Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33580
OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,33580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.12.2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,33580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,33580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,33580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • unalex.eu

    Art. 27, 34 Nr. 3 Brüssel I-VO
    Rechtshängigkeit - Dieselben Parteien - Unterschiedliche Parteien mit gleichem Interesse - Beendigung der Rechtshängigkeitswirkung - Ende der Rechshängigkeit bei rechtskräftigem Verfahrensabschluss - Anerkennungshindernis Unvereinbarkeit mit früherer Entscheidung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2008, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 14/94

    Begriff der Rechtshängigkeit in Art. 21 EuGVÜ

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
    Zwar darf die Anwendung des Art. 27 Abs. 1 EuGWO nicht von einer (positiven) Anerkennungsprognose abhängig gemacht werden, wenn die in der Vorschrift selbst genannten Voraussetzungen erfüllt sind ( BGH NJW 1995, 1758, 1759 zu Art. 21 EuGVÜ).
  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss eine gemäß Art. 33 EuGVVO anerkannte ausländische Entscheidung im ersuchten Staat grundsätzlich dieselbe Wirkung entfalten wie im Urteilsstaat (EuGH, Urteil vom 04.02.1988, NJW 1989, 663 Tz. 11 - Hoffmann zu Art. 26 EuGVÜ).
  • EuGH, 19.05.1998 - C-351/96

    Drouot assurances

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften kann diese Voraussetzung auch dann vorliegen, wenn es sich um unterschiedliche Personen handelt, deren Interessen aber identisch und voneinander untrennbar sind (EuGH, Urteil vom 19.05.1998, VersR 1999, 594 - Drouot zum gleich lautenden Art. 21 EuGVÜ).
  • RG, 04.07.1928 - V 466/27

    Rechtsnachfolge im Prozess

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
    ( 2) Ob der Inhaber einer erst nach Rechtshängigkeit eingeräumten ausschließlichen Lizenz als Rechtsnachfolger im Sinne von der § 325 ZPO anzusehen ist (zur so genannten Übertragung minderer Rechte vgl. RGZ 121, 379, 381; Musielak/Foerste, 5. Auflage, § 265 ZPO Rn. 5), kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 2 W 6/13

    Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits im Hinblick auf ein vor einem

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuZW 1998, 443 - Drouot/CMI) reicht für eine Parteiidentität im Sinne von Art. 27 EuGVVO - wenn formal unterschiedliche Beteiligte vorhanden sind - zwar aus, dass ihre Interessen identisch und voneinander untrennbar sind, was wiederum angenommen werden kann, wenn eine Entscheidung gegen eine Person im Wege der Rechtskrafterstreckung auch für eine andere Person Geltung erhält (vgl. a. OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402 = InstGE 11, 99 - Italienischer Torpedo; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1354; Chakraborty in Haedicke/Timmann, Handbuch des Patentrechts, § 11 Rdnr. 859; Kropholler/von Hein, a.a.O., Art. 27 EuGVO Rdnr. 4; Hess, a.a.O., § 6 Rdnr. 158).

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich hierbei nach dem nationalen Recht desjenigen Staates, dessen Gerichte zuerst angerufen wurden und dem deshalb der Vorrang bei der Sachentscheidung zukommt (Senat, Urteil vom 26.04.2012, I-2 U 18/12 - Wundverband; OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1355; a.A.: LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402, 404 - Italienischer Torpedo).

    Ob trotz formaler Verschiedenheit von "derselben Partei" nur dann auszugehen ist, wenn die Beteiligten durch ein zur Rechtskrafterstreckung führendes Verhältnis miteinander verbunden sind (so OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; Hess, a.a.O., § 6 Rdnr. 158; vgl. a. OLG München, InstGE 2, 78), ist vom EuGH noch nicht entschieden worden und bedarf auch hier keiner abschließenden Entscheidung.

  • LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12

    Pemetrexeddinatrium

    Daher werden zwei Personen regelmäßig dann als ein- und dieselbe Partei angesehen, wenn ihre Interessen hinsichtlich des Gegenstands zweier Rechtsstreitigkeiten so weit übereinstimmen, dass ein Urteil, das gegen den einen ergeht, im Wege der Rechtskrafterstreckung auch für eine andere Person Geltung erhält (vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2008, 12712; LG Düsseldorf InstGE, 99 - Italienischer Torpedo; vgl. auch EuGH Urt. v. 19.05.1998, C 351/96 - Drouot Rz. 19).

    Ob ein Fall der Rechtskrafterstreckung vorliegt, beurteilt sich nach dem nationalen Recht desjenigen Staates, dessen Gerichte zuerst angerufen wurden und dem deshalb der Vorrang bei der Sachentscheidung zukommt (OLG Düsseldorf Urt. v. 26.04.2012, I-2 U 18/12 - Wundverband; OLG Karlsruhe BeckRS 2008, 12712).

  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    In einem solchen Fall sind Versicherer und Versicherungsnehmer für die Anwendung von Art. 27 EuGVVO als ein und dieselbe Partei anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-351/96, VersR 1999, 594 Rn. 19, 23, 25 - Drouot zu Art. 21 EuGVÜ; OLG Düsseldorf, GRUR Int 2000, 776, 779; Urteil vom 26. April 2012 - 2 U 18/12, juris Rn. 30; OLG Köln, OLGR 2004, 82, 85; OLG Karlsruhe, ZUM 2008, 516, 517 f.; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402, 404; LAG Rheinland-Pfalz, IPRspr.
  • LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10

    Wundverband (2)

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es für die Frage, ob ein Urteil gegenüber einem am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten in Rechtskraft erwachsen kann, nicht auf das nationale Recht des zuletzt angerufenen Gericht an, sondern auf das des zuerst angerufenen Gerichts (so auch OLG Karlsruhe ZUM 2008, 516; aA noch LG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 402, 404 - Italienischer Torpedo).

    Daher ist auch im Hinblick auf die Rechtskraftwirkungen eines nach der für das zuerst angerufene Gericht geltenden Rechtsordnung ergangenen Urteils zu bestimmen, ob dieses mit einer Entscheidung zwischen den Parteien in dem Staat, in dem die Anerkennung verlangt wird, im Widerspruch steht (OLG Karlsruhe ZUM 2008, 516).

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 18/12

    Anforderungen an die Parteiidentität i.S. von Art. 27 EuGVVO

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem nationalen Recht desjenigen Staates, dessen Gerichte zuerst angerufen wurden und dem deshalb der Vorrang bei der Sachentscheidung zukommt (OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; a.A.: LG Düsseldorf, GRUR 2009, 402 - Italienischer Torpedo).

    Ob - wie das OLG Karlsruhe (BeckRS 2008, 12712) angenommen hat - trotz formaler Verschiedenheit nur dann von "derselben Partei" auszugehen ist, wenn die Beteiligten durch ein zur Rechtskrafterstreckung führendes Verhältnis miteinander verbunden sind, kann dahinstehen.

  • LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20

    Maschenwarenherstellungsverfahren

    Deshalb ist die Anwendung von Art. 29 EuGVVO jedenfalls dann geboten, wenn Interessen zweier Personen hinsichtlich des Gegenstands zweier Rechtsstreitigkeiten so weit übereinstimmen, dass ein Urteil, das gegen den einen ergeht, Rechtskraft gegenüber dem anderen entfalten würde (OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.04.2012, Az. I-2 U 18/12- juris, Rn. 30 - Wundverband).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht