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   OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08   

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https://dejure.org/2009,3497
OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08 (https://dejure.org/2009,3497)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2009 - 12 U 167/08 (https://dejure.org/2009,3497)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 12 U 167/08 (https://dejure.org/2009,3497)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Private Unfallversicherung: Erfordernis einer fristgerechten ärztlichen Feststellung invaliditätsbegründender Dauerschäden; Wirksamkeit der Ausschlussfristenregelung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ärztliche Feststellung von Folgeschäden eines unfallbedingten Dauerschadens in der privaten Unfallversicherung

  • Judicialis

    AUB 2000 2.1.1.1.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 2000 Nr. 2.1.1.1
    Die Fristenregelung für die ärztliche Invaliditätsfeststellung in Nr. 2.1.1.1 AUB 2000 ist nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam. Mit Anmerkung: Dr. Ulrich Knappmann

  • VersR (via Owlit)

    AUB 2000 Nr. 2.1.1.1
    Die Fristenregelung für die ärztliche Invaliditätsfeststellung in Nr. 2.1.1.1 AUB 2000 ist nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 2000 2.1.1.1.
    Ärztliche Feststellung von Folgeschäden eines unfallbedingten Dauerschadens in der privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Achten Sie bei der ärztlichen Feststellung der Invalidität auf Fristen und inhaltliche Formalien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 538
  • VersR 2009, 775
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06

    Unwirksamkeit der Feststellungsfrist in den Versicherungsbedingungen wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08
    Zutreffend habe das OLG Hamm in der vergleichbaren Sache VersR 2008, 811 angenommen, die in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 verwendete Ausschlussfristenregelung sei wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.

    Die von dem Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Hamm VersR 2008, 811 vertretene Ansicht, die in Ziffer 2.1.1.1 der AUB 2000 der Beklagten verwendete Ausschlussfristenregelung sei wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam, teilt der Senat im Hinblick auf den Streitfall nicht.

    Das OLG Hamm hat in der genannten Entscheidung VersR 2008, 811 lediglich Zweifel angemeldet, dass die Regelung einer Frist zur ärztlichen Feststellung "möglicherweise" gegen das Transparenzgebot verstoße, die Frage nach der Wirksamkeit aber letztlich dahingestellt bleiben lassen (aaO unter II 1 am Ende).

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08
    Die ärztliche Feststellung eines ausschließlich das Bein betreffenden unfallbedingten Dauerschadens wahrt die Voraussetzungen auf eine Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 in Bezug auf weitergehende Dauerschäden (hier: Blasenentleerungsstörung und erektile Dysfunktion) auch dann nicht, wenn diese auf die Beinschädigung zurückgehen (Anschluss an BGH VersR 2007, 1114).

    Selbst wenn diese, wie von dem Kläger behauptet und unter Beweis gestellt, durch Nervschädigungen hervorgerufen worden sind, die auf eine unmittelbar unfallbedingte Hämatombildung oder auf die unfallbedingte Beinoperation (vgl. Ziffer 5.2.2 AUB 2000 der Beklagten) zurückgehen, handelt es sich dabei um weitere, in den fristgerecht vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen nicht aufgeführte Dauerschäden, die zusätzlich zu den genannten, ausschließlich das Bein selbst betreffenden Dauerschädigungen vorliegen (vgl. BGH VersR 2007, 1114 unter II 2 m.w.N.).

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08
    Hiervon abgesehen erscheint eine Revisionszulassung auch unter Berücksichtigung des zur ähnlichen Fristenregelung in den AUB 94 ergangenen BGH-Urteils vom 23.02.2005 (IV ZR 273/03 - BGHZ 162, 210) nicht veranlasst.
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 290/04

    Unfallversicherung: Wirksame AGB-Klausel über ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08
    Insoweit wird an den Ausführungen des im wesentlichen Sachverhalt gleichgelagerten Senatsurteils vom 03.03.2005 (12 U 290/04 - VersR 2005, 1384; ebenso OLG Düsseldorf VersR 2006, 1487) festgehalten.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05

    Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08
    Insoweit wird an den Ausführungen des im wesentlichen Sachverhalt gleichgelagerten Senatsurteils vom 03.03.2005 (12 U 290/04 - VersR 2005, 1384; ebenso OLG Düsseldorf VersR 2006, 1487) festgehalten.
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    bb) Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Regelung werden vor allem im Schrifttum geäußert (Knappmann in Prölss/Martin aaO AUB 2008 Nr. 2 Rn. 8; ders. r+s 2002, 485, 489; ders. VersR 2009, 775, 776; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 179 Rn. 21; Schubach in Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung Ziff. 2.1 Rn. 28; ders. in van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht 4. Aufl. § 16 Rn. 162; Marlow in Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess 2. Aufl. § 8 Rn. 98; Klimke, VersR 2010, 290, 294).

    cc) Anderer Auffassung ist die überwiegende Rechtsprechung (OLG Düsseldorf VersR 2010, 805 und VersR 2006, 1487; OLG Köln VersR 2009, 1484; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538 und VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkung Nitschke; OLG Celle ZfSch 2009, 34).

  • OLG Zweibrücken, 11.01.2012 - 1 U 2/11

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Feststellung der

    Erforderlich ist allerdings _ worauf die Beklagte zu Recht hinweist _ die Angabe eines konkreten, die Leistungsfähigkeit des Versicherten beeinflussenden Dauerschadens (BGHZ 130, 171; VersR 2007, 1114; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538 und OLG Saarbrücken VersR 2008, 199).
  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Während nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die in den Vorläuferbedingungen der AUB 2000/99 enthaltene Fristenregelung wirksam ist (BGH, VersR 2005, 639), werden bei den AUB 99/2000 mit beachtlichen Gründen Bedenken gegen eine ausreichende Transparenz geltend gemacht, weil der um Kenntnis der nach einem Versicherungsfall zu treffenden Maßnahmen bemühte Versicherungsnehmer durch das - auch in den zwischen den Parteien vereinbarten AUB - vorangestellte Inhaltsverzeichnis und durch die Überschrift über Ziffer 7 der AUB davon abgehalten werden könnte, auch den Anspruchsvoraussetzungen in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 Beachtung zu schenken, so dass die Fristenregelung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen könnte (so OLG Hamm, VersR 2008, 811 mit zustimmender Anmerkung Lücke VK 2008, 7 und mit kritischer Anmerkung Fuchs, jurisPR- VersR 4/2008 Anmerkung 3 sowie Kloth, jurisPR-VersR 9/2008, Anmerkung 3; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl, § 179 Rn. 21; Knappmann, VersR 2009, 775, Anm. zu OLG Karlsruhe, VersR 2009, 538; ders., r+s 2002, 489; derselbe, r+s 2004, 339; derselbe in Prölss/Martin VVG 27. Aufl., Ziffer 2 AUB 99, Rn. 2; anderer Ansicht: OLG Celle, NJOZ 2009, 1694; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487; OLG Karlsruhe, VersR 2009, 538 und VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkungen Nitschke; Kloth, Private Unfallversicherung, S. 100 f.; Marlow, r+s 2006, 397, 400; derselbe, r+s 2007, 353, 358).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 107/09

    Umfang der Ausschlussklausel für "Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen und

    Gleichwohl hat der Senat Bedenken, insbesondere im Hinblick auf das Transparenzgebot, nicht für durchgreifend erachtet (ebenso OLG Karlsruhe, 12 U 167/08, Urteil v. 15. Januar 2009, VersR 2009, 538 [OLG Karlsruhe 15.01.2009 - 12 U 167/08] ; OLG Düsseldorf, 4 U 63/08, Urteil v. 27. Januar 2009, 4 U 60/09, r+s 2009, 424; Beschluss v. 13. Juli 2009, ebenda).
  • LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 253/10

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung beim Ausschluss

    Denn auch dann, wenn man entgegen der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf r+s 2009, 424; OLG Köln VersR 2009, 1484; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538) mit dem OLG Hamm eine Intransparenz annehmen wollte, so wäre jedenfalls das Vorliegen einer schriftlichen ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität - unabhängig von der Einhaltung der Frist - noch erforderlich (LG Dortmund NJOZ 2009, 2067 mit näherer Begründung).
  • LG Wiesbaden, 07.04.2011 - 2 O 256/10
    In Bezug auf solche weitergehenden Dauerschäden reicht eine solche ärztliche Feststellung nicht aus, auch wenn diese auf dasselbe Unfallgeschehen zurückzuführen sein sollte (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2009, 538).
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