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   OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13   

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https://dejure.org/2014,5083
OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13 (https://dejure.org/2014,5083)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2014 - 12 U 133/13 (https://dejure.org/2014,5083)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2014 - 12 U 133/13 (https://dejure.org/2014,5083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für alternative Behandlungsmethoden bei einer unheilbaren Krankheit des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung

  • rabüro.de

    Zur Eintrittsfähigkeit der privaten Krankenversicherung für alternative Behandlungsmethoden bei einer unheilbaren Krankheit des Versicherungsnehmers

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 4 Abs. 6
    Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode bei einer unheilbaren Krankheit

  • Justiz Baden-Württemberg

    Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung: Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode bei unheilbarer Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK 76 § 4 Abs. 6
    Eintrittsfähigkeit der privaten Krankenversicherung für alternative Behandlungsmethoden bei einer unheilbaren Krankheit des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Privatversicherter Leukämie-Patient hat keinen Anspruch auf zusätzliche Neuraltherapie bei einem Heilpraktiker

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Privatversicherter Leukämie-Patient hat keinen Anspruch auf zusätzliche Neuraltherapie bei einem Heilpraktiker

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 991
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Ausreichend ist es insoweit grundsätzlich, wenn es eine wirksame und lebensverlängernde Therapie für die Leukämieerkrankung bzw. die Pure-cell-Aplasie gibt, sodass zumindest eine auf die Verhinderung einer Verschlimmerung der Krankheit abzielende Heilbehandlungsmethode gegeben ist (BGH, NJW 1996, 3074 = juris, Tz. 20).

    Dabei muss die gewählte Behandlungsmethode auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruhen, der die prognostizierte Wirkweise der Behandlung auf das angestrebte Behandlungsziel zu erklären vermag (BGH, Urteil v. 10.07.1996 - IV ZR 133/95, juris, Tz. 22 f.).

    In gleicher Weise ist zu berücksichtigen, ob entsprechende Behandlungen schon zuvor in einer solchen Anzahl stattgefunden haben, die Aussagen darüber zulässt, ob die Behandlung den mit ihr erstrebten Erfolg mit derselben Erfolgsprognose wie die Schulmedizin zu erreichen geeignet ist (BGH, a.a.O., BGH, Urteil v. 10.07.1996 - IV ZR 133/95, juris, Tz. 23 f.).

    Solches lässt sich insbesondere der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1996, 1224 ff.) nicht entnehmen.

  • BGH, 30.10.2013 - IV ZR 307/12

    Private Krankenversicherung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Eine andere rechtliche Beurteilung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei den streitgegenständlichen Behandlungsmethoden und Arzneimittel, für welche die Kläger Kostenerstattung begehren, um solche handelt, die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen (§ 4 Abs. 6 S. 2 2. Alt. MB/KK 76), ergibt sich entgegen der Rechtsansicht der Kläger auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.2013 (IV ZR 307/12, VersR 2013, 1558).

    Die Kläger wurden mit Verfügung des Senats vom 13.01.2014 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.2013 - IV ZR 307/12 - darauf hingewiesen, dass ihrem Vortrag keine hinreichende Darstellung der Behandlungsziele der schulmedizinisch anerkannten und der einzelnen im Streit befindlichen Behandlungsmaßnahmen entnommen werden kann, und dass die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten - schon im ersten Rechtszug insoweit unklaren - pauschalen Darlegungen keinen Anlass zu einer weiteren Beweiserhebung bieten dürften.

    Andererseits kann auf eine bisher fehlende Veröffentlichung die Verneinung der Eignung und medizinischen Notwendigkeit der Behandlung nicht gestützt werden (BGH, Beschl. v. 30.10.2013 - IV ZR 307/12, juris, Tz. 18).

  • BGH, 19.03.2009 - IX ZB 152/08

    Bedeutung einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Wie sich jedoch aus §§ 256 Abs. 2, 261 Abs. 2, 297 ZPO ergibt, ist die Erhebung einer neuen Klageforderung oder einer Klageerweiterung durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz unzulässig, weil Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Beschl. v. 09.07.1997 - IV ZB 11/97, NJW-RR 1997, 1486; BGH, Beschl. v. 19.03.2009 - IX ZB 152/08, juris Tz. 8).

    Mangels einer Antragstellung in mündlicher Verhandlung darf über eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichte Klageerweiterung nicht entschieden werden (BGH, Beschl. v. 19.03.2009 - IX ZB 152/08, juris Tz. 9; OLG München, ZIP 1981, 321).

  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Gegen die Wirksamkeit der Bestimmung des § 4 Abs. 6 MB/KK 76, die als Nachfolgeklausel der vom Bundesgerichtshof für unwirksam angesehenen "Wissenschaftsklausel" (vgl. BGHZ 123, 83) eingeführt wurde, bestehen keine Bedenken (OLG Karlsruhe, Urteil v. 31.08.2000 - 19 U 243/00 - juris Tz. 10; Bach/Moser, a.a.O., § 4 MB/KK, Rn. 57; vgl. BGH Urteil v. 30.10.2002 - IV ZR 60/01, juris Tz. 23 ff. zum gleichlautenden § 4 Abs. 6 MB/KK94).

    (1) Die Methoden und Arzneimittel der alternativen Medizin müssen in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich aufgrund praktischer Erfahrung geeignet sein, den angestrebten Erfolg der Heilbehandlung i. S. v. § 1 Abs. 2 MB/KK 76 ebenso zu bewirken wie Methoden und Arzneimittel der Schulmedizin, es muss die gleiche Erfolgsprognose bestehen (BGH, NJW 2003, 294 = juris, Tz. 20; OLG Köln, Beschl. v. 26.02.2010 - 20 U 159/09, juris, Tz. 5).

  • LG Baden-Baden, 26.08.2013 - 1 O 1/09

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 26.08.2013 - 1 O 1/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass bei der Kostenentscheidung in Ziffer 2 der Zusatz "als Gesamtschuldner" entfällt.
  • BGH, 09.07.1997 - IV ZB 11/97

    Rechtshängigkeit einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Wie sich jedoch aus §§ 256 Abs. 2, 261 Abs. 2, 297 ZPO ergibt, ist die Erhebung einer neuen Klageforderung oder einer Klageerweiterung durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz unzulässig, weil Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Beschl. v. 09.07.1997 - IV ZB 11/97, NJW-RR 1997, 1486; BGH, Beschl. v. 19.03.2009 - IX ZB 152/08, juris Tz. 8).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2000 - 19 U 243/99

    Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Maßnahme der alternativen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Vielmehr kommt es darauf an, dass allgemein - auch von einem der alternativen Fachrichtung unvoreingenommen gegenüberstehenden Sachverständigen - die Eignung der konkreten Behandlung in der alternativen medizinischen Ausrichtung bejaht wird (OLG Karlsruhe, Urteil v. 31.08.2000 - 19 U 243/99 - juris, Tz. 9; Bach/Moser, PKV, § 4 MB/KK, Rn. 59).
  • OLG München, 04.02.1981 - 7 U 3098/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Mangels einer Antragstellung in mündlicher Verhandlung darf über eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichte Klageerweiterung nicht entschieden werden (BGH, Beschl. v. 19.03.2009 - IX ZB 152/08, juris Tz. 9; OLG München, ZIP 1981, 321).
  • OLG Köln, 26.02.2010 - 20 U 159/09

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für eine Orthokin-Therapie in der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    (1) Die Methoden und Arzneimittel der alternativen Medizin müssen in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich aufgrund praktischer Erfahrung geeignet sein, den angestrebten Erfolg der Heilbehandlung i. S. v. § 1 Abs. 2 MB/KK 76 ebenso zu bewirken wie Methoden und Arzneimittel der Schulmedizin, es muss die gleiche Erfolgsprognose bestehen (BGH, NJW 2003, 294 = juris, Tz. 20; OLG Köln, Beschl. v. 26.02.2010 - 20 U 159/09, juris, Tz. 5).
  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Unter Berücksichtigung des Charakters der Krankheitskostenversicherung als Passivenversicherung setzt ein entsprechendes Feststellungsbegehren eine bereits aktualisierte und hinreichend konkretisierte Behandlung voraus (BGH, NJW-RR 2006, 678 = juris, Tz. 14 ff.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • OLG Hamm, 30.08.2017 - 20 U 137/16

    Private Krankenversicherung: "Schulmedizinische Leistungen" in einer TCM-Klinik

    Sie trifft die Darlegungs- und Beweislast, dass die tatsächlichen Behandlungen und verabreichen Arzneimittel von der Schulmedizin anerkannt sind oder als ebenso erfolgversprechend in der Praxis angesehen werden (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2014, 991ff., bei juris Langtext Rn. 28 m.w.N.).

    Vielmehr ist entscheidend, dass allgemein - auch von einem der alternativen Fachrichtung unvoreingenommen gegenüberstehenden Sachverständigen - die Eignung der konkreten Behandlung in der alternativen medizinischen Ausrichtung bejaht wird (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2014, 991ff., bei juris Langtext Rn. 36 m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 03.04.2019 - 11 U 160/18

    Eintrittspflicht der privaten Krankenkostenversicherung für die Kosten einer

    Er muss neben der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme auch darlegen und beweisen, dass sich die angewandte Methode bzw. die angewandten Arzneimittel in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. März 2014 - 12 U 133/13 -, juris, Rn. 28).
  • LG Köln, 21.12.2016 - 23 O 139/16

    Keine Erstattungspflicht für Kosten einer Behandlung mittels irreversibler

    Dabei muss die gewählte Behandlungsmethode auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruhen, der die prognostizierte Wirkweise der Behandlung auf das angestrebte Behandlungsziel zu erklären vermag (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2014, 991; LG Baden-Baden, Urteil vom 26. August 2013, Az. 1 O 1/09).
  • AG Kassel, 10.07.2014 - 435 C 4728/09

    Kein Sachverständiger will Gutachten erstatten: Beweismittel unerreichbar!

    Beweisbelastet für die Frage der Notwendigkeit einer Behandlung ist dabei der Versicherungsnehmer (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2014 - 12 U 133/13, zit. n. Juris), hier folglich der Kläger.
  • LG Landshut, 16.12.2021 - 82 O 3792/20

    Erkrankung, Streitwert, Versicherungsnehmer, Heilbehandlung, Verfahren,

    Dabei muss die gleiche Erfolgsprognose wie bei einer schulmedizinischen Behandlung bestehen (vgl. OLG Karlsruhe, Versicherungsrecht 14, 991).
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