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   OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14   

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https://dejure.org/2015,63724
OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14 (https://dejure.org/2015,63724)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.05.2015 - 6 U 124/14 (https://dejure.org/2015,63724)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 6 U 124/14 (https://dejure.org/2015,63724)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
    Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es nämlich unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257, 261 f.; BVerfG, NJW 1991, 29; NJW 1991, 2074, 2075; NJW 2001, 3474, 3475; NZM 2002, 61; NJW-RR 2007, 840; Beschl. v. 15.12.2008, 1 BvR 1404/04 Rn. 17 - juris).

    Nicht geschützt sind freilich missbräuchliche Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang mit dem verfolgten berechtigten Anliegen stehen oder wissentlich unwahre oder leichtfertig unhaltbare Behauptungen aufstellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.12.2008, 1 BvR 1404/04, Rn. 18; BAG, BAGE 107, 36 Rn. 27 - juris).

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
    Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es nämlich unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257, 261 f.; BVerfG, NJW 1991, 29; NJW 1991, 2074, 2075; NJW 2001, 3474, 3475; NZM 2002, 61; NJW-RR 2007, 840; Beschl. v. 15.12.2008, 1 BvR 1404/04 Rn. 17 - juris).

    Leichtfertig ist eine Anzeige, die ohne erkennbaren Grund erstattet wird (BVerfGE 74, 257 Rn. 11 - juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.1991 - 5 U 279/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
    Als milderes Mittel war deshalb das gegenüber dem Sohn des Beklagten verhängte Hausverbot ausreichend, um die damit verbundene Störung des Betriebsfriedens zu verhindern (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines Hausverbots gegenüber einem Betreuer: OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 1181).
  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einschränkung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
    Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es nämlich unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257, 261 f.; BVerfG, NJW 1991, 29; NJW 1991, 2074, 2075; NJW 2001, 3474, 3475; NZM 2002, 61; NJW-RR 2007, 840; Beschl. v. 15.12.2008, 1 BvR 1404/04 Rn. 17 - juris).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
    Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es nämlich unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257, 261 f.; BVerfG, NJW 1991, 29; NJW 1991, 2074, 2075; NJW 2001, 3474, 3475; NZM 2002, 61; NJW-RR 2007, 840; Beschl. v. 15.12.2008, 1 BvR 1404/04 Rn. 17 - juris).
  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
    Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es nämlich unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257, 261 f.; BVerfG, NJW 1991, 29; NJW 1991, 2074, 2075; NJW 2001, 3474, 3475; NZM 2002, 61; NJW-RR 2007, 840; Beschl. v. 15.12.2008, 1 BvR 1404/04 Rn. 17 - juris).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96

    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
    Der Kündigungsgrund ist nicht vor Ausspruch der Kündigung entstanden und kann deshalb nicht nachgeschoben werden (vgl. BAG, NJW 1998, 101, 102).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
    Nicht geschützt sind freilich missbräuchliche Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang mit dem verfolgten berechtigten Anliegen stehen oder wissentlich unwahre oder leichtfertig unhaltbare Behauptungen aufstellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.12.2008, 1 BvR 1404/04, Rn. 18; BAG, BAGE 107, 36 Rn. 27 - juris).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
    Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es nämlich unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257, 261 f.; BVerfG, NJW 1991, 29; NJW 1991, 2074, 2075; NJW 2001, 3474, 3475; NZM 2002, 61; NJW-RR 2007, 840; Beschl. v. 15.12.2008, 1 BvR 1404/04 Rn. 17 - juris).
  • OLG Koblenz, 30.01.2012 - 3 W 40/12

    Zur Geschäftsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
    (1) Allerdings hat das Landgericht zu Recht angenommen, dass sich der Betreute das fehlerhafte Verhalten des Betreuenden gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss, soweit der Betreuer innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenkreises tätig ist und den Betreuten kraft des gesetzlich geregelten Vertretungsrechts vertritt (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2013, 69, 70 mwN.).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2019 - 2 U 121/18

    Außerordentliche Kündigung eines Heimvertrages mit einer schwerstbehinderten

    Dabei ist der Beklagten das Verhalten ihrer Betreuerin zuzurechnen (§ 278 S. 1, § 1902 BGB; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.5.2015, Az. 6 U 124/14; OLG Koblenz, FamRZ 2013, 69 f. AG Hamburg, ZMR 2016, 882 ff.; vgl. auch BGH, NJW 1958, 670 f.).
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