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OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14 |
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- OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 58/14
- BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12
"Göttinger Gruppe"
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass solche Tatsachen nur mehr oder weniger gewichtige Beweisanzeichen darstellen, die eine Gesamtwürdigung nicht entbehrlich machen und nicht schematisch im Sinne einer vom anderen Teil zu widerlegenden Vermutung angewandt werden dürfen (BGH WM 2013, 180 juris-Rn. 25;… BGH WM 2009, 1943 juris-Rn. 8). - BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
Dass Zahlungsunfähigkeit (und keine bloße Zahlungsstockung) anzunehmen ist, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, binnen drei Wochen seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen (vgl. BGHZ 163, 134), bedeutet nicht, dass von Zahlungsunfähigkeit oder von einer Zahlungseinstellung immer schon dann auszugehen ist, wenn eine einzelne Forderung länger als drei Wochen unbeglichen bleibt.
- BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
Es muss sich also mindestens für die beteiligten Verkehrskreise der berechtigte Eindruck aufdrängen, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (BGH WM 2006, 2312 juris-Rn. 13). - OLG Karlsruhe, 06.02.2013 - 13 U 50/12
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
Ohne Erfolg beruft sich der Kläger zum Beleg seiner These, dass Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit schon bei ernsthaften Einfordern einer Geldschuld vorliege, auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 06.02.2013 (Az. 13 U 50/12). - BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02
Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
Der Streitfall liegt auch nicht parallel zu demjenigen, der der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.01.2003 (BGH IX ZR 175/02, WM 2003, 400) zugrundelag. - BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06
Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass solche Tatsachen nur mehr oder weniger gewichtige Beweisanzeichen darstellen, die eine Gesamtwürdigung nicht entbehrlich machen und nicht schematisch im Sinne einer vom anderen Teil zu widerlegenden Vermutung angewandt werden dürfen (…BGH WM 2013, 180 juris-Rn. 25; BGH WM 2009, 1943 juris-Rn. 8).