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   OLG Karlsruhe, 13.05.2005 - 14 U 209/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4942
OLG Karlsruhe, 13.05.2005 - 14 U 209/04 (https://dejure.org/2005,4942)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.05.2005 - 14 U 209/04 (https://dejure.org/2005,4942)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 14 U 209/04 (https://dejure.org/2005,4942)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Unterlassungsanspruch: Gerechtfertigte ehrverletzende wahre Tatsachenbehauptungen, Beweislast; Recherchepflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung ehrverletzender wahrer Tatsachenbehauptungen durch die Presse bei berechtigter Interessenwahrnehmung; Vermutung einer Wiederholungsgefahr bei der rechtswidrigen Aufstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen; Beweislast im Prozess auf Unterlassung; Umfang der ...

  • Wolters Kluwer
  • Glücksspiel & Recht

    Zulässige Berichterstattung über Gewinnspiel-Veranstalter trotz Ehrverletzung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 1004; ; StGB § 186; ; StGB § 193

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen - presserechtlicher Unterlassungsanspruch; Nachweis sorgfältiger Recherche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zulässige Berichterstattung über Gewinnspiel-Veranstalter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zulässige Berichterstattung über Gewinnspiel-Veranstalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 483
  • afp 2006, 162
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2005 - 14 U 209/04
    Bei Presseveröffentlichungen ist dies der Fall, wenn ihnen ein öffentliches Informationsinteresse zugrunde liegt und der Nachweis sorgfältiger Recherche erbracht wird (BGHZ 139, S. 95 ff., 105; BGH, NJW 1987, S. 2225 ff., 2227; Damm/Rehbock, a.a.O., Rn. 501 und 595).
  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2005 - 14 U 209/04
    Bei Presseveröffentlichungen ist dies der Fall, wenn ihnen ein öffentliches Informationsinteresse zugrunde liegt und der Nachweis sorgfältiger Recherche erbracht wird (BGHZ 139, S. 95 ff., 105; BGH, NJW 1987, S. 2225 ff., 2227; Damm/Rehbock, a.a.O., Rn. 501 und 595).
  • LG Bückeburg, 30.01.2013 - 1 O 63/12

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Rahmen eines Jagdpachtverhältnisses:

    Allerdings wäre es nach der über § 823 Abs. 2 BGB ins Zivilrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB ("sofern nicht die Tatsache erweislich wahr ist") hier eigentlich Sache der Beklagten, die Wahrheit der beanstandeten Behauptung nachzuweisen (BGH, Urteil vom 30.01.1996 - VI ZR 386/94, NJW 1996, 1131; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2005 - 14 U 209/04, NJW-RR 2006, 483).
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