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   OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14   

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https://dejure.org/2014,5764
OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14 (https://dejure.org/2014,5764)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.02.2014 - 7 W 10/14 (https://dejure.org/2014,5764)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 7 W 10/14 (https://dejure.org/2014,5764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit; Anspruch auf Schmerzensgeld wegen unzureichender ärztlicher Aufklärung und fehlerhafter Behandlung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Ablehnung des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Überschreitung des Gutachtenauftrags als Befangenheitsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14
    Den Streitwert für den Beschwerderechtszug bemisst der Senat gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 3 ZPO mit 1/3 des Wertes der Hauptsache (vgl. BGH, AGS 2004, 159 f., zit. nach juris Tz. 6; OLG München MDR 2010, 1012; OLGR Saarbrücken 2007, 430 f.).
  • OLG München, 28.05.2010 - 5 W 1403/10

    Sachverständigenablehnung: Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14
    Den Streitwert für den Beschwerderechtszug bemisst der Senat gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 3 ZPO mit 1/3 des Wertes der Hauptsache (vgl. BGH, AGS 2004, 159 f., zit. nach juris Tz. 6; OLG München MDR 2010, 1012; OLGR Saarbrücken 2007, 430 f.).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens bezüglich der Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14
    Den Streitwert für den Beschwerderechtszug bemisst der Senat gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 3 ZPO mit 1/3 des Wertes der Hauptsache (vgl. BGH, AGS 2004, 159 f., zit. nach juris Tz. 6; OLG München MDR 2010, 1012; OLGR Saarbrücken 2007, 430 f.).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06

    Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14
    Ergibt sich der Grund zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft im Allgemeinen - wie auch hier - die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gem. § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten - Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Sachverständigengutachtens auseinander setzen muss (BGH, NJW 2005, 1869 f., juris Tz. 12; OLGR Saarbrücken 2007, 374 ff., juris Tz. 7 f.).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtung genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 851 f., Tz. 10 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 17.09.2003 - 11 W 1068/03

    Befangenheit des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14
    Ein Befangenheitsgrund kann auch darin liegen, dass der Sachverständige den Eindruck erweckt, eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen zu halten (OLG Dresden, BauR 2004, 1337) bzw. er eigenmächtig alle (für die Antragstellerin im Ergebnis ungünstigen) Feststellungen des Antragsgegners ungeprüft übernimmt (OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2010, Az. 13 Verg 7/10, juris Tz. 25).
  • OLG Nürnberg, 12.06.2006 - 5 W 980/06

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14
    Er hat etwaige Bedenken dieser Art aber dem Gericht zu unterbreiten und kann den Inhalt seines Auftrags nicht eigenmächtig verändern (OLGR Nürnberg 2006, 800 f., juris Tz. 16 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.1994 - 18a W 9/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14
    Wenn das Gutachten im Zusammenhang mit der Auslegung des Beweisthemas auch einige teilweise rechtlich Fragen wie etwa die des Erfordernisses einer schriftlichen Aufklärung oder der Rechtzeitigkeit der Aufklärung anspricht, so begründet das für sich allein genommen ebenfalls noch keine Besorgnis der Befangenheit (OLG Nürnberg, MDR 2002, 291, juris Tz. 4, OLGR Hamburg, 2000, 18 f., juris Tz. 2; OLG Karlsruhe MDR 1994, 725 f.; Zöller/Greger, a.a.O., § 406 Rn. 9).
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14
    Dies wurde etwa angenommen, wenn er ungefragt in einem "Medizinisch-Technischen Biomechanikgutachten" feststellt, dass eine leichte HWS-Distorsion bei der Klägerin nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Dauer von deren Beschwerden jedoch sachverständigerseits nicht mit dem Kollisionsablauf in Einklang zu stehen scheine, weil die Schmerzen entsprechend der hierzu korrelierenden Erkenntnisse aus der Unfallforschung binnen maximal zwei Wochen vollständig hätten abgeklungen sein müssen (OLG Celle, NJW-RR 2003, 135, juris Tz. 6).
  • OLG München, 19.09.2011 - 1 W 1532/11

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14
    Denn dies liegt - auch für die Klägerin erkennbar - an einem auf die nicht eindeutige, missverständliche Abfassung des Beschlusses vom 02.04.2012 zurückzuführendem fehlerhaften Verständnis bzw. einer Fehlinterpretation der zu begutachtenden Umstände, ohne dass es irgendeinen Anhaltspunkt für ein bewusstes und gezieltes Fehlverständnis seitens des Sachverständigen gibt (vgl. OLG Karlsruhe [13. ZS], GesR 2012, 682 ff., juris Tz. 3/6; OLG Köln, GesR 2012, 172 f., juris Tz. 6; OLG München, Beschluss vom 19.09.2011, Az. 1 W 1532/11, juris Tz. 8/9).
  • OLG Jena, 28.12.2012 - 6 W 422/12
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2012 - 13 W 93/12

    Sachverständigenablehnung in einer Arzthaftungssache: Befangenheitsbesorgnis bei

  • OLG Celle, 25.05.2010 - 13 Verg 7/10

    Ablehnung eines Sachverständigen im Vergabeverfahren wegen Besorgnis der

  • OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01

    Ablehnung des Sachverständigen - Rechtsausführungen bei Auslegung des

  • OLG Köln, 23.11.2011 - 5 W 40/11

    Besorgnis der Befangenheit wegen irrtümlich unzutreffender Erfassung des

  • OLG Köln, 30.12.1986 - 20 W 65/86
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG München, 28.04.2008 - 24 W 122/08

    Sachverständigenablehnung im Zahnarzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Bamberg, 22.03.1993 - 8 W 5/93

    Befangenheitsantrag - gerichtlicher Sachverständiger - Eingang auf Beweisfragen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2019 - 9 S 2349/17

    Erkrankung eines Mitglieds des Rechtsanwaltsversorgungswerkes auf "nicht

    Durchgreifende Zweifel an der Unparteilichkeit des Gutachters bestehen schließlich auch deshalb, weil er bei der Gutachtenserstellung eigenmächtig über die ihm durch den Gutachtensauftrag gezogenen Grenzen hinausgegangen ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2014 - 7 W 10/14 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22

    Befangenheit des Sachverständigen bei Überschreitung des Gutachtenauftrags

    Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich (BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013 S. 851 Rn. 12f; OLG München, Beschluss vom 19.9.2011 - 1 W 1532/11, BeckRS 2011, 23261; OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2010 - 13 Verg 7/10, BeckRS 2010, 16079; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2014 - 7 W 10/14, BeckRS 2014, 8315 Rn. 9, beck-online).
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