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   OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16   

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https://dejure.org/2016,39849
OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16 (https://dejure.org/2016,39849)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.2016 - 2 Ws 318/16 (https://dejure.org/2016,39849)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 2016 - 2 Ws 318/16 (https://dejure.org/2016,39849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei der Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Begriff des anstaltsexternen Sachverständigen i.S. von § 463 Abs. 4 S. 2 StPO

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Begriff des anstaltsexternen Sachverständigen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 463 Abs 4 S 2 StPO vom 16.07.2007, § 63 StGB, § 67e StGB
    Maßregelvollzug: Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch einen anstaltsexternen Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei der Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung und der anstaltsexterne Sachverständige

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16
    Aus der Begründung des später verabschiedeten Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16.7.2007 (BGBl. I S. 1327), durch das die Vorschrift des § 463 Abs. 4 StPO eingefügt wurde, ergibt sich zwar, dass damit Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297, 308; Kammerbeschluss vom 14.1.2005 - 2 BvR 983/04, EuGRZ 2005, 181; vgl. in neuerer Zeit auch NStZ 2013, 116; NStZ-RR 2014, 222) aufgegriffen wurde, die es unter dem Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung für angezeigt hielt, von Zeit zu Zeit anstaltsfremde Sachverständige hinzuzuziehen, wenn sich die untergebrachte Person seit langer Zeit in ein und demselben Krankenhaus befindet (BT-Drs. 16/1110 S. 12).

    Außerdem sind die maßgeblich durch verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geprägten Anforderungen an die Darstellung und Begründung der Gefahrenprognose (BVerfGE 70, 297; FamRZ 2010, 532; NStZ-RR 2013, 72 ; RuP 2014, 50; StV 2014, 148) zu beachten, denen der angefochtene Beschluss nicht vollständig genügt.

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16
    Außerdem sind die maßgeblich durch verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geprägten Anforderungen an die Darstellung und Begründung der Gefahrenprognose (BVerfGE 70, 297; FamRZ 2010, 532; NStZ-RR 2013, 72 ; RuP 2014, 50; StV 2014, 148) zu beachten, denen der angefochtene Beschluss nicht vollständig genügt.
  • BVerfG, 19.11.2012 - 2 BvR 193/12

    Freiheitsgrundrecht (richterliche Sachaufklärung; Verhältnismäßigkeit);

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16
    Außerdem sind die maßgeblich durch verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geprägten Anforderungen an die Darstellung und Begründung der Gefahrenprognose (BVerfGE 70, 297; FamRZ 2010, 532; NStZ-RR 2013, 72 ; RuP 2014, 50; StV 2014, 148) zu beachten, denen der angefochtene Beschluss nicht vollständig genügt.
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2016 - 2 Ws 177/16

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16
    Zwar darf die Strafvollstreckungskammer im Hinblick auf den auch im Vollstreckungsverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatz bestrittenes Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten nicht ungeprüft übernehmen und muss erhebliches Vorbringen des Untergebrachten schon im Hinblick auf dessen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren und bei seiner Entscheidung berücksichtigen (Senat, Beschlüsse vom 20.10.2016 - 2 Ws 319/16 - und vom 22.6.2016 - 2 Ws 177/16, jew. juris).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16
    Aus der Begründung des später verabschiedeten Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16.7.2007 (BGBl. I S. 1327), durch das die Vorschrift des § 463 Abs. 4 StPO eingefügt wurde, ergibt sich zwar, dass damit Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297, 308; Kammerbeschluss vom 14.1.2005 - 2 BvR 983/04, EuGRZ 2005, 181; vgl. in neuerer Zeit auch NStZ 2013, 116; NStZ-RR 2014, 222) aufgegriffen wurde, die es unter dem Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung für angezeigt hielt, von Zeit zu Zeit anstaltsfremde Sachverständige hinzuzuziehen, wenn sich die untergebrachte Person seit langer Zeit in ein und demselben Krankenhaus befindet (BT-Drs. 16/1110 S. 12).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09

    Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Fortdauer der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16
    Im Hinblick auf die nach der Einholung des Gutachtens eines anstaltsexternen Sachverständigen gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen Anhörungen (§§ 454 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3, 463 Abs. 3 Satz 3 StPO) ist die Sache deshalb unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses entgegen § 309 Abs. 2 StPO an das Landgericht zurückzuverweisen (Senat, Die Justiz 2011, 10; NStZ-RR 2016, 355).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16
    Aus der Begründung des später verabschiedeten Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16.7.2007 (BGBl. I S. 1327), durch das die Vorschrift des § 463 Abs. 4 StPO eingefügt wurde, ergibt sich zwar, dass damit Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297, 308; Kammerbeschluss vom 14.1.2005 - 2 BvR 983/04, EuGRZ 2005, 181; vgl. in neuerer Zeit auch NStZ 2013, 116; NStZ-RR 2014, 222) aufgegriffen wurde, die es unter dem Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung für angezeigt hielt, von Zeit zu Zeit anstaltsfremde Sachverständige hinzuzuziehen, wenn sich die untergebrachte Person seit langer Zeit in ein und demselben Krankenhaus befindet (BT-Drs. 16/1110 S. 12).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.2016 - 2 Ws 319/16

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16
    Zwar darf die Strafvollstreckungskammer im Hinblick auf den auch im Vollstreckungsverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatz bestrittenes Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten nicht ungeprüft übernehmen und muss erhebliches Vorbringen des Untergebrachten schon im Hinblick auf dessen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren und bei seiner Entscheidung berücksichtigen (Senat, Beschlüsse vom 20.10.2016 - 2 Ws 319/16 - und vom 22.6.2016 - 2 Ws 177/16, jew. juris).
  • BVerfG, 21.01.2010 - 2 BvR 660/09

    Unzureichende Berücksichtigung der Haftdauer und des hohen Alters des Betroffenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16
    Außerdem sind die maßgeblich durch verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geprägten Anforderungen an die Darstellung und Begründung der Gefahrenprognose (BVerfGE 70, 297; FamRZ 2010, 532; NStZ-RR 2013, 72 ; RuP 2014, 50; StV 2014, 148) zu beachten, denen der angefochtene Beschluss nicht vollständig genügt.
  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16
    Aus der Begründung des später verabschiedeten Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16.7.2007 (BGBl. I S. 1327), durch das die Vorschrift des § 463 Abs. 4 StPO eingefügt wurde, ergibt sich zwar, dass damit Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297, 308; Kammerbeschluss vom 14.1.2005 - 2 BvR 983/04, EuGRZ 2005, 181; vgl. in neuerer Zeit auch NStZ 2013, 116; NStZ-RR 2014, 222) aufgegriffen wurde, die es unter dem Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung für angezeigt hielt, von Zeit zu Zeit anstaltsfremde Sachverständige hinzuzuziehen, wenn sich die untergebrachte Person seit langer Zeit in ein und demselben Krankenhaus befindet (BT-Drs. 16/1110 S. 12).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17

    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der

    Die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Heidelberg ordnete die Fortdauer der Unterbringung mit Beschluss vom 11.08.2016 an, den der Senat auf die sofortige Beschwerde des Untergebrachten mit Beschluss vom 14.11.2016 (2 Ws 318/16, juris) aufhob, weil die Begutachtung durch einen anstaltsexternen Sachverständigen unterblieben war.
  • BGH, 13.06.2017 - 2 ARs 160/17

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig

    In dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren 2 Ws 318/16 teilte der Senat dem Beschwerdeführer zudem mit, dass er ein weiteres Schreiben an das Landgericht Heidelberg weitergeleitet habe.
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