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   OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13   

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https://dejure.org/2014,64997
OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13 (https://dejure.org/2014,64997)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.08.2014 - 7 U 248/13 (https://dejure.org/2014,64997)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. August 2014 - 7 U 248/13 (https://dejure.org/2014,64997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Trägers des Rettungsdienstes für Behandlungsfehler des Notarztes und eines Rettungssanitäters

  • rabüro.de

    Zur Bindung des Rettungssanitäters an Weisungen des Notarztes

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB, § 823 BGB, § 831 BGB
    Schadensersatzanspruch nach Notarzteinsatz: Bindung des Rettungssanitäters an Weisungen des Notarztes; Erfüllungsgehilfenstellung des Notarzts gegenüber dem Rettungsdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 278; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung des Trägers des Rettungsdienstes für Behandlungsfehler des Notarztes und eines Rettungssanitäters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1992, 2882), der dies zur Fassung des RDG-BW in Form der Bekanntmachung vom 01.09.1983 ausdrücklich entschieden hat.
  • SG Detmold, 17.11.2009 - S 8 (2) R 219/06

    Rentenversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13
    Für den Beklagten Ziffer 2 bestand keine Möglichkeit, den Beklagten Ziffer 1 gegen seinen Willen zum Dienst zu verpflichten oder ihm gegenüber bei Fehlleistungen die typischen arbeitsrechtlichen Sanktionen zu verhängen (so auch SG Detmold NZS 2010, 339; Lippert a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 02.02.2004 - 1 W 47/03

    Rettungsdienstliche Tätigkeit in Baden-Württemberg: Haftung für Fehler beim

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13
    Erhebliche Gründe, die Rechtslage nach der - hier maßgeblichen - Neufassung des RDG in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.02.2010 (GBl. vom 04.03.2010, 285) anders zu beurteilen oder aus anderen Erwägungen von der Rechtsprechung abzuweichen, sieht der Senat nicht (so auch Wöstmann in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2012 § 839 Rdnrn. 624 und 626; für die Fassung vom 15.07.1998 ebenso Senat, Beschluss vom 07.01.2013 - 7 U 89/12 -, unveröffentlicht, und OLG Stuttgart NJW 2004, 2987).
  • BGH, 12.11.1992 - III ZR 178/91

    Amtspflichten der Kassenärztlichen Vereinigung bei Sicherstellung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13
    Aufgabe des Notarztdienstes ist es, im organisierten Zusammenwirken mit der Rettungsdienstorganisation dem Notfallpatienten durch notfallmedizinisch ausgebildete Ärzte ärztliche Hilfe zukommen zu lassen (BGH NJW 1991, 2954; NJW 1993, 1526).
  • BGH, 25.09.2007 - KZR 14/06

    Baden-Württembergs Rettungsleitstellen handeln öffentlich-rechtlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13
    Aus den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 25.09.2007 (KZR 48/05, vorhergehend OLG Karlsruhe und KZR 14/06, vorhergehend OLG Stuttgart) folgt nichts anderes.
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 64/90

    Ereignis-Sponsorwerbung - Sponsorwerbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13
    Das Zusammenwirken beider Dienste am Notfallort wird in der Regel über die Leitstelle sichergestellt, welche die Einsätze logistisch betreut und koordiniert (hierzu Lippert NJW 1992, 2089).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03

    Haftung des Betreibers eines Geburtshauses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13
    Anderes kann zwar unter Umständen dann gelten, wenn die im nichtärztlichen Rettungsdienst Tätigen aufgrund ihrer eigenen Ausbildung erkennen müssen, dass das Vorgehen des Arztes vollkommen regelwidrig und unverständlich ist bzw. wenn sich das Vorgehen des Arztes als schlechterdings unvertretbar mit dem erkennbaren Erfordernis sofortiger Intervention darstellt (zum Verhältnis von Hebamme und geburtsleitendem Arzt BGH NJW 2005, 888; OLG Hamm VersR 2006, 512; OLG Düsseldorf VersR 2008, 534).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13
    Eine persönliche Abhängigkeit, wie sie regelmäßig als Voraussetzung für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses angenommen wird (vgl. nur BGS SozR 4-2400 § 7 Nr. 5 m. w. Nachweisen), besteht nicht.
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 8 U 37/05

    Arzthaftung wegen bei Geburt erlittener schwerer Hirnschädigung des Neugeborenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13
    Anderes kann zwar unter Umständen dann gelten, wenn die im nichtärztlichen Rettungsdienst Tätigen aufgrund ihrer eigenen Ausbildung erkennen müssen, dass das Vorgehen des Arztes vollkommen regelwidrig und unverständlich ist bzw. wenn sich das Vorgehen des Arztes als schlechterdings unvertretbar mit dem erkennbaren Erfordernis sofortiger Intervention darstellt (zum Verhältnis von Hebamme und geburtsleitendem Arzt BGH NJW 2005, 888; OLG Hamm VersR 2006, 512; OLG Düsseldorf VersR 2008, 534).
  • OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Behandlungsvertrag im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13
    Anderes kann zwar unter Umständen dann gelten, wenn die im nichtärztlichen Rettungsdienst Tätigen aufgrund ihrer eigenen Ausbildung erkennen müssen, dass das Vorgehen des Arztes vollkommen regelwidrig und unverständlich ist bzw. wenn sich das Vorgehen des Arztes als schlechterdings unvertretbar mit dem erkennbaren Erfordernis sofortiger Intervention darstellt (zum Verhältnis von Hebamme und geburtsleitendem Arzt BGH NJW 2005, 888; OLG Hamm VersR 2006, 512; OLG Düsseldorf VersR 2008, 534).
  • BGH, 25.09.2007 - KZR 48/05

    Rettungsleitstelle

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90

    Amtshaftungsanspruch bei Führen eines Rettungswagens

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