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   OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20   

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https://dejure.org/2021,377
OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20 (https://dejure.org/2021,377)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.01.2021 - 5 WF 150/20 (https://dejure.org/2021,377)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 5 WF 150/20 (https://dejure.org/2021,377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 48 FamGKG; § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG
    Familienrecht

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 200 Abs 1 Nr 1 FamFG, § 266 Abs 1 Nr 3 FamFG, § 41 FamGKG, § 48 Abs 1 Halbs 1 FamGKG
    Einstweilige Anordnung in einer Ehewohnungssache: Bemessung des Verfahrenswertes

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1231
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 11.03.2019 - 4 UF 188/18

    Wiedereinräumung des Besitzes an Ehewohnung nach Aussperrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20
    Werden einem Ehegatten Besitz und Nutzungsrechte an einer Ehewohnung durch verbotene Eigenmacht des anderen entzogen, ergibt sich sein Anspruch auf Wiedereinräumung aber nicht aus § 861 BGB, sondern aus § 1361b BGB analog (OLG Frankfurt vom 11.03.2019 - 4 UF 188/18, juris Rn. 19; Zöller/Lorenz, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 220 FamFG Rn. 10).

    Daher überzeugt die Auffassung, wonach im Falle der Aussperrung des Ehegatten aus der ehelichen Wohnung zwar § 1361b BGB - in entsprechender Anwendung - als vorrangige Anspruchsgrundlage anzusehen ist, in die Prüfung der normativen Voraussetzungen des Nutzungsanspruchs aber der Regelungsgehalt des possessorischen Besitzschutzes einzubeziehen ist (OLG Frankfurt vom 11.03.2019 - 4 UF 188/18, juris Rn. 19; OLG Karlsruhe vom 25.04.2000 - 2 UF 195/99, juris Rn. 30; Johannsen/Henrich/Althammer/Dürbeck, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 1361b BGB Rn. 46 f.).

    Ihr Antrag, ihr den Mitbesitz an der Ehewohnung einzuräumen, kann in Verbindung mit dem von ihr unterbreiteten Lebenssachverhalt auf § 1361b BGB gestützt werden und war aufgrund des Vorrangs gegenüber § 861 BGB auf Grundlage von § 1361b BGB zu beurteilen (OLG Frankfurt vom 11.03.2019 - 4 UF 188/18, juris Rn. 15 ff.).

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15

    Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20
    Die Qualifizierung als Ehewohnung hängt nicht davon ab, dass noch beide Ehegatten in der Wohnung leben, sondern sie behält ihren Charakter als Ehewohnung grundsätzlich während der gesamten Trennungszeit bis zur Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache (BGH vom 28.09.2016 - XII ZB 487/15, juris Rn. 13).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof die Umdeutung eines auf § 985 BGB gestützten Antrags auf Herausgabe der Ehewohnung in einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung im Ehewohnungsverfahren abgelehnt und den auf § 985 BGB gestützten Herausgabeantrag als unzulässig verworfen hat (Beschluss vom 28.09.2016 - XII ZB 487/15, juris Rn. 28).

  • OLG Jena, 10.08.2011 - 1 WF 401/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20
    Eine Anhebung auf den vollen Wert der Hauptsache kommt nur in Betracht, wenn die einstweilige Regelung praktisch eine Hauptsacheregelung vorwegnimmt oder sie erübrigt (OLG Jena vom 10.08.2011 - 1 WF 401/11, juris Rn. 6).

    Eine in diesem Verfahren so ergangene Entscheidung hindert die Beteiligten nicht, die strittigen Fragen in einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren auszutragen, zumal eine Bindung an die vorläufige Entscheidung nicht besteht (OLG Jena vom 10.08.2011 - 1 WF 401/11, juris Rn. 9).

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17

    Familiensache: Umdeutung eines Antrags auf Abänderung eines Vergleichs im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20
    Zum anderen hat der Bundesgerichtshof in anderer Sache eine Umdeutung auch dann zugelassen, wenn dies mit einem Wechsel in eine andere Verfahrensart verbunden ist (BGH vom 20.06.2018 - XII ZB 573/17, juris Rn. 18).

    Wenn irgend vertretbar müssen die Verfahrensvorschriften daher so verstanden und angewendet werden, dass sie eine Entscheidung über die materielle Rechtslage nicht verhindern, sondern ermöglichen (BGH vom 20.06.2018 - XII ZB 573/17, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20
    Hierzu ist ausreichend, dass die Beschwerde innerhalb der Frist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG eingelegt wurde (zu § 63 GKG: LAG Baden-Württemberg vom 24.10.2005 - 3 Ta 159/05, juris Rn. 7; BVerwG vom 08.09.1987 - 3 C 3/81, juris Rn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage 2008, § 68 GKG, Rn. 19).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2005 - 3 Ta 159/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20
    Hierzu ist ausreichend, dass die Beschwerde innerhalb der Frist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG eingelegt wurde (zu § 63 GKG: LAG Baden-Württemberg vom 24.10.2005 - 3 Ta 159/05, juris Rn. 7; BVerwG vom 08.09.1987 - 3 C 3/81, juris Rn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage 2008, § 68 GKG, Rn. 19).
  • OLG Hamburg, 28.07.2017 - 12 UF 163/16

    Ehewohnung: Teilungsversteigerung während der Trennungszeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20
    Diese Möglichkeit soll auch dem gewichenen Ehegatten erhalten bleiben, was den Fortbestand als Ehewohnung voraussetzt (OLG Hamburg vom 28.07.2017 - 12 UF 163/16, juris Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99

    Ehewohnung - verbotene Eigenmacht - Wiedereinräumung des Besitzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20
    Daher überzeugt die Auffassung, wonach im Falle der Aussperrung des Ehegatten aus der ehelichen Wohnung zwar § 1361b BGB - in entsprechender Anwendung - als vorrangige Anspruchsgrundlage anzusehen ist, in die Prüfung der normativen Voraussetzungen des Nutzungsanspruchs aber der Regelungsgehalt des possessorischen Besitzschutzes einzubeziehen ist (OLG Frankfurt vom 11.03.2019 - 4 UF 188/18, juris Rn. 19; OLG Karlsruhe vom 25.04.2000 - 2 UF 195/99, juris Rn. 30; Johannsen/Henrich/Althammer/Dürbeck, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 1361b BGB Rn. 46 f.).
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