Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits auf Schadensersatz wegen Rissen im Estrich- und Fliesenbelag eines Einfamilienhauses in der Berufungsinstanz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits auf Schadensersatz wegen Rissen im Estrich- und Fliesenbelag eines Einfamilienhauses in der Berufungsinstanz - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Symptomtheorie auch bei Auslegung eines Abgeltungsvergleiches?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Symptomtheorie zu Gunsten des Architekten
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Symptomtheorie zu Gunsten des Architekten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie wirkt die Symptomtheorie bei Auslegung eines Abgeltungsvergleichs? (IBR 2010, 563)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg - 5 O 151/06
- OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1672
- BauR 2010, 1811
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99
Wirkung eines Prozeßvergleichs
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 1942 ; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1992, 1398 und OLG Dresden BauR 2005.1954) ist der Wille, das Schuldverhältnis insgesamt aufzuheben, dann anzunehmen, wenn der Erlass gerade mit dem Gesamtschuldner vereinbart wird, der im Innenverhältnis die Verbindlichkeit allein tragen müsste.Die vom BGH (vgl. BGHZ 58, 216, 220; BGH NJW 2000, 1942 ) gleichfalls erwogene beschränkte Gesamtwirkung des Vergleichs in dem Sinne, dass der Erlassempfänger zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll, ist gleichfalls nicht gegeben.
- BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01
Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09
Im Ansatz zutreffend hat das Landgericht (LGU 19/20) die vom BGH (z. B. BGHZ 136, 342 ; BGH BauR 2003, 1247) entwickelte sogenannte Symptomtheorie dargestellt, die auch für Mängel des Architektenwerkes gilt.Im damaligen Streitfall bedeutete sie aber nur, dass die Klägerin (damalige Beklagte) die am Bauwerk sichtbaren Mangelerscheinungen hinreichend bezeichnet und einer Leistung der damals klagenden Architektin (der Beklagten Ziff. 1.) zugeordnet hat (vgl. BGH BauR 2003, 1247).
- BGH, 09.03.1972 - VII ZR 178/70
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09
Die vom BGH (vgl. BGHZ 58, 216, 220; BGH NJW 2000, 1942 ) gleichfalls erwogene beschränkte Gesamtwirkung des Vergleichs in dem Sinne, dass der Erlassempfänger zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll, ist gleichfalls nicht gegeben.
- BGH, 26.06.2003 - VII ZR 126/02
Haftung von Unternehmern unterschiedlicher Gewerke auf einheitliche …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09
Gleiches gilt für die auf die Rechtsprechung des BGH (BGHZ 155, 265 ; vgl. auch bereits BGH (GS) Z 43, 227) gestützte Annahme des Landgerichts (LGU 19), dass die Beklagte Ziff. 3 gesamtschuldnerisch haftet. - BGH, 12.05.2005 - VII ZR 45/04
Voraussetzungen der Übernahme des Risikos einer mangelhaften Leistung durch den …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09
Nach den Grundsätzen des BGH (BauR 2005, 1314 ) kommt eine Risikoübernahme durch den Bauherrn i. S. der BGH-Rechtsprechung im vorliegenden Sachverhalt nicht in Betracht. - BGH, 28.10.1971 - III ZR 84/70
Maßgebender Stichtag für die Bewertung der Grundstücksqualität für eine …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09
Neben der Wirkung des § 493 ZPO für das vorliegende Verfahren verkennt die Beklagte Ziff. 3 vor allem, dass ein z. Zt. seiner Ausführung und Abnahme anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Werk (bereits dies ist vorliegend zweifelhaft) mangelhaft sein kann, weil es unabhängig von deren Einhaltung einen Sachmangel (hier Rissanfälligkeit) aufweist (ständige Rechtsprechung vgl. z. B. BGHZ 48, 310, 311 f.; BGH NJW 71, 92, 93; BGH BauR 72, 162;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Auflage, Rdn. 1454 m.w.N.). - BGH, 26.09.1995 - X ZR 46/93
Mangelhaftigkeit einer Abwasserbehandlungsanlage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09
Der Bauunternehmer schuldet nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BauR 95, 230, 231; NJW-RR 96, 340; NJW-RR 96, 789, 790) ein dauerhaft mangelfreies, zweckgerechtes Werk. - BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93
Prüfungspflicht des Fachunternehmens bei Anlagenbaukomponenten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09
Der Bauunternehmer schuldet nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BauR 95, 230, 231; NJW-RR 96, 340; NJW-RR 96, 789, 790) ein dauerhaft mangelfreies, zweckgerechtes Werk. - BGH, 19.01.1995 - VII ZR 131/93
Umfang der Gewährleistung des Unternehmers; Schallschutzmangel bei einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09
Der Bauunternehmer schuldet nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BauR 95, 230, 231; NJW-RR 96, 340; NJW-RR 96, 789, 790) ein dauerhaft mangelfreies, zweckgerechtes Werk. - BGH, 22.10.1970 - VII ZR 90/68
Mängel eines Architektenwerks
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09
Neben der Wirkung des § 493 ZPO für das vorliegende Verfahren verkennt die Beklagte Ziff. 3 vor allem, dass ein z. Zt. seiner Ausführung und Abnahme anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Werk (bereits dies ist vorliegend zweifelhaft) mangelhaft sein kann, weil es unabhängig von deren Einhaltung einen Sachmangel (hier Rissanfälligkeit) aufweist (ständige Rechtsprechung vgl. z. B. BGHZ 48, 310, 311 f.; BGH NJW 71, 92, 93; BGH BauR 72, 162;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Auflage, Rdn. 1454 m.w.N.). - BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65
Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks
- BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04
Verschuldensabhängigkeit des Fehlerbegriffs
- BGH, 18.09.1997 - VII ZR 300/96
Honoraransprüche des Architekten bei stufenweiser Beauftragung; Darlegungs- und …
- OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80
Rißbildung in Talbrücke trotz fachgerechter Bauausführung
- OLG Köln, 18.05.1992 - 19 W 15/92
Darlehnsgeber; Gesamtschuldner; Darlehnsforderung; Verzicht; Erlaß; …
- OLG Düsseldorf, 29.06.2012 - 16 U 109/11
Wirkung eines von mehreren Gesamtschuldnern geschlossenen Vergleichs hinsichtlich …
Ein Wille der Vergleichsparteien, dass Schuldverhältnis insgesamt aufzuheben kann sich im Einzelfall daraus ergeben, dass der Erlass gerade mit dem Gesamtschuldner vereinbart wird, der im Innenverhältnis unter den Gesamtschuldnern die Verbindlichkeit alleine tragen müsste (BGH, Urteil v. 21.3.2000 - IX ZR 39/99, NJW 2000, 1942, 1943; OLG Köln, Beschluss v. 18.5.1992 - 19 W 15/92, NJW-RR 1992, 1398; OLG Celle, Urteil v. 23.4.2008 - 14 U 92/07, BeckRS 2008, 19351; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 15.7.2010 - 8 U 82/09, NJW-RR 2010, 1672, 1674). - OLG Braunschweig, 29.02.2012 - 8 U 23/11
Architekt muss Bauherrn auf fehlende Fachplanungsleistungen hinweisen!
Ein Wille der Vergleichsparteien, das Schuldverhältnis insgesamt aufzuheben, kann sich im Einzelfall aber daraus ergeben, dass der Erlass gerade mit demjenigen Gesamtschuldner vereinbart wird, der im Innenverhältnis unter den Gesamtschuldnern die Verbindlichkeit allein tragen müsste (vgl. BGH, a.a.O. Rdn. 23 und OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 1672 ff. Rdn. 25). - LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2016 - 9 O 237/14
Architektenhaftung: Anforderungen an die Bauüberwachung bei Bodenfliesenarbeiten
Auch unter Berücksichtigung der Symptomtheorie und der von den Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2010, 1672) kann vorliegend nicht von einer Abgeltungswirkung des geschlossenen Vergleichs hinsichtlich der hier streitgegenständlichen Mängel ausgegangen werden. - LG Marburg, 16.07.2012 - 7 O 91/09 Nach der vom Bundesgerichtshof entwickelten (vgl. etwa BGHZ 136, 342; BGH, BauR 2003, 1247) und auch für Mängel des Architektenwerkes geltenden sogenannten Symptomtheorie (vgl. zur Anwendung der Symptomtheorie im Bereich der Architektenhaftung etwa OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1672 (1673)) legt der Auftraggeber einen Mangel des Architektenwerkes schon dann hinreichend substantiiert dar, wenn er die am Bauwerk sichtbaren Mangelerscheinungen hinreichend bezeichnet und einer Leistung des Architekten zuordnet (vgl. BGH, BauR 2003, 1247; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1672 (1673)).