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   OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11473
OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04 (https://dejure.org/2005,11473)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.05.2005 - 9 U 164/04 (https://dejure.org/2005,11473)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 9 U 164/04 (https://dejure.org/2005,11473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgetretene Ansprüche wegen Verlusts von Ware während des Transports; Diebstahl eines auf einem eingezäunten, durch eine Alarmanlage gesicherten Parkplatzgelände abgestellten Hängers; Haftung des Frachtführers für gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes; Eintritt ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Frachtführers wegen Verwahrung LKW auf Gelände mit stiller Alarmanlage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Frachtführers zur Sicherung der Ladung und nach Auslösung eines Alarms

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1123
  • NZV 2005, 475
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
    Als Verschulden, das zur Durchbrechung der Haftungsbegrenzung nach Art. 23 CMR führt, ist auch ein leichtfertiges Verhalten zu werten, zu dem das Bewusstsein hinzukommen muss, ein Schaden werde mit Wahrscheinlichkeit eintreten (vgl. BGH NJW-RR 1999, 254; § 435 HGB).

    Von erheblicher Bedeutung ist dabei, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlsgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste (vgl. BGH NJW-RR 1999, 254).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
    Handelt der Spediteur diesen Sicherheitsinteressen zuwider und setzt sich über die Interessen seines Vertragspartners in krasser Weise hinweg, liegt ein besonders schwerer Pflichtenverstoß vor (vgl. BGHZ 158, 322; TranspR 2004, 399).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist wie immer erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (vgl. BGHZ 158, 322).

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
    Handelt der Spediteur diesen Sicherheitsinteressen zuwider und setzt sich über die Interessen seines Vertragspartners in krasser Weise hinweg, liegt ein besonders schwerer Pflichtenverstoß vor (vgl. BGHZ 158, 322; TranspR 2004, 399).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
    Allerdings ist der Frachtführer gehalten, das regelmäßig vorhandene Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (vgl. BGHZ 145, 170; TranspR 2004, 175).
  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
    Allerdings ist der Frachtführer gehalten, das regelmäßig vorhandene Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (vgl. BGHZ 145, 170; TranspR 2004, 175).
  • BGH, 18.10.1983 - VI ZR 146/82

    Sicherungspflichten des Ölanlieferers beim Befüllen eines Heizöltanks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
    Der Frachtführer muss nämlich für eine Entlastung nach Art. 17 Abs. 2 CMR dartun und beweisen, dass auch ein besonders gewissenhafter Frachtführer bei Anwendung der äußersten ihm zumutbaren Sorgfalt den Schaden nicht hätte vermeiden können (vgl. BGH NJW 1984, 233).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05

    Haftung des Fixkostenspediteurs bei Transportgutdiebstahl aus einer Lagerhalle:

    Dasselbe gilt für die Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 12. Mai 2005 (NJW-RR 2005, 1123), in dem ein mit einer Plane abgedeckter Anhänger mit Zigaretten auf einem Gelände verwahrt wurde, das in einem Industriegebiet lag und das durch einen 2 Meter hohen Zaun und eine rundherum angebrachte stille Alarmanlage gesichert war, wobei nach Auslösen des Alarms das Gelände sofort kontrolliert wurde.
  • LG Duisburg, 14.08.2014 - 22 O 55/13

    Anspruch eines eingetragenen Vereins gegen ein Kfz-Unternehmen auf Zahlung einer

    Nachvertragliches Verhalten einer Partei stellt aber ein erhebliches Indiz für die Auslegung eines Rechtsgeschäftes dar (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 259; NJW-RR 2005, 1123, 1324; BeckOK-Wendlandt, § 133 BGB, Rdnr. 25).
  • OLG Köln, 06.03.2007 - 3 U 122/06

    Beweislast für ein vom Montrealer Übereinkommen 1999

    Die Klägerin geht fehl, wenn sie sich zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung auf den zu den Akten gereichten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2005 (I ZR 103/05) stützen möchte, denn dieser auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 12.5.2005 (9 U 164/04, NJW-RR 2005, 1123) ergangene Beschluss des Bundesgerichtshofs befasst sich mit einer gänzlich anderen, mit dem Streitfall nicht vergleichbaren, Problematik.
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