Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.02.2006 - 15 W 65/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines am Geschäftssitz der Partei ansässigen Rechtsanwalts; Ersparnis von Anwaltskosten durch die Beauftragung eines günstigeren Anwalts aus den neuen Bundesländern; Erstattung von Reisekosten in Höhe der Gebührendifferenz
- Judicialis
BGB § 247; ; BRAGO § 11 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 247; BRAGO § 11 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am Geschäftssitz der Partei ansässigen Rechtsanwalts zum auswärtigen Gerichtstermin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mosbach, 21.10.2005 - 2 O 29/05
- OLG Karlsruhe, 15.02.2006 - 15 W 65/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02
"Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2006 - 15 W 65/05
Die Reisekosten eines am Geschäftssitz der Partei ansässigen Rechtsanwalts zum auswärtigen Gerichtstermin sind nicht erstattungsfähig, wenn die Partei eine eigene Rechtsabteilung unterhält und die Beauftragung eines Rechtsanwalts am Ort des Gerichts zumutbar gewesen wäre (BGH, NJW 2003, 2027).Dies kommt insbesondere in Betracht bei gewerblichen Unternehmen, die über eine eigene Rechtsabteilung verfügen, die die Sache bearbeitet hat (…BGH, a.a.O., 901; BGH, NJW 2003, 2027).
- BGH, 17.02.2004 - XI ZB 37/03
Erstattung von Reisekosten des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2006 - 15 W 65/05
Etwas anderes kann - auch beim Vorhandensein einer Rechtsabteilung - nur dann gelten, wenn komplexe, schwierige Fragen zu klären sind, die auch für den juristischen Mitarbeiter in der Rechtsabteilung keine Routineangelegenheit darstellen (vgl. BGH, JurBüro 2003, 427; BGH, BGHReport 2004, 780). - BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2006 - 15 W 65/05
Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung darstellt (vgl. BGH, NJW 2003, 898).
- OLG Frankfurt, 30.12.2002 - 6 W 108/02
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2006 - 15 W 65/05
Insbesondere beschäftigen sich die von der Klägerin zitierten - unveröffentlichten - Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg (Beschluss vom 26.02.2003 - 6 W 1/03 - Beschluss vom 23.01.2003 - 6 W 108/02 - Beschluss vom 07.01.2003 - 12 W 208/02 - Beschluss vom 24.02.2004 - 10 W 115/03 -) nicht mit Fällen, in denen eine Rechtsabteilung bei der Partei vorhanden war. - BGH, 18.02.2003 - XI ZB 10/02
Erstattung von Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2006 - 15 W 65/05
Etwas anderes kann - auch beim Vorhandensein einer Rechtsabteilung - nur dann gelten, wenn komplexe, schwierige Fragen zu klären sind, die auch für den juristischen Mitarbeiter in der Rechtsabteilung keine Routineangelegenheit darstellen (vgl. BGH, JurBüro 2003, 427;… BGH, BGHReport 2004, 780). - OLG Hamburg, 17.09.1999 - 8 W 296/99
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2006 - 15 W 65/05
Denn ein Rechtsanwalt aus den alten Bundesländern, der einen Rechtsstreit vor einem Gericht in den alten Bundesländern führt, kann die vollen Gebühren auch dann verlangen, wenn sein Auftraggeber seinen Sitz in einem der neuen Bundesländer hat (vgl. OLG Hamburg, MDR 1999, 1527;… Gerold/Schmidt-Madert, BRAGO, 15. Aufl. 2002, Anhang 13 Einigungsvertrag, Anmerkung 3 b).