der Bewertung

    Hingegen werden "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken außerhalb des Planungsprozesses erstellt werden, von der Rechtsprechung regelmäßig kritisch gesehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE) - Rn. 60, AG 2003, 688 ff.; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 07.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350 ff., DB 2001, 854 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2012 - 21 W 11/11 - Rn. 25, NZG 2012, 549 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.07.2013 - 12 W 57/10 - BeckRS 2013, 13603; Ruiz de Vargas aaO, Anh. zu § 305 Rn. 27; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).
  • LG Mannheim, 17.05.2013 - 23 AktE 21/06

    Squeeze-out Novasoft AG

    Dabei ist im Interesse einer praktischen Handhabung die Verwendung eines typisierten Steuersatzes von 35 % unvermeidlich und weitgehend anerkannt ( OLG Stuttgart Beschluss vom 4.5.2011, 20 W 11/08, Randnr. 176; kritisch Emmerich/Habersack § 304 Randnr. 34a) Diese Berücksichtigung steuerlicher Aspekte entspricht dem mittlerweile überwiegend angewendeten Tax-CAPM-Verfahren (vgl. Peemöller/Baetge/Niemeyer/Kümmel/Schulz, S. 386 ff.; OLG Karlsruhe Beschluss vom 12.4.2012 12 W 57/10 S. 34f.,Gutachten S. 75 m. w. N.).

    Nach Auffassung der Kammer ist deswegen auch in Kauf zu nehmen, dass in eine Jahre später erfolgende gerichtliche Entscheidung über die Höhe der Abfindung Erkenntnisse einfließen, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Hauptversammlung noch nicht zur Verfügung standen (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 12.4.2012 12 W 57/10 S. 31f.; OLG Stuttgart Beschluss vom 4.5.2011, 20 W 11/08 Randnr. 105).

    Diese Methode entspricht, was der Sachverständige ausführlich ausführt, dem derzeitigen Stand der betriebswirtschaftlichen Unternehmensbewertung ( vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 12.4.2012 12 W 57/10 S. 36).

    Dies gilt insbesondere für das gefundene Ergebnis von 5, 5 % nach Steuern (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 12.4.2012 12 W 57/10 S. 38 ff.; Peemöller/Kunowski S. 322).

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2016 - 26 W 2/15

    Stichtagsprinzip: Berücksichtigung zukünftiger Erträge gemäß den Verhältnissen am

    Hingegen werden "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken außerhalb des Planungsprozesses erstellt werden, von der Rechtsprechung regelmäßig kritisch gesehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE) - Rn. 60, AG 2003, 688 ff.; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 07.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350 ff., DB 2001, 854 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2012 - 21 W 11/11 - Rn. 25, NZG 2012, 549 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.07.2013 - 12 W 57/10 - BeckRS 2013, 13603; Ruiz de Vargas aaO, Anh. zu § 305 Rn. 27; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 26 W 8/15

    Anwendbarkeit des Bewertungsstandards IDW 1 2005 bei der Ermittlung des

    Hingegen werden "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken außerhalb des Planungsprozesses erstellt werden, von der Rechtsprechung regelmäßig kritisch gesehen (vgl. bereits OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschluss v. 8.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE) Rn. 60, AG 2003, 688 ff.; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 7.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350 ff., DB 2001, 854 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 5.03.2012 - 21 W 11/11 Rn. 25, NZG 2012, 549 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.07.2013 - 12 W 57/10 BeckRS 2013, 13603; Ruiz de Vargas aaO, Anh. zu § 305 Rn. 27; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).
  • OLG München, 06.08.2019 - 31 Wx 340/17

    Angemessenheit einer Barabfing nach Ausschluss von Minderheitsaktionären im

    Schließlich soll der Betafaktor einen Bezug zwischen dem Risiko bzw. der Rendite des Unternehmens im Vergleich zum Marktportfolio herstellen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2011 - 21 W 7/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.07.2013 - 12 W 57/10; Emmerich/Habersack, a.a.O., § 305 AktG Rn. 69a.; MüKo/Paulsen, a.a.O., Rn. 119 ff.).
  • LG Düsseldorf, 14.10.2016 - 33 O 72/10

    Festsetzung des angemessenen Abfindungsbetrags auf Grundlage des

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 18/14

    Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17

    Übertragung von Unternehmensanteilen unter Miterben

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 20/14

    Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 26 W 6/16

    Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen

  • LG Stuttgart, 07.10.2019 - 31 O 36/16

    Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der

  • OLG Dresden, 16.08.2017 - 8 W 244/17

    Höhe der angemessenen Abfindung der Aktien der außenstehenden Aktionäre

  • LG Düsseldorf, 05.08.2014 - 33 O 1/07

    Spruchverfahren zur früheren Mannesmann AG (Vodafone AG): Höhere

  • LG Hamburg, 15.10.2015 - 403 HKO 42/14

    OTTO AG für Beteiligungen: Spruchverfahren zum Squeeze-out ohne Erhöhung beendet

  • LG Düsseldorf, 03.09.2014 - 33 O 55/07

    Spruchverfahren zur früheren Mannesmann AG (Vodafone AG): Höhere

  • LG Kiel, 21.04.2015 - 16 O 75/12

    Damp Holding AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out beendet - keine höhere

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2017 - 26 W 8/16

    Festsetzung der Kompensationsleistungen für die außenstehenden Aktionäre aus

  • OLG Saarbrücken, 11.06.2014 - 1 W 108/06

    Squeeze-out Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte AG

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