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   OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01   

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https://dejure.org/2001,8731
OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01 (https://dejure.org/2001,8731)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.2001 - 6 U 105/01 (https://dejure.org/2001,8731)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 2001 - 6 U 105/01 (https://dejure.org/2001,8731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; PreisangabenVO § 1 Abs. 6 Satz 2; ; PreisangabenVO § 1 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch; Werbebeilage; Preiswerbung; Unlauterkeitsgrenze; Übertriebenes Anlocken; Gekoppeltes Angebot; Preiswürdigkeit ; Stromlieferungsvertrag

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01
    Wird bei einer Koppelung zweier Leistungsangebote mit der besonderen Preiswürdigkeit des einen Angebots geworben, darf der Preis des anderen Angebots nicht in der Darstellung untergehen, weil damit ein unzutreffender Eindruck über Preiswürdigkeit des gekoppelten Angebots vermittelt würde (Anschluss an BGH WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM ).

    Die besonders günstige Abgabe der einen Leistung (Mobiltelefon) werde vom Verkehr nur als Hinweis auf einen besonders günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis der angebotenen Gesamtleistung verstanden und somit als Hinweis auf die eigene Leistungsfähigkeit des Anbieters (BGH WRP 1999, 90, 92 - Handy für 0, 00 DM; WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; WRP 1999, 509 - Kaufpreis je nur 1.- DM).

    Wird bei einer Koppelung zweier Leistungsangebote mit der besonderen Preiswürdigkeit des einen Angebots geworben, darf der Preis des anderen Angebots nicht in der Darstellung untergehen, weil damit ein unzutreffender Eindruck über die Preiswürdigkeit des gekoppelten Angebots vermittelt würde (BGH WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01
    Die besonders günstige Abgabe der einen Leistung (Mobiltelefon) werde vom Verkehr nur als Hinweis auf einen besonders günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis der angebotenen Gesamtleistung verstanden und somit als Hinweis auf die eigene Leistungsfähigkeit des Anbieters (BGH WRP 1999, 90, 92 - Handy für 0, 00 DM; WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; WRP 1999, 509 - Kaufpreis je nur 1.- DM).

    Die hierdurch ausgelöste Aufmerksamkeitswirkung steht in Einklang mit dem Leistungswettbewerb, sie kann nicht wettbewerbswidrig sein (BGH WRP 1999, 94, 96 - Handy-Endpreis).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01
    Die besonders günstige Abgabe der einen Leistung (Mobiltelefon) werde vom Verkehr nur als Hinweis auf einen besonders günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis der angebotenen Gesamtleistung verstanden und somit als Hinweis auf die eigene Leistungsfähigkeit des Anbieters (BGH WRP 1999, 90, 92 - Handy für 0, 00 DM; WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; WRP 1999, 509 - Kaufpreis je nur 1.- DM).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 271/97

    Null-Tarif; Brillenwerbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01
    Ein sittenwidriges, übertriebenes Anlocken kommt nur noch dann in Betracht, wenn ein durch den Einsatz zusätzlicher, unsachlicher Mittel angestrebter Anlockeffekt vom Werbenden herbeigeführt wird (BGH WRP 2000, 1138 - 0-Tarif).
  • OLG Köln, 17.07.2002 - 6 U 73/00

    Unzulässige Widerklage bei fehlender Erstbegehungsgefahr - Verweigerung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01
    b) Die Beklagte hat im Streitfall nicht ausreichend auf die im Rahmen des Stromliefervertrages geschuldeten Entgelte hingewiesen, so dass die Anzeige den vorstehenden Rechtsgrundsätzen nicht genügt (vgl. bereits Senat, Urteil vom 22.11.2000 - 6 U 73/00).
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01
    Dabei ist rechtlich ohne Belang, dass die Beklagte hinsichtlich des Stromliefervertrages lediglich als Vermittlerin auftritt, denn die Preisangabenverordnung richtet sich auch an den als Anbieter tätigen Vermittler oder Vertreter (BGH GRUR 1991, 845, 846 - Nebenkosten).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.1995 - 6 W 6/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Wiederholungsgefahr je nach den Umständen des Einzelfalles grundsätzlich auch durch einen (rechtskräftigen oder als endgültig anerkannten) gerichtlichen Unterlassungstitel beseitigt werden (OLG Karlsruhe, GRUR 1991, 619, 621 = WRP 1991, 595; WRP 1995, 649, 650 sowie WRP 1996, 453, 456; a.A. Teplitzky, Wettbewerbliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 7 Rdnrn. 14 ff, 16 ff m. w. Nachw. zum Streitstand).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94

    Warsteiner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Wiederholungsgefahr je nach den Umständen des Einzelfalles grundsätzlich auch durch einen (rechtskräftigen oder als endgültig anerkannten) gerichtlichen Unterlassungstitel beseitigt werden (OLG Karlsruhe, GRUR 1991, 619, 621 = WRP 1991, 595; WRP 1995, 649, 650 sowie WRP 1996, 453, 456; a.A. Teplitzky, Wettbewerbliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 7 Rdnrn. 14 ff, 16 ff m. w. Nachw. zum Streitstand).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die - Kopplungsangebote weitgehend zulassende - Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die großzügigere Betrachtungsweise in der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 72/01

    Kopplungsangebot aus Stromliefervertrag und Fernsehgerät

    Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die großzügigere Betrachtungsweise in der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168).
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