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   OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10   

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OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10 (https://dejure.org/2010,20002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10 (https://dejure.org/2010,20002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 2 (6) SsBs 404/10 (https://dejure.org/2010,20002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein Verwertungsverbot bei Abstandsmessungen mit der Messmethode "Vibram-BAMAS"; Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen im Falle eines Verstoßes gegen sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abstandsmessungen "Vibram-BAMAS"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Divergenzvorlage; Verwertungsverbot bei Abstandsmessungen mit der Messmethode "Vibram-BAMAS"

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 61 (Ls.)
  • NZV 2011, 213 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10

    Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Maßgeblich ist vielmehr, ob sich mit Blick auf den durch den jeweiligen Überwachungs- und Verwendungszweck bestimmten Zusammenhang das Interesse an den Daten bereits so verdichtet hat, dass bei einer Gesamtbetrachtung ein Betroffensein in einer den Grundrechtsschutz auslösenden Qualität zu bejahen ist (BVerfGE NJW 2008, 1505, 1506 f.; 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10).

    Die Individualisierung eines Betroffenen erfolgt gerade nicht durch die vom Amtsgericht in den Raum gestellte, nur unter bestimmten Voraussetzungen und auch nur teilweise mögliche Identifizierung des Kennzeichens in den Aufzeichnungen der Überwachungskamera, sondern durch die verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen mittels der Fahrbahnkamera (vgl. BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10).

    Für diese verdachtsabhängigen Aufnahmen sieht der Senat aber in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Stuttgart DAR 2010, 148; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) eine gesetzliche Eingriffsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO.

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.8.2010 (2. Kammer des 2. Senats, 2 BvR 1447/10) kommt der Anfertigung der Übersichtsaufnahmen nicht die Qualität eines Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu.

    Ergeben diese Aufnahmen den Verdacht einer Abstandsunterschreitung, so kann für die dann verdachtsabhängige Identifizierung des Fahrers durch die Anfertigung von Aufnahmen verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) auf die §§ 46 Abs. 1 OWiG,100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO als Eingriffsgrundlage zurückgegriffen werden (im Ergebnis ebenso OLG Bamberg DAR 2010, 3911).

  • OLG Stuttgart, 29.01.2010 - 4 Ss 1525/09

    Überwachung des Sicherheitsabstandes auf Autobahnen in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Dass von den Aufzeichnungen der Überwachungskamera möglicherweise auch Fahrzeuge von Fahrern, die nicht in den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit geraten sind, mittels Auswertung des gesamten Films identifiziert werden können, begründet für die Fahrzeugführer keinen mit dem Verwendungszweck verbundenen Gefährdungstatbestand (vgl. OLG Stuttgart DAR 2010, 148; im Ergebnis OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS).

    Für diese verdachtsabhängigen Aufnahmen sieht der Senat aber in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Stuttgart DAR 2010, 148; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) eine gesetzliche Eingriffsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO.

  • BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10

    Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Für diese verdachtsabhängigen Aufnahmen sieht der Senat aber in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Stuttgart DAR 2010, 148; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) eine gesetzliche Eingriffsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO.

    Ergeben diese Aufnahmen den Verdacht einer Abstandsunterschreitung, so kann für die dann verdachtsabhängige Identifizierung des Fahrers durch die Anfertigung von Aufnahmen verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) auf die §§ 46 Abs. 1 OWiG,100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO als Eingriffsgrundlage zurückgegriffen werden (im Ergebnis ebenso OLG Bamberg DAR 2010, 3911).

  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 5 RBs 13/10

    Videomessung, Verwertbarkeit, Ermächtigungsgrundlage, Beweisanträge,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Dass von den Aufzeichnungen der Überwachungskamera möglicherweise auch Fahrzeuge von Fahrern, die nicht in den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit geraten sind, mittels Auswertung des gesamten Films identifiziert werden können, begründet für die Fahrzeugführer keinen mit dem Verwendungszweck verbundenen Gefährdungstatbestand (vgl. OLG Stuttgart DAR 2010, 148; im Ergebnis OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS).

    Für diese verdachtsabhängigen Aufnahmen sieht der Senat aber in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Stuttgart DAR 2010, 148; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) eine gesetzliche Eingriffsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO.

  • OLG Bamberg, 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Dass von den Aufzeichnungen der Überwachungskamera möglicherweise auch Fahrzeuge von Fahrern, die nicht in den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit geraten sind, mittels Auswertung des gesamten Films identifiziert werden können, begründet für die Fahrzeugführer keinen mit dem Verwendungszweck verbundenen Gefährdungstatbestand (vgl. OLG Stuttgart DAR 2010, 148; im Ergebnis OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS).

    Für diese verdachtsabhängigen Aufnahmen sieht der Senat aber in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Stuttgart DAR 2010, 148; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) eine gesetzliche Eingriffsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO.

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Eine Vorlagepflicht besteht nämlich dann nicht, wenn nach der Entscheidung, von der abgewichen werden soll, eine ihrerseits abweichende Entscheidung eines höherrangigen Gerichts - hier des Bundesverfassungsgerichts - ergangen ist und das Oberlandesgericht dieser folgen will (BGHSt 44, 171, 173; LR-Franke zu § 121 GVG, Rn 46; KK-Hannich zu § 121 GVG, Rn 26).

    Der rechtliche Ansatz der abweichenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist damit durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überholt (BGHSt 44, 171, 173).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 3 RBs 8/10

    Verwertbarkeit von verdachtslos gefertigten Videoabstandsmessungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Zwar vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 2010, 1216 ff.; vgl. auch OLG Oldenburg DAR 2010, 32f.) die Auffassung, dass die Vorschrift der §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO bei dem vorliegenden Abstandsmessverfahren als rechtliche Grundlage für den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zur Anwendung kommt.

    Dies bedeutet nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass dem zur Videoüberwachung eingesetzten Beamten vor dem Start der Aufzeichnung zureichende konkrete Anhaltspunkte für eine Abstandsunterschreitung vorliegen müssen, die sich gegen einen bestimmten Fahrzeugführer richten (NJW 2010, 1216, 1218).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Ein solcher Eingriff kann auch bereits im automatisierten Erfassen des KfZ-Kennzeichens liegen (BVerfG NJW 2008, 1505, 1506).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob sich mit Blick auf den durch den jeweiligen Überwachungs- und Verwendungszweck bestimmten Zusammenhang das Interesse an den Daten bereits so verdichtet hat, dass bei einer Gesamtbetrachtung ein Betroffensein in einer den Grundrechtsschutz auslösenden Qualität zu bejahen ist (BVerfGE NJW 2008, 1505, 1506 f.; 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10).

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Bild- und Videoaufzeichnungen, die einen Verkehrsvorgang technisch fixieren und zur Identifizierung des Fahrers oder Fahrzeugs herangezogen werden können, stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (BVerfG NJW 2009, 3293 f.).
  • OLG Oldenburg, 27.11.2009 - Ss Bs 186/09

    Videodauerüberwachung an Autobahnen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Zwar vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 2010, 1216 ff.; vgl. auch OLG Oldenburg DAR 2010, 32f.) die Auffassung, dass die Vorschrift der §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO bei dem vorliegenden Abstandsmessverfahren als rechtliche Grundlage für den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zur Anwendung kommt.
  • VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272

    Fahrtenbuchauflage; ungenügender Sicherheitsabstand; Abstandsmessung mit

    Denn die seit 2010 bestehende obergerichtliche Rechtsprechung zu dem in Bayern eingesetzten Brückenabstandsmessverfahren VAMA und vergleichbaren Messverfahren (vgl. zuletzt OLG Bamberg, B.v. 7.5.2013 - 2 Ss OWi 493/13 - B.v.12.12.2012 - 3 Ss OWi 450/12 - zu Videobrücken-Abstandsmessverfahren (VibrAM) OLG Düsseldorf, B.v. 18.1.2011 - IV-3 RBs 152/10 - sowie OLG Karlsruhe, B.v. 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10 - jeweils juris) kann - zumindest bei mit der Materie regelmäßig befassten Personen, wie den Bevollmächtigten des Antragstellers - als bekannt voraus gesetzt werden.
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