Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07   

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https://dejure.org/2008,3735
OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07 (https://dejure.org/2008,3735)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2008 - 12 U 89/07 (https://dejure.org/2008,3735)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 12 U 89/07 (https://dejure.org/2008,3735)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Ablehnung eines Deckungsschutzes für Streitigkeiten auf Hochschulzulassung wegen Nichteinhalten der Wartefrist; Wartezeit bei Erweiterung eines Rechtsschutzversicherungsvertrages mit "Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige" um die Leistungsart ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für verwaltungsgerichtliche Kapazitätsrechtsstreitigkeiten; Wartezeit für das Bestehen eines Versicherungsschutzes bei Zubuchung weiterer Leistungen; Kompaktrechtsschutz für Selbstständige; Ermittlung des Ablaufs der ...

  • Judicialis

    ARB 94 § 4; ; ARB 94 § 18; ; ARB 75 § 14; ; ARB 75 § 17

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 4; ARB 94 § 18; ARB 75 § 14; ARB 75 § 17
    Nach der Erweiterung einer bestehenden Rechtsschutzversicherung muss für die neu einbezogenen Risiken die bedingungsgemäße Wartezeit eingehalten werden

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 94 § 4; ARB 94 § 18; ARB 75 § 14; ARB 75 § 17
    Ablauf der bedingungsgemäßen Wartezeit bei Einbeziehung weiterer Leistungsarten in den Versicherungsschutz einer bestehenden Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Erfolgsaussichten - Rechtsschutz - Wartezeiten

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung erweitert - Werden zusätzliche Risiken versichert, darf der Versicherer erneut eine Wartezeit vorsehen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Wartezeit gilt auch für neue Leistungsarten durch einvernehmliche Vertragsänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 675
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 20.02.1998 - 20 U 216/97

    Wartefrist des § 3 Abs. 2 MB/KR 78

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07
    Danach entsteht bei nahtloser "Umstellung" eines Vertrages auf einen neuen Vertrag für die identischen Leistungsarten keine neue Wartezeit, während in einem Falle, in dem der Versicherungsvertrag um ein bisher nicht eingeschlossenes Zusatzrisiko ergänzt wird, die Wartezeit für dieses Zusatzrisiko von dem Tag an läuft, an dem der Versicherungsschutz für dieses Einzelwagnis beginnt (Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. § 14 ARB 75 Rdn. 65 f. m.w.N.; OLG Hamm VersR 1999, 478 f.).
  • BGH, 23.09.2009 - IV ZR 123/07

    Erklärung des Rechtsmittels der Revision für verlustig nach der Rücknahme dieses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07
    Dabei geht der Senat - insoweit in Übereinstimmung mit dem Kläger - davon aus, dass der - an sich den Rechtsschutzfall auslösende - Verstoß i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c ARB 2005 jeweils nach dem 01.07.2006, aber noch vor dem 01.10.2006 eingetreten ist (vgl. hierzu auch OLG Celle VersR 2007, 1218, 1220; Revision beim BGH anhängig unter IV ZR 123/07).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 19.03.2003 (IV ZR 139/01 - VersR 2003, 638 unter 2 a aa) ausgeführt, der verständige Versicherungsnehmer könne nicht davon ausgehen, dass ihm selbst mit der Sanktion des Leistungsverlusts verknüpfte unverzüglich zu erfüllende Aufklärungsobliegenheiten aufgegeben werden, der Versicherer aber seine Entschließung über das Vorliegen von Ablehnungsgründen beliebig - und ohne gleichzeitigen Verlust des Ablehnungsrechts - hinausschieben könne.
  • OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07
    Dabei geht der Senat - insoweit in Übereinstimmung mit dem Kläger - davon aus, dass der - an sich den Rechtsschutzfall auslösende - Verstoß i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c ARB 2005 jeweils nach dem 01.07.2006, aber noch vor dem 01.10.2006 eingetreten ist (vgl. hierzu auch OLG Celle VersR 2007, 1218, 1220; Revision beim BGH anhängig unter IV ZR 123/07).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07
    Das ergibt die Auslegung der einschlägigen Klauseln, bei der es darauf ankommt, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse nach seinen Verständnismöglichkeiten und unter Berücksichtigung - auch - seiner Interessen bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. BGHZ 123, 83, 85 und ständig).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97

    Feststellung der Deckungspflicht eines Versicherers aus einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07
    Abgesehen vom Sonderfall der Ablehnung wegen nicht hinreichender Erfolgsaussicht und/oder Mutwilligkeit bleibt es somit bei dem Grundsatz, dass die Verletzung von Vertragspflichten lediglich Schadensersatzansprüche nach sich zieht (vgl. Senatsurteil vom 06.08.1998 - VersR 1999, 613, 614); ein Schaden, den der Kläger wegen (etwaiger) nicht rechtzeitiger Geltendmachung des Ablehnungsgrundes "Nichteinhalten der Wartefrist" erlitten hätte, ist jedoch nicht ersichtlich.
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 12 U 200/08

    Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz bei Fortsetzung eines bestehenden

    Der Versicherte, der für die Wahrung rechtlicher Interessen Rechtsschutz begehrt, wird nun in erster Linie diese aktuellen Bedingungen heranziehen in der Annahme, dass diese die Rechte und Pflichten der Beteiligten bestimmen, und nur ergänzend die früheren Bedingungen (vgl. Senat OLGR 2008, 252 = ZfSch 2008, 221).
  • OLG Naumburg, 28.01.2021 - 4 U 59/20

    Versicherungs-Deckungsanspruch bei frühem Dauerverstoß

    In einem Falle, in dem der Versicherungsvertrag um ein bisher nicht eingeschlossenes Zusatzrisiko erweitert wird, besteht Versicherungsschutz allerdings erst nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der Versicherungsvertrag unter Einbeziehung dieses erweiterten Einzelwagnisses zu laufen begonnen hat (a. a. O., OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2008, 12 U 89/07).
  • LG Hechingen, 15.12.2008 - 1 O 240/08

    § 215 VVG ist seit dem 1. 1. 2008 anwendbar

    Die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 15.1.2008 - 12 U 89/07 führt zu keiner anderen Beurteilung.
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