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   OLG Karlsruhe, 12.05.1999 - 6 U 22/99   

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https://dejure.org/1999,7910
OLG Karlsruhe, 12.05.1999 - 6 U 22/99 (https://dejure.org/1999,7910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.05.1999 - 6 U 22/99 (https://dejure.org/1999,7910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 6 U 22/99 (https://dejure.org/1999,7910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 11 BadWürttPresseG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PresseG BW § 11
    Anforderungen an eine Gegendarstellung; Abgrenzung zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung in einer Gegendarstellung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 323
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08

    Presserechtliche Gegendarstellung: Umfang und Inhalt der Gegendarstellung;

    Eine Gegendarstellung, die sich gegen eine von der Presse lediglich zitierte Äußerung eines Dritten wendet, kommt allenfalls dann in Betracht, wenn sie in ihrem Wortlaut für den Leser deutlich macht, daß sie nicht eine eigene Behauptung der Redaktion zum Gegenstand hat (Anschluss an OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, S. 323 ff. = OLGR Karlsruhe 1999, S. 378 f. = AfP 1999, S. 373 ff. = ZUM-RD 2000, S. 139 ff.).

    Denn in jedem Falle muß eine Gegendarstellung, die sich gegen eine von der Presse nur zitierte Äußerung eines Dritten wendet, in ihrem Wortlaut für den Leser deutlich machen, daß sie nicht eine eigene Behauptung der Redaktion zum Gegenstand hat (OLG Karlsruhe NJW-RR 00, 323; Burkhardt aaO Kap. 11 Rn 46; Sedelmeier aaO LPG § 11 Rn 107, 108).

    Allerdings ist die Frage der Zulässigkeit von Änderungen an einer beantragten Gegendarstellung umstritten (vgl hierzu Burkhardt aaO Kap.11 Rn 255ff; Sedelmeier aaO § 11 LPG Rn 208ff; Seitz/Schmidt/Schöner aaO Rn 704ff; OLG Karlsruhe NJW-RR 00, 323 unter II. und -Senat- NJW-RR 03, 109).

  • OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04

    Wiedergabe einer Presseerklärung mit dem Zusatz: "Kommentar: Lügen haben kurze

    Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten der Äußerung erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (BVerfG a.a.O.; BGH, NJW 1992, 1312; NJW 1988, 1589; OLG München, AfP 1987, 604; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Mai 1999 - 6 U 22/99 = OLGR Karlsruhe 1999, 378; Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 LPG Rn. 97).
  • LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09

    Es ist zulässig ein Gerichtsurteil mit dem Fazit "Kurz: Auch im Coaching-Geschäft

    Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten der Äußerung erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (BVerfG, NJW 1999, 483; BGH, NJW 1992, 1312; BGH, NJW 1988, 1589; OLG München, AfP 1987, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 323; Löffler, PresseR, 4. Aufl. [1997], § 11 LPG Rdnr. 97).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2008 - 16 U 232/07

    Einstweilige Verfügung: In Gang setzen der Vollziehungsfrist für den Abdruck

    Unabhängig davon, ob eine solche Ermächtigung von einem Prozessbevollmächtigten für die im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht persönlich anwesende Partei abgegeben werden kann (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 323), kann eine solche Erklärung auch nicht in dem von der Klägerin gestellten Hilfsantrag gesehen werden.
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2015 - 5 W 93/14

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Dann muss die Gegendarstellung allerdings verdeutlichen, dass sie nicht auf eine eigene Äußerung des jeweiligen Presseorgans, sondern auf eine von diesem wiedergegebene Äußerung Dritter entgegnet (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 323; Rixecker in MünchKommBGB, 6. Aufl., Allg. PersönlR, Rdn. 257).
  • LG Offenburg, 09.01.2013 - 3 O 215/12
    Soweit der Kläger eine Berichtigung bezüglich Äußerungen des begehrt, wird aus dem Inhalt der Berichtigung auch ausreichend deutlich, dass die beanstandete Äußerungen von einem Dritten und nicht von der Zeitung stammt (vgl. insofern zur Gegendarstellung nach dem Landespressegesetz OLG Karlsruhe Urteil vom 12.05.1999 Az. 6 U 22/99, NJW-RR 2000, 323 - 325).
  • LG Offenburg, 16.07.2020 - 2 O 263/20

    Presserecht in Baden-Württemberg: Anspruch auf Gegendarstellung einer in

    cc) Die Gegendarstellung muss auch nicht deutlich machen, dass sie sich gegen eine von der Presse nur zitierte Äußerung eines Dritten wendet, da sich die Antragsgegnerin die vorgebliche Äußerung des Einheimischen nach oben Gesagtem zu eigen gemacht hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 12.05.1999 - 6 U 22/99, juris).
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