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   OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05   

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https://dejure.org/2005,4912
OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05 (https://dejure.org/2005,4912)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.06.2005 - 1 U 22/05 (https://dejure.org/2005,4912)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 1 U 22/05 (https://dejure.org/2005,4912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kreditfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Einwendungsdurchgriff wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten beim Beitritt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung eines den Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfonds finanzierenden Festkredits; Zahlungsansprüche aus dem Darlehensvertrag hindernde Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren des Fonds; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Vollmacht; ...

  • ra.de
  • direkteranlegerschutz.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 171, 172; VerbrKrG § 9; RBerG Art. 1 § 1
    Pflicht zum Ausweis von 15 % Zwischenhandelsgewinn im Prospekt über geschlossenen Immobilienfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VerbrKrG § 9 Abs. 1, 3
    Anforderungen an den Ausweis eines Zwischengewinns bei einem geschlossenen Immobilienfond

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1633
  • ZIP 2005, 521
  • ZIP 2007, 2262
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05
    Der Zweck des § 9 VerbrKrG, den Verbraucher davor zu schützen, einen Kredit auch dann in voller Höhe zurückzahlen zu müssen, wenn der Vertragspartner des finanzierten Geschäfts seine Leistungen nicht oder nicht voll erbringt, greift auch bei derartigen Geschäften (BGH NJW 2003, 2821, 2823).

    Von einer Mitwirkung der Fondsgesellschaft ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zu Stande kommt, der von sich aus eine Bank um die Finanzierung seines Gesellschaftsbeitritts bittet, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Fondsvertreibers dem Interessenten zugleich mit den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Fondsvertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH NJW 2003, 2821, 2823).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05
    Entsprechendes gilt, wenn der Kreditgeber den Kreditvertrag nicht mit den einzelnen Anlegern, sondern mit dem Treuhänder schließt und sich der Selbstauskunftsformulare des von den Fondsinitiatoren beauftragten Vertriebsunternehmens bedient (BGH DStR 2005, 879 f.).

    Die Frage, ob § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG beim Erwerb von Beteiligungen an einer Kapitalanlagegesellschaft einengend auszulegen ist (bejahend BGH DStR 2005, 879, 880), bedarf vorliegend deshalb keiner Entscheidung.

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05
    Bei einem verbundenen Geschäft kann der Anleger bei Bestehen eines solchen Schadensersatzanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 VerbrKrG auch die Rückzahlung des Kredits gegenüber dem Kreditgeber verweigern (BGH NJW 2004, 2736, 2741 f.).
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 220/97

    Hinweispflicht der Betreiber von Börsentermingeschäften auf alle gewinnmindernden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGH NJW-RR 1998, 1271, 1272 mwN.).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03

    Schutz des auf eine Vollmacht vertrauenden Dritten: Rechtsschein bei sich aus der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05
    Das Berufungsgericht hat die Berufung mit Urteil vom 29.07.2003 (1 U 26/03) zurückgewiesen.
  • BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03

    Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05
    Mit Urteil vom 11.01.2005 (XI ZR 272/03, NJW 2005, 1190) hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Innenprovision einen Anteil von 15 % des Aufwandes überschreitet (BGH NJW 2004, 1732, 1732 f.).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2000 - 1 U 144/99

    Keine Aufklärungspflicht der Bank über Objekt bei Finanzierung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05
    An seiner früheren gegenteiligen Auffassung (vgl. Senatsurteil vom 29.11.2000, WM 2003, 182) hält das Berufungsgericht im Hinblick auf die inzwischen ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nicht mehr fest.
  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05
    Dass eine in notarieller Form erteilte Vollmacht dem Geschäftspartner nur dann den Schutz der §§ 171, 172 BGB bietet, wenn sie in Ausfertigung vorgelegt wird, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spätestens seit dem Urteil vom 15. Oktober 1987 (BGHZ 102, 60, 63) geklärt.
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01

    Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05
    Hierfür reicht es jedoch aus, wenn ein Dritter die Urkunde mit Wissen und Willen des Vertreters vorlegt (vgl. OLG Karlsruhe, 17. Zivilsenat, NJW-RR 2003, 185, 188).
  • KG, 11.11.2013 - 8 U 160/12

    Klage des Bankkunden auf Rückzahlung der von ihm auf einen vermeintlich

    Die Vorschrift setzt keine Vorlage durch den Vertreter persönlich voraus, sondern es genügt die Vorlage durch einen Dritten mit Wissen und Wollen des Vertreters (s. OLG Karlsruhe ZIP 2005, 1633, 1634; OLG Karlsruhe ZIP 2003, 109, 113; Ackermann in: Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB, 2. Aufl., § 172 Rn 6; Frensch, a.a.O., § 172 Rn 4; Weinland in: juris PraxisKommentar, BGB, 5. Aufl., § 172 Rn 6).
  • OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09

    Grundbucheintragung: Entkräftung des Rechtsscheins einer mit den

    Ausreichend ist demnach regelmäßig, wenn der Vollmachtgeber bei Errichtung der notariellen Urkunde bestimmt, dass dem Vertreter eine Ausfertigung erteilt wird (Frensch in PWW BGB 3. Aufl. § 172 Rn. 3; OLG Karlsruhe ZIP 2005, 1633/1634).
  • LG Hamburg, 15.01.2015 - 334 O 15/14

    Kommanditbeteiligung an einem Schiffsfonds: Haftung der Gründungsgesellschafter

    Dieses hat das OLG Karlsruhe für einem durch Erwerb und Weiterverkauf eines Grundstücks erzielten Gewinn von mehr als 15 % mit Hinweis darauf, dass der erzielten Gewinn mit einer Innenprovision gleichzusetzen sei und bei einem Veräußerungsgewinn von mehr als 15 % der Schwellenwert, von dem ab die versteckte Provision im Verkaufsprospekt auszuweisen ist, überschritten wäre, angenommen (OLG Karlsruhe vom 13.05.2005, 1 U 22/05, Rn. 53, 56).
  • LG Hamburg, 15.01.2015 - 334 O 240/13

    Schiffsfondsbeteiligung: Beginn der Verjährung für einen Schadensersatzanspruch

    Dieses hat das OLG Karlsruhe für einem durch Erwerb und Weiterverkauf eines Grundstücks erzielten Gewinn von mehr als 15 % mit Hinweis darauf, dass der erzielten Gewinn mit einer Innenprovision gleichzusetzen sei und bei einem Veräußerungsgewinn von mehr als 15 % der Schwellenwert, von dem ab die versteckte Provision im Verkaufsprospekt auszuweisen ist, überschritten wäre, angenommen (OLG Karlsruhe vom 13.05.2005, 1 U 22/05, Rn. 53, 56).
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