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   OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13   

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https://dejure.org/2013,16874
OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13 (https://dejure.org/2013,16874)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.06.2013 - 7 W 26/13 (https://dejure.org/2013,16874)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 7 W 26/13 (https://dejure.org/2013,16874)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Arzthaftung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 114 ZPO, § 249 BGB, § 253 Abs 2 BGB, § 254 Abs 2 BGB, § 280 BGB
    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht über alternative Behandlungsmöglichkeiten bei Knochenbrüchen; antizipierte Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren; Schmerzensgeldhöhe bei erheblichen Operationsfolgen und wiederholten Nachoperationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 114 S. 1
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Arzthaftung, da eine Beweisaufnahme hinsichtlich einer Verletzung der Aufklärungspflicht und deren Kausalität für die geklagten Beschwerden erforderlich ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbliebene Aufklärung über alternative Behandlungsmöglichkeit einer Fraktur stellt ärztliches Fehlverhalten dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13
    Die Möglichkeit, es im Wege des Urkundenbeweises heranzuziehen (BGH, NJW 1987, 2300 f.) und auf dieser Grundlage die Prozesskostenhilfe zu versagen, weil der Antragsteller sein Vorbringen nicht wird beweisen können (vgl. BVerfG NJW 2010, 288, 289; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rn. 19, 26 f.), besteht hier nicht (OLG Naumburg, GesR 2013, 56 f., juris Tz. 15).

    aaa) Prozesskostenhilfe darf dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, NJW 2010, 288 f., Tz. 4;NJW 1997, 2745; NJW 1991, 413).

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten ist in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (BVerfG, NJW 2010, 288 f., Tz. 4 m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12

    Prozesskostenhilfe im Arzthaftungsprozess: Erfolgsaussicht eines Schadensersatz-

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13
    Die Möglichkeit, es im Wege des Urkundenbeweises heranzuziehen (BGH, NJW 1987, 2300 f.) und auf dieser Grundlage die Prozesskostenhilfe zu versagen, weil der Antragsteller sein Vorbringen nicht wird beweisen können (vgl. BVerfG NJW 2010, 288, 289; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rn. 19, 26 f.), besteht hier nicht (OLG Naumburg, GesR 2013, 56 f., juris Tz. 15).

    Dies gilt jedoch regelmäßig nicht, wenn das Schlichtungsgutachten Widersprüche aufweist oder sich nicht mit allen Aspekten befasste, die der Antragsteller zur Begründung seiner beabsichtigten Klage vorträgt (OLG Naumburg, GesR 2013, 56 f., juris Tz.15).

  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13
    Deshalb führt allein der negative Ausgang einer Behandlung ohne weitere sich aufdrängende Anhaltspunkte für ein behandlungsfehlerhaftes Geschehen nicht dazu, dass der Patient zur Vermeidung der Verjährung seiner Ansprüche Initiativen zur Aufklärung des Behandlungsgeschehens entfalten müsste (BGH, NJW 2012, 1789 ff., Tz. 17 ff. m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1994 - VI ZR 44/93

    Zumutbarkeit einer Operation und Schadensminderungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13
    Allerdings muss eine solche Operation einfach und gefahrlos sein, sie muss die sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bieten und darf nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sein (BGH, NJW 1994, 1592 ff., juris Tz. 11 ff. m.w.N.; VersR 1987, 559 f., juris Tz. 10 ff.).
  • BGH, 04.11.1986 - VI ZR 12/86

    Schadensminderungspflicht - Körperverletzung - Operation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13
    Allerdings muss eine solche Operation einfach und gefahrlos sein, sie muss die sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bieten und darf nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sein (BGH, NJW 1994, 1592 ff., juris Tz. 11 ff. m.w.N.; VersR 1987, 559 f., juris Tz. 10 ff.).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13
    Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes gebietet es, die Höhe des dem Geschädigten zustehenden Anspruchs aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (BGH, NJW-RR 2006, 712, 713 Tz. 7 m.w.N.; NJW 2004, 1243 ff., juris Tz. 20; NJW 1995, 1614 f., juris Tz. 13; NJW 1988, 2300 ff., juris Tz. 6/7; NJW 1980, 2754 f., juris Tz. 9/10).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13
    Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes gebietet es, die Höhe des dem Geschädigten zustehenden Anspruchs aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (BGH, NJW-RR 2006, 712, 713 Tz. 7 m.w.N.; NJW 2004, 1243 ff., juris Tz. 20; NJW 1995, 1614 f., juris Tz. 13; NJW 1988, 2300 ff., juris Tz. 6/7; NJW 1980, 2754 f., juris Tz. 9/10).
  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13
    Die Möglichkeit, es im Wege des Urkundenbeweises heranzuziehen (BGH, NJW 1987, 2300 f.) und auf dieser Grundlage die Prozesskostenhilfe zu versagen, weil der Antragsteller sein Vorbringen nicht wird beweisen können (vgl. BVerfG NJW 2010, 288, 289; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rn. 19, 26 f.), besteht hier nicht (OLG Naumburg, GesR 2013, 56 f., juris Tz. 15).
  • OLG Köln, 11.04.1996 - 1 W 36/96

    PKH bei beweiserheblichem Vorbringen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zwar nicht stets, aber doch im allgemeinen hinreichend ist, sobald eine Beweisaufnahme zu einer Behauptung des Antragstellers ernsthaft in Betracht kommt und zwar auch bei Unwahrscheinlichkeit der Beweisbarkeit (BVerfG, NJW 2003, 2976, 2977; OLG Köln, MDR 1997, 105; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NJW-RR 2006, 205 f., juris Tz. 7).Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage ist es danach zwar entgegen der vom Antragsteller vertretenen Auffassung grundsätzlich zulässig, bereits vorliegende Gutachten zur Beurteilung heranzuziehen.
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13
    Hinzutreten muss vielmehr auch die Kenntnis bzw. grobfahrlässige Unkenntnis, dass der Schaden nicht auf einem Behandlungsfehler beruht, sondern eine spezifische Komplikation der medizinischen Behandlung ist, über die der Patient - was dem behandelnden Arzt bekannt sein musste - hätte aufgeklärt werden müssen (BGH, NJW 2007, 217 ff., juris Tz. 23 m.w.N.; OLG Hamm, MedR 2010, 563 ff.; juris Tz. 40; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., V 65, m.w.N.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

  • OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 12 W 1/07

    Substantiierungspflicht hinsichtlich der Kausalität zwischen einem

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

  • OLG Jena, 05.06.2012 - 4 U 159/11

    Arzthaftung: Beginn der Verjährung des deliktischen Schadensersatzanspruchs wegen

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 27.06.2014 - AS 13/14

    Wahlanfechtung

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

  • OLG München, 30.09.2004 - 1 U 3940/03

    Indizwirkung eines nicht ausgefüllten Aufklärungsformulars in der Krankenakte

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05

    Arzthaftungsprozess: Entscheidung und Beweiserhebung durch den Einzelrichter;

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10

    Beweisantizipation im Arzthaftungsprozess

  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Hamm, 07.12.2009 - 3 U 75/09

    Anforderungen an die Substantiierung des Klagevorbringens im Arzthaftungsprozess;

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

  • OLG Frankfurt, 21.08.2018 - 8 U 88/15

    Verjährungsbeginn bei Aufklärungsrüge

    Ist allerdings überhaupt keine Aufklärung erfolgt, so ist dies dem Patienten von Anfang an bekannt; steht dazu für ihn überdies fest, dass der Eingriff im Rahmen der ihm anhaftenden Risiken zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat, so beginnt der Lauf der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln der Eingriffs- und Risikoaufklärung (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 08.05.2017 - 8 U 39/15, Entscheidungsumdruck, S. 7 f.; OLG Hamm, Urteil vom 07.12.2009 - 1-3 U 75/09, MedR 2010, 563, 566; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.06.2013 - 7 W 26/13, juris; OLG München, Urteil vom 30.09.2004 - 1 U 3940/03, VersR 2006, 705, 705 f.; OLG Jena, Urteil vom 05.06.2012 - 4 U 159/11, juris; Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 96, Rdnr. 10; Bergmann, in: Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 199, Rdnr. 20; s. auch BGH, Urteil vom 08.11.2016 - VI ZR 594/15, NJW 2017, 949, 950 f.).
  • OLG Dresden, 19.03.2021 - 4 W 72/21

    Schadensersatzanspruch aus Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers Gutachten

    Dies gilt jedoch regelmäßig nicht, wenn das vorprozessuale Gutachten - wie hier - Widersprüche aufweist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 7 W 26/13 -, juris; vgl. auch Senat Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, Rn.).
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