Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 7 U 112/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7498
OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 7 U 112/06 (https://dejure.org/2007,7498)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.06.2007 - 7 U 112/06 (https://dejure.org/2007,7498)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 7 U 112/06 (https://dejure.org/2007,7498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Inhaltskontrolle einer Haftungsbeschränkung in AGB eines Bewachungsvertrages; Wirksamkeit einer zeitlichen Befristung zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelungen eines Bewachungsvertrages als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Rechtliche Anerkennung des Interesses eines Bewachungsunternehmens an der Klarheit über die gerichtliche geltend gemachte Inanspruchnahme auf Schadensersatz; Ausreichende Wahrung der ...

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305; BGB § 307 Abs. 2
    Zur Zulässigkeit einer zeitlichen Begrenzung der Einstandspflicht für Schäden nach § 307 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1246
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.1999 - III ZR 132/98

    Unzulässigkeit einer AGB-Klausel, wonach ein Haftpflichtanspruch erlischt, wenn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 7 U 112/06
    Offen bleiben kann, ob es sich bei der Regelung in § 10 Abs. 2 des Wachvertrages um eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung handelt, wofür allerdings der Wortlaut der Bestimmung und die Verbreitung einer solchen Regelung (vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21.01.1999 - III ZR 189/97, NJW 1999, 1031 und vom 02.12.1999 - III ZR 132/98, NJW-RR 2000, 648) spricht.

    a) Der Bundesgerichtshof hat dies in seinem Urteil vom 02.12.1999 (unter III. 2., NJW-RR 2000, 648, 649) ausdrücklich angenommen.

    § 10 Abs. 2 des Vertrages hat einen eigenständigen von Abs. 2 unabhängigen Regelungsgehalt, der einer isolierten Inhaltskontrolle zugänglich ist, sodass die Wirksamkeit dieser Bestimmung von einer eventuellen Unwirksamkeit der Regelung in § 10 Abs. 1 des Vertrages nicht berührt wird (ebenso BGH NJW-RR 2000, 648 ff., vgl. auch OLG Zweibrücken, NJOZ 2001, 877, 878).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit vom Klauseln über Ausschlussfristen im Bewachungsgewerbe (BGH NJW-RR 2000, 648) und er befindet sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verkürzung von Verjährungsfristen.

  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 147/86

    Formularmäßige Abkürzung der Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 7 U 112/06
    Gerade aus dem Urteil vom 18.05.1988 (I ZR 147/86, BGHZ 104, 292, 295) wird deutlich, dass es auf eine Abwägung der wechselseitigen Interessen im Einzelfall ankommt und nur auf dieser Grundlage bestimmt werden kann, ob schutzwürdige Interessen des Vertragspartners einer Verkürzung der Verjährungsfrist entgegenstehen, weil dessen berechtigtes Anliegen, vor einer verjährungsunterbrechenden Klageerhebung die Sach- und Rechtslage abschließend prüfen zu können, in unvertretbarer Weise eingeschränkt wird (a.a.O. Seite 295).
  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 289/97

    Formularmäßige Vereinbarung von Ausschlußfristen für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 7 U 112/06
    Offen bleiben kann, ob es sich bei der Regelung in § 10 Abs. 2 des Wachvertrages um eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung handelt, wofür allerdings der Wortlaut der Bestimmung und die Verbreitung einer solchen Regelung (vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21.01.1999 - III ZR 189/97, NJW 1999, 1031 und vom 02.12.1999 - III ZR 132/98, NJW-RR 2000, 648) spricht.
  • BGH, 17.11.1980 - II ZR 248/79

    Verantwortlichkeit eines Frachtführers für den leckagebedingten Verlust von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 7 U 112/06
    Diese konkrete Interessenabwägung der betroffenen Verkehrskreise führt dann im Urteil vom 17.11.1980 (II ZR 248/79, VersR 1981, 229, 230/231) dazu, dass eine Verjährungsfrist von 6 Monaten ab dem Tage der Ablieferung zur Wahrung der Interessen des Vertragspartners als ausreichend angesehen wird.
  • BGH, 24.09.1979 - II ZR 38/78

    Verlade und Transportbedingungen - Konnossementbedingungen - Verjährung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 7 U 112/06
    Dieser Gesichtspunk kehrt im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.09.1979 (II ZR 38/78, VersR 1980, 40, 41) wieder, denn tragend wird darauf abgestellt, dass eine Frist von 3 Monaten gerechnet vom Zeitpunkt des Schadensereignisses oft nicht ausreiche, um die Sach- und Rechtslage genügend überschauen und danach die Aussichten eines Rechtsstreits beurteilen zu können, weshalb das Anliegen des Vertragspartners in unvertretbarer Weise missachtet werde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht