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   OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85   

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OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85 (https://dejure.org/1985,1922)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.1985 - 1 AK 4/85 (https://dejure.org/1985,1922)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 1985 - 1 AK 4/85 (https://dejure.org/1985,1922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuAlÜbk Art. 2 Abs. 1; IRG § 3 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2096
  • MDR 1985, 787
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
    Es regelt vielmehr lediglich ein Verfahren zur Unterstützung einer ausländischen Strafverfolgung (vgl. BGHSt 32, 314 [322]) und sieht hierfür bestimmte Mindesterfordernisse vor, ist also dem Rechtshilferecht zuzuordnen.
  • BGH, 26.07.1984 - 4 ARs 8/84

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung nach im Inland eingetretener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
    Nach der vorliegend allein maßgeblichen Vorschrift des Art. 10 EuAlÜbK (vgl. BGH MDR 1984, 956 ) ist das Verjährungsrecht beider beteiligter Staaten zu beachten.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 1 AK 25/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
    Dabei werden die vom Senat entwickelten Beurteilungsmaßstäbe (NStZ 1983, 225 f.) zu berücksichtigen sein.
  • BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
    Liegt ein rechtskräftiges ausländisches Straferkenntnis - gegebenenfalls auch ein Abwesenheitsurteil (vgl. BGHSt 20, 198) - vor, so richtet sich die Zulässigkeit der Auslieferung nach den deutschen Vorschriften über die Vollstreckungsverjährung.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1977 - 1 Ws 375/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
    Die familiären und gesundheitlichen Belange und die berufliche Situation des Verfolgten vermögen die durch die hohe Strafe indizierte (vgl. Senatsbeschluß NJW 1978, 333) Entweichungsgefahr nicht auszuräumen oder hinreichend zu vermindern.
  • OLG Celle, 16.12.2016 - 1 AR (Ausl) 89/16

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der beiderseitigen Strafbarkeit nach §

    Bei der gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung nach § 29 Abs. 1 IRG ist vielmehr auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung abzustellen (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 1985 - 1 AK 4/85, NJW 1985, 2096; Kubiciel , in: Ambos [Hrsg.], Rechtshilferecht in Strafsachen, 2015, § 3 IRG Rn. 29; vgl. auch Vogel/Burchard , in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, § 3 IRG Rn. 41), es sei denn, zu diesem Zeitpunkt sind bis zum Übergabezeitpunkt in Kraft tretende Gesetzesänderungen bereits bekannt, denn letztlich beurteilt sich die Zulässigkeit einer Auslieferung nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe des Verfolgten an den ersuchenden Staat (OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07 (Ausl), NStZ-RR 2008, 245; Lagodny , in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 3 IRG Rn. 21, § 32 IRG Rn. 16).

    Sofern - wie hier - die Auslieferung bereits erfolgt ist und gemäß § 35 IRG über eine Erweiterung der Auslieferungsbewilligung zu befinden ist, kommt es für die Entscheidung des Oberlandesgerichts nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRG auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Beschlussfassung an (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 1985 - 1 AK 4/85, NJW 1985, 2096).

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Eine Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG dürfte hier ausscheiden, weil die vom Beschwerdeführer gerügte angebliche Rückwirkung nicht zu einer rückwirkenden Bestrafung führt, sondern nur die Auslieferungsvoraussetzung der beiderseitigen Strafbarkeit betrifft und daher vom Schutzzweck des Art. 103 Abs. 2 GG nicht erfasst wird (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1985, S. 2096 und Lagodny, in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., 1998, § 3 IRG Rn. 21).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Eine Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG dürfte hier ausscheiden, weil die vom Beschwerdeführer gerügte angebliche Rückwirkung nicht zu einer rückwirkenden Bestrafung führt, sondern nur die Auslieferungsvoraussetzung der beiderseitigen Strafbarkeit betrifft und daher vom Schutzzweck des Art. 103 Abs. 2 GG nicht erfaßt wird (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1985, S. 2096 und Lagodny, in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., 1998, § 3 IRG Rn. 21).
  • BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95

    Auslieferung an die USA aufgrund begangener Insiderstraftaten (Zeitpunkt der

    Sinngemäße Umstellung bedeutet, daß der Tatort als im Inland (d. h. in der Bundesrepublik Deutschland) gelegen und als mit dem Ergreifungsort identisch angesehen wird (OLG Karlsruhe NJW 1985, 2096; Lagodny in Uhlig/Schomburg/Lagodny IRG 2. Aufl. § 3 Rdn. 5 ff. jeweils m.w.N.).

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird die Auffassung vertreten, daß als maßgeblicher Zeitpunkt der der Auslieferung anzusehen ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1985, 2096; Lagodny aaO § 3 Rdn. 21 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 10.04.2002 - 3 Ausl 2/01

    Auslieferung zur Strafverfolgung und Unterbrechung der Verjährung

    Zur beidseitigen Strafbarkeit wird deshalb in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass es unschädlich sei, wenn die Tat im ersuchten Staat erst nach ihrer Begehung unter Strafe gestellt worden sei (OLG Karlsruhe NJW 1985, 2096; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 3 IRQ Rdn. 21; Vogler, in: Grützner/Pötz aaO. Teil l A 2 § 3 IRG Rdn. 21; lediglich referierend BGHSt 42, 243 [252]).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

    Eine unterschiedliche rechtliche Bewertung hindert nicht, wenn der Sachverhalt nur eine inländische Strafvorschrift verletzt (Senat NJW 1985, 2096 f.).
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