Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.10.2015 - 2 (7) SsBs 499/15, 2 (7) SsBs 499/15 - AK 151/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29697
OLG Karlsruhe, 15.10.2015 - 2 (7) SsBs 499/15, 2 (7) SsBs 499/15 - AK 151/15 (https://dejure.org/2015,29697)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.10.2015 - 2 (7) SsBs 499/15, 2 (7) SsBs 499/15 - AK 151/15 (https://dejure.org/2015,29697)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 2 (7) SsBs 499/15, 2 (7) SsBs 499/15 - AK 151/15 (https://dejure.org/2015,29697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    Atemalkoholkontrolle, Kontrollzeit, Verwertbarkeit, Messung

  • openjur.de

    Nichteinhaltung der Kontrollzeit bei Atemalkoholmessung

  • verkehrslexikon.de

    Nichteinhaltung der Kontrollzeit bei Atemalkoholmessung

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Alkoholkontrolle: Verwertbarkeit der Atemalkoholmessung bei Nichteinhaltung der Kontrollzeit

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nichteinhaltung der Kontrollzeit bei der AAK - Verwertungsverbot ja oder nein?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwertbarkeit der Atemalkoholmessung, wenn die Kontrollzeit unterschritten ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Atemalkoholmessung - und die nicht eingehaltene Kontrollzeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    OLG Karlsruhe zur Nichteinhaltung der Kontrollzeit bei einer Atemalkoholmessung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit der Atemalkoholmessung bei Nichteinhaltung der Kontrollzeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichteinhaltung der Kontrollzeit bei Atemalkoholmessung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn die Atemalkoholkonzentration mit einem Atemalkoholmessgerät bestimmt worden ist

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Atemalkoholmessung: Unverwertbarkeit der Probe wegen Nichteinhaltung der Kontrollzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehler bei Alkoholmessung: keine 10 Minuten Wartezeit vor dem Pusten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehler bei der Atemalkoholmessung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichteinhaltung der zehnminütigen Kontrollzeit bei einer Atemalkoholmessung führt nicht zwingend zu einem Verwertungsverbot - Verwertungsverbot nur bei gerade erreichtem oder geringfügig überschrittenem Grenzwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,27 mg/l

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 160
  • NZV 2016, 391
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 02.07.2010 - 4 Ss 369/10

    Ordnungswidrige Trunkenheitsfahrt: Verwertbarkeit des Messergebnisses bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2015 - 2 (7) SsBs 499/15
    Die festgestellte Nichteinhaltung der zehn Minuten dauernden Kontrollzeit, die dazu dient die Gefahr der Verfälschung der Messwerte durch eine kurz vor der Messung erfolgte Einnahme von möglicherweise die Messung beeinflussenden Substanzen auszuschließen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.4.2004, 1 Ss 30/04, NZV 2004, 426; Schoknecht, Beweissicherheit der Atemalkoholanalyse, Gutachten des Bundesgesundheitsamtes, Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr, Heft 86, S. 12), führt entgegen der Ansicht des Amtsgerichts nicht generell zu einer Unverwertbarkeit des Messergebnisses (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.7.2010, 4 Ss 369/10, BA 47, 360; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.2.2011, 3 (4) SsBs 803/10).

    Die Nichteinhaltung der zehnminütigen Kontrollzeit stellt nur in den Fällen, in denen der Grenzwert gerade erreicht (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.11.2007, 2 Ss OWi 1489/07, BA 45, 197) oder nur geringfügig - um 0, 01 mg/l - überschritten wurde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.4.2004, 1 Ss 30/04, NZV 2004, 426), einer Verwertbarkeit grundsätzlich entgegen, weil der gewonnene Messwert nur dann ohne Sicherheitsabschlag verwertbar ist, wenn die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3.4.2001, 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.7.2010, 4 Ss 369/10, BA 47, 360).

    Ob und ggfs. in welcher Art und Weise das festgestellte Rauchen einer Zigarette und das Trinken von Wasser während der Kontrollzeit die Messung beeinträchtigt haben könnte und in welcher Höhe ggfs. ein Sicherheitsabschlag vorzunehmen ist, lässt sich mit sachverständiger Hilfe aufklären (OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.7.2010, 4 Ss 369/10, BA 47, 360; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.2.2011, 3 (4) SsBs 803/10).

    Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG Bamberg (Beschluss vom 27.11.2007, 2 Ss OWi 1489/08, BA 45, 197) betrifft ausdrücklich nur den Fall, bei welchem der Grenzwert gerade erreicht wurde (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.7.2010, 4 Ss 369/10, BA 47, 360).

  • OLG Bamberg, 27.11.2007 - 2 Ss OWi 1489/07

    Verwertbarkeit einer Atemalkoholmessung ohne Kontrollzeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2015 - 2 (7) SsBs 499/15
    Das Amtsgericht Waldkirch hält die Messung unter Berufung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 27.11.2007, 2 Ss OWi 1489/07, BA 45, 197) vorliegend nicht für verwertbar, da die zehnminütige Kontrollzeit nicht eingehalten worden sei.

    Die Nichteinhaltung der zehnminütigen Kontrollzeit stellt nur in den Fällen, in denen der Grenzwert gerade erreicht (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.11.2007, 2 Ss OWi 1489/07, BA 45, 197) oder nur geringfügig - um 0, 01 mg/l - überschritten wurde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.4.2004, 1 Ss 30/04, NZV 2004, 426), einer Verwertbarkeit grundsätzlich entgegen, weil der gewonnene Messwert nur dann ohne Sicherheitsabschlag verwertbar ist, wenn die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3.4.2001, 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.7.2010, 4 Ss 369/10, BA 47, 360).

    Hierzu wird vorliegend neben einem rechtsmedizinischen Sachverständigen auch ein technischer Sachverständiger zu hören sein, um Art und Ausmaß möglicher Beeinträchtigungen des Messergebnisses durch den Konsum von Wasser und Zigaretten feststellen zu können, da ein rechtsmedizinischer Sachverständiger regelmäßig nicht in der Lage ist, die technische Zuverlässigkeit der Messung zu beurteilen (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.11.2007, 2 Ss OWi 1489/07, BA 45, 197).

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2015 - 2 (7) SsBs 499/15
    Die Nichteinhaltung der zehnminütigen Kontrollzeit stellt nur in den Fällen, in denen der Grenzwert gerade erreicht (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.11.2007, 2 Ss OWi 1489/07, BA 45, 197) oder nur geringfügig - um 0, 01 mg/l - überschritten wurde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.4.2004, 1 Ss 30/04, NZV 2004, 426), einer Verwertbarkeit grundsätzlich entgegen, weil der gewonnene Messwert nur dann ohne Sicherheitsabschlag verwertbar ist, wenn die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3.4.2001, 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.7.2010, 4 Ss 369/10, BA 47, 360).

    Ein allgemeiner Grundsatz, dass Bedienungsfehler bei standardisierten Messverfahren - hierzu gehört auch die Verwendung eines Atemalkoholgeräts, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat (BGH, Beschluss vom 3.4.2001, 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358) - generell zu deren Unverwertbarkeit führen (so OLG Hamm Beschluss vom 24.1.2008, 2 Ss OWi 37/08, NZV 2008, 260), existiert nicht.

  • OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 1 Ss 30/04

    Ordnungswidrige Trunkenheit im Straßenverkehr: Notwendige Urteilsfeststellungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2015 - 2 (7) SsBs 499/15
    Die festgestellte Nichteinhaltung der zehn Minuten dauernden Kontrollzeit, die dazu dient die Gefahr der Verfälschung der Messwerte durch eine kurz vor der Messung erfolgte Einnahme von möglicherweise die Messung beeinflussenden Substanzen auszuschließen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.4.2004, 1 Ss 30/04, NZV 2004, 426; Schoknecht, Beweissicherheit der Atemalkoholanalyse, Gutachten des Bundesgesundheitsamtes, Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr, Heft 86, S. 12), führt entgegen der Ansicht des Amtsgerichts nicht generell zu einer Unverwertbarkeit des Messergebnisses (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.7.2010, 4 Ss 369/10, BA 47, 360; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.2.2011, 3 (4) SsBs 803/10).

    Die Nichteinhaltung der zehnminütigen Kontrollzeit stellt nur in den Fällen, in denen der Grenzwert gerade erreicht (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.11.2007, 2 Ss OWi 1489/07, BA 45, 197) oder nur geringfügig - um 0, 01 mg/l - überschritten wurde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.4.2004, 1 Ss 30/04, NZV 2004, 426), einer Verwertbarkeit grundsätzlich entgegen, weil der gewonnene Messwert nur dann ohne Sicherheitsabschlag verwertbar ist, wenn die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3.4.2001, 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.7.2010, 4 Ss 369/10, BA 47, 360).

  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 Ss OWi 37/08

    Trunkenheitsfahrt; Atemalkoholmessung; Messergebnis; Verfälschung; Störfaktoren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2015 - 2 (7) SsBs 499/15
    Ein allgemeiner Grundsatz, dass Bedienungsfehler bei standardisierten Messverfahren - hierzu gehört auch die Verwendung eines Atemalkoholgeräts, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat (BGH, Beschluss vom 3.4.2001, 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358) - generell zu deren Unverwertbarkeit führen (so OLG Hamm Beschluss vom 24.1.2008, 2 Ss OWi 37/08, NZV 2008, 260), existiert nicht.

    Einer Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG in Verbindung mit § 121 Abs. 2 GVG bedarf es nicht, da die Ausführungen in der Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 24.1.2008, 2 Ss OWi 37/08, NZV 2008, 260), nicht tragend sind.

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2015 - 2 (7) SsBs 499/15
    Vielmehr hat der Tatrichter bei konkreten Anhaltspunkten für Messfehler, die Zuverlässigkeit der Messung - ggfs. mit sachverständiger Hilfe - zu prüfen (vgl. für standardisierte Messverfahren der Geschwindigkeitsmessung, BGH, Beschluss vom 19.8.1993, 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291 und Beschluss vom 30.10.1997, 4 StR 24/97, BGHSt 43, 277).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2015 - 2 (7) SsBs 499/15
    Vielmehr hat der Tatrichter bei konkreten Anhaltspunkten für Messfehler, die Zuverlässigkeit der Messung - ggfs. mit sachverständiger Hilfe - zu prüfen (vgl. für standardisierte Messverfahren der Geschwindigkeitsmessung, BGH, Beschluss vom 19.8.1993, 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291 und Beschluss vom 30.10.1997, 4 StR 24/97, BGHSt 43, 277).
  • OLG Dresden, 28.04.2021 - 22 Ss 672/20

    Anforderungen an die Durchführung einer Atemalkoholmessung

    Wenn somit in Fällen wie dem vorliegenden (AAK von 0, 26 mg/l) kein verwertbares Messergebnis vorliegt, so kann auch nicht durch Hinzuziehung eines Sachverständigen geklärt werden, inwieweit dieses unverwertbare Messergebnis durch die aufgenommenen Fremdsubstanzen beeinflusst worden sein kann (vgl. OLG Bamberg, a.a.O.; OLG Karlsruhe, DAR 2016, 150).
  • OLG Celle, 20.08.2019 - 3 Ss OWi 178/19

    Unverwertbarkeit der Messung bei Nichteinhaltung der Wartezeit nur bei

    Nach der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung kann trotz Nichteinhaltung der Wartezeit das Messergebnis gleichwohl unter Hinzuziehung eines Sachverständigen verwertbar sein, wenn der Grenzwert von 0, 25 mg/l nicht unerheblich überschritten ist und ein Sicherheitsabschlag vorgenommen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 (7) SsBs 499/15 -, Blutalkohol 52, 414; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 4 Ss 369/10 -, Blutalkohol 47, 360).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht