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   OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 345/08   

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https://dejure.org/2008,4394
OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 345/08 (https://dejure.org/2008,4394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.07.2008 - 17 U 345/08 (https://dejure.org/2008,4394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 17 U 345/08 (https://dejure.org/2008,4394)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anwaltsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen der Berufungseinlegung lediglich gegen eine Verurteilung und nicht auch gegen die Abweisung der Widerklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regress gegen einen Anwalt bei Verstoß des Anwalts gegen dessen Verpflichtung zur Befolgung der Weisungen eines Mandanten; Umfang der Pflichten eines Rechtsanwalts aus einem Anwaltsvertrag; Bedeutung einer Verbesserung der schutzwürdigen Vermögenssituation i.F. eines ...

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 280 BGB
    Wie wäre der Vorprozess ausgegangen? Das Regressgericht hat das letzte Wort

  • Judicialis

    BGB § 280

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Regressprozess gegen Rechtsanwalt: Maßgeblichkeit der richtigen gerichtlichen Entscheidung ohne anwaltliche Pflichtverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regressprozess gegen Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 675 BGB, § 280 BGB
    Wie wäre der Vorprozess ausgegangen? Das Regressgericht hat das letzte Wort

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 60
  • AnwBl 2009, 874
  • AnwBl Online 2009, 130
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 345/08
    Die von einem engen zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung nimmt aber mit zunehmendem zeitlichen Abstand zwischen der Haustürsituation und der Vertragserklärung ab (BGH WM 1996, 387; WM 2003, 1370, 1372; WM 2006, 1243).

    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (BGH WM 2006, 1243; WM 2003, 1370, 1372; WM 2003, 483, 484; WM 2003, 918, 921).

    Die Indizwirkung entfällt durch bloßen Zeitablauf und ohne Hinzutreten besonderer Umstände regelmäßig bei einem Abstand zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss von mehr als drei Wochen (BGH WM 2006, 1243; KG Berlin, Urt. v. 05.04.2005 - 4 U 60/04; Senat, Urt. v. 30.06.2006 - 17 U 31/06 und ZIP 2006, 2074).

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 345/08
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass für die hypothetische Betrachtung, ob eine Prozesspartei einen Rechtsstreit bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung gewonnen hätte, maßgebend ist, wie der Vorprozess nach Auffassung des Gerichts, das mit dem gegen den Rechtsanwalt gerichteten Schadensersatzanspruch befasst ist, richtig hätte entschieden werden müssen (BGH NJW 1956, 140; NJW 1964, 405; NJW 1979, 819; NJW 1987, 3255; NJW 1988, 3013; NJW-RR 1990, 1241; NJW 1994, 1211; NJW 1996, 48; NJW 2001, 146; NJW 2005, 3071).

    Der materiellen Gerechtigkeit gebührt der Vorrang vor der wirklichen Kausalität; der Mandant soll im Wege des Schadensersatzes durch einen Anwaltsfehler nicht in den Genuss eines Vorteils kommen, den er ohne jenen Fehler nach der materiellen Rechtslage nicht hätte erlangen dürfen (BGH NJW 2005, 3071, m.w.N.).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 345/08
    Die von einem engen zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung nimmt aber mit zunehmendem zeitlichen Abstand zwischen der Haustürsituation und der Vertragserklärung ab (BGH WM 1996, 387; WM 2003, 1370, 1372; WM 2006, 1243).

    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (BGH WM 2006, 1243; WM 2003, 1370, 1372; WM 2003, 483, 484; WM 2003, 918, 921).

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