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OLG Karlsruhe, 12.07.1991 - 9 U 87/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 1105 ff., 741, 749 Abs. 2, 723 Abs. 3, EGBGB Art. 115, BWAGBGB Art. 33 Abs. 1 Satz 1
Vertrag zwischen Eigentümern einer Eigentumsanlage über die Nutzungsregelung für die Heizungszentrale und die Antennenanlage als Gesellschaftsvertrag? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 722
- DB 1992, 886
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.1984 - V ZR 177/82
Behauptungs- und Beweislast bei Streit über ein Leitungsrecht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1991 - 9 U 87/90
hierzu BGH NJW 1984 S. 2157.
- OLG Celle, 12.12.2012 - 4 U 70/12
"Heizungsgemeinschaft" kann aus wichtigem Grund aufgehoben werden!
Eine besondere vertragliche Regelung, aus der sich etwas Anderes ableiten ließe, existiert nicht (vgl. a. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 722, Rn. 29 - aus juris). - OLG Stuttgart, 16.07.2020 - 14 U 7/20
Nutzung einer Heizanlage durch mehrere Wohnungseigentümergemeinschaften: …
Schließlich ging auch das OLG Karlsruhe, U. v. 12.07.1991, 9 U 87/90 in einer vergleichbaren Fallgestaltung bei einer gemeinsamen Heizzentrale von einer Bruchteilsgemeinschaft aus.