Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.01.2003 - 12 U 222/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen unterbliebener Aufklärung und eingetretenem Schaden hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs wegen Verschuldens bei Vertragsschluss
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 276; ZPO § 287
Berechnung des Schadens bei hypothetischem Kausalverlauf
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe - 3 O 560/01
- OLG Karlsruhe, 15.01.2003 - 12 U 222/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92
Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2003 - 12 U 222/02
Sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und einem bestimmten Verhalten typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGH WM 1993, 1513). - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2003 - 12 U 222/02
Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Verhandlungspartners eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahegelegt hätten (BGHZ 123, 311).