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   OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00   

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OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00 (https://dejure.org/2001,7134)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.12.2001 - 7 U 90/00 (https://dejure.org/2001,7134)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 7 U 90/00 (https://dejure.org/2001,7134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Beweisverfahren im Arzthaftungsprozess; Umfang der Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts; Würdigung eines Sachverständigengutachtens; Gebot der Waffengleichheit ; Verfahrensmangel; Beiziehung von Krankenakten; Unterlassen medizinisch gebotener ...

  • Judicialis

    ZPO § 411; ; ZPO § 286; ; ZPO § 539 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411 § 286 § 539 (a.F.)
    Grundlegende Anforderungen an das Beweisverfahren im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Oldenburg, 05.05.1998 - 5 U 10/98

    Nichterkennen einer Bauchhöhlenfellentzündung mit drohendem Dickdarmdurchbruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00
    Unterlässt das Gericht die Beiziehung der Krankenakten, verletzt es ebenfalls die ihm obliegende Pflicht zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts (vgl. auch OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 718, 719).

    Die teilweise Nichterhebung von Beweisen steht der vollständigen Nichterhebung gleich und begründet in beiden Fällen einen wesentlichen Verfahrensmangel (vgl. Gummer in: Zöller, ZPO, 22. Aufl., Rn. 19 zu § 529; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 718, 719; OLG Saarbrücken, OLGReport 1999, 43, 45 = NJW-RR 1999, 719, 720).

  • BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Gefahr einer Operation; DM 50000

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00
    Der Richter ist deshalb, mehr als in einem durchschnittlichen Parteiprozess, zu gesteigerter Aufmerksamkeit aufgerufen; dem Gebot der Waffengleichheit ist er in solchen Verfahren in besonderem Maße verpflichtet (vgl. BGH VersR 1980, 940).
  • BGH, 04.03.1980 - VI ZR 6/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00
    Unterlässt das Gericht die gebotene Aufklärung des Sachverhalts in dem ihm möglichen Rahmen, verletzt es, insbesondere wenn eine der Parteien Einwendungen gegen das Gutachten vorgetragen hat, die Vorschriften der §§ 411, 286 ZPO (ständige Rechtssprechung des Bundesgerichthofs, BGH VersR 1980, 533; VersR 1981, 752; VersR 1985, 1187, 1188; VersR 1997, 191, 192; NJW 1997, 1638, 1639).
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00
    Unterlässt das Gericht die gebotene Aufklärung des Sachverhalts in dem ihm möglichen Rahmen, verletzt es, insbesondere wenn eine der Parteien Einwendungen gegen das Gutachten vorgetragen hat, die Vorschriften der §§ 411, 286 ZPO (ständige Rechtssprechung des Bundesgerichthofs, BGH VersR 1980, 533; VersR 1981, 752; VersR 1985, 1187, 1188; VersR 1997, 191, 192; NJW 1997, 1638, 1639).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00
    In diesem Zusammenhang wird das Landgericht auch der bislang ungeklärten Frage nachgehen müssen, welche Bedeutung den vom Sachverständigen geforderten Laboruntersuchungen, insbesondere der Untersuchung des Blutbildes (Gutachten Seite 11 und 21), und den sonstigen Untersuchungen (Gutachten S. 11) beizumessen ist, ob und in welchem Umfang diese Untersuchungen bei dem Beschwerdebild der Klägerin nach dem einzuhaltenden medizinischen Standard zu fordern waren und was diese Untersuchungen gegebenenfalls erbracht hätten, wobei das Landgericht die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zum Unterlassen medizinisch gebotener Befunderhebungen (vgl. BGH VersR 1999, 60, 61; VersR 1999, 231, 232 VersR 1999, 1241, 1243 = BGHZ 142, 126 f.) wird beachten müssen.
  • BGH, 03.12.1996 - VI ZR 309/95

    Pflicht des Gerichts zur Anhörung des Sachverständigen oder Einholung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00
    Unterlässt das Gericht die gebotene Aufklärung des Sachverhalts in dem ihm möglichen Rahmen, verletzt es, insbesondere wenn eine der Parteien Einwendungen gegen das Gutachten vorgetragen hat, die Vorschriften der §§ 411, 286 ZPO (ständige Rechtssprechung des Bundesgerichthofs, BGH VersR 1980, 533; VersR 1981, 752; VersR 1985, 1187, 1188; VersR 1997, 191, 192; NJW 1997, 1638, 1639).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00
    In diesem Zusammenhang wird das Landgericht auch der bislang ungeklärten Frage nachgehen müssen, welche Bedeutung den vom Sachverständigen geforderten Laboruntersuchungen, insbesondere der Untersuchung des Blutbildes (Gutachten Seite 11 und 21), und den sonstigen Untersuchungen (Gutachten S. 11) beizumessen ist, ob und in welchem Umfang diese Untersuchungen bei dem Beschwerdebild der Klägerin nach dem einzuhaltenden medizinischen Standard zu fordern waren und was diese Untersuchungen gegebenenfalls erbracht hätten, wobei das Landgericht die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zum Unterlassen medizinisch gebotener Befunderhebungen (vgl. BGH VersR 1999, 60, 61; VersR 1999, 231, 232 VersR 1999, 1241, 1243 = BGHZ 142, 126 f.) wird beachten müssen.
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 220/79

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00
    Unterlässt das Gericht die gebotene Aufklärung des Sachverhalts in dem ihm möglichen Rahmen, verletzt es, insbesondere wenn eine der Parteien Einwendungen gegen das Gutachten vorgetragen hat, die Vorschriften der §§ 411, 286 ZPO (ständige Rechtssprechung des Bundesgerichthofs, BGH VersR 1980, 533; VersR 1981, 752; VersR 1985, 1187, 1188; VersR 1997, 191, 192; NJW 1997, 1638, 1639).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.1998 - 1 U 55/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00
    Die teilweise Nichterhebung von Beweisen steht der vollständigen Nichterhebung gleich und begründet in beiden Fällen einen wesentlichen Verfahrensmangel (vgl. Gummer in: Zöller, ZPO, 22. Aufl., Rn. 19 zu § 529; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 718, 719; OLG Saarbrücken, OLGReport 1999, 43, 45 = NJW-RR 1999, 719, 720).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00
    In diesem Zusammenhang wird das Landgericht auch der bislang ungeklärten Frage nachgehen müssen, welche Bedeutung den vom Sachverständigen geforderten Laboruntersuchungen, insbesondere der Untersuchung des Blutbildes (Gutachten Seite 11 und 21), und den sonstigen Untersuchungen (Gutachten S. 11) beizumessen ist, ob und in welchem Umfang diese Untersuchungen bei dem Beschwerdebild der Klägerin nach dem einzuhaltenden medizinischen Standard zu fordern waren und was diese Untersuchungen gegebenenfalls erbracht hätten, wobei das Landgericht die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zum Unterlassen medizinisch gebotener Befunderhebungen (vgl. BGH VersR 1999, 60, 61; VersR 1999, 231, 232 VersR 1999, 1241, 1243 = BGHZ 142, 126 f.) wird beachten müssen.
  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 12/84

    Klage eines Patienten auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und

  • OLG Frankfurt, 29.05.1998 - 12 W 110/98

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen der

  • OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Einsetzen

    Für dieses Nichtausschöpfen von angebotenen Beweismitteln gilt dasselbe wie für die vollständige Übergehung (Senat, OLGR 2002, 403 f., juris Tz. 6 m.w.N.; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., vor § 284 Rn. 8a m.w.N.).

    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Vor- oder Anschlussbehandlung bei einem anderen Arzt oder in einem Krankenhaus in Frage steht, die Rückschlüsse darüber ergeben können, ob der in Anspruch genommene Arzt den medizinischen Standard gewahrt hat oder ob dessen Behandlungsmaßnahmen für die eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen ursächlich waren (vgl. Senat, OLGR 2002, 403 f.; OLG Saarbrücken, NJOZ 2004, 598; OLG Oldenburg, OLG-RR 1997, 535; KGR 2004, 474 f.).

    Dem Landgericht oblag die Verpflichtung, den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen in den Ausführungen der gerichtlichen Sachverständiger von Amts wegen nachzugehen(BGH, NJW-RR 2011, 428 ff., Tz. 9; VersR 2009, 1406 ff., Tz. 7; VersR 2009, 499, Tz. 7, jeweils m.w.N.; Senat, OLGR 2002, 403 f. m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko von Nervenverletzungen bei

    Insbesondere hat er Einwendungen einer Partei gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen und die Pflicht, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinander zu setzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 428 ff., Tz. 9; VersR 2009, 1406 ff., Tz. 7; VersR 2009, 499, Tz. 7, VersR 2008, 1265 ff., juris Tz. 25, jeweils m.w.N.; Senat, OLGR 2002, 403 f. m.w.N.).
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