Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Berufshaftpflichtversicherung: Einbeziehung eines nach den Bedingungen generell ausgeschlossenen Risikos
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wissentlicher Pflichtverstoß und Auswirkungen auf die Haftung der Berufhaftpflichtversicherung; Einbeziehung eines nach den Bedingungen generell ausgeschlossenen Risikos; Inanspruchnahme wegen eines Planungsfehlers (Feuchtigkeitseintritt durch Grundwasser); § 531 Abs. 2 ZPO ...
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 5; VVG § 152; BBE Nr. IV Abs. 7
Voraussetzungen für Einbeziehung eines generell ausgeschlossenen Risikos in den Versicherungsvertrag bei Abweichung des Versicherungsscheins vom Antrag des VN - RA Kotz
Berufshaftpflichtversicherung - Darlegungs- und Beweislast für Versicherungsschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 5 § 152
Berufshaftpflichtversicherung eines Architekten: Nicht versichertes Risiko - Haftungsausschluss für Eigenplanung - Geltung der sog. Verwandtenklausel - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Antragsabweichung bei Architektenhaftpflichtdeckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä. (5)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Haftpflichtversicherung - Berufshaftpflicht: Wann ist ein generell ausgeschlossenes Risiko wirksam vereinbart?
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Versicherungsschein dokumentiert nicht das beantragte Abbedingen der Verwandtenklausel: Versicherungsschutz?
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen bewusster Pflichtwidrigkeit wegen Verstoß gegen sog. elementares Grundwissen?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architekt an Bauträger-KG beteiligt: Versicherungsschutz? (IBR 2006, 595)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Versicherungsschutz für Architekten: Keine generelle Deckungsversagung bei Verstoß gegen Elementarwissen! (IBR 2006, 422)
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 13.05.2005 - 2 O 603/04
- OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Papierfundstellen
- NZBau 2006, 256
- VersR 2006, 783
- BauR 2006, 1030
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Versicherungsschutz besteht bei Vorliegen dieser Voraussetzung auch dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer überzeugt war oder hoffte, durch sein Handeln werde kein Schaden entstehen (Senat, VersR 2005, 1681; BGH VersR 1987, 174; OLG Köln r + s 1997, 496).Ihre Darlegungslast ist allerdings eingeschränkt, soweit es sich um den Verstoß gegen grundsätzliche Berufspflichten handelt (Senat VersR 2005, 1681).
- BGH, 13.07.1959 - II ZR 37/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Hierbei handelt es sich um eine sekundäre Risikobeschränkung (BGH VersR 1959, 691; Vers R 1987, 174).Ob der pflichtwidrige Verstoß auf einem bewussten Verhalten beruht, muss der Versicherer darlegen und beweisen (BGH VersR 1959, 691;… Schmalzl, aaO, Rn. 597).
- OLG Karlsruhe, 25.06.1992 - 12 U 7/92
Freie Wahl des Versicherers zwischen Befreiung und Rechtsschutz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Frankfurt (VersR 1993, 1390) betrifft die Frage, ob in den Fällen, in denen der Versicherer die Abwehr der für unberechtigt gehaltenen Ansprüche anbietet oder wie hier die Ansprüche im Haftpflichtprozess abwehrt, eine Klage des Versicherungsnehmers auf Befreiung von der Haftpflichtverbindlichkeit in Betracht kommt.Diese Auffassung entspricht der h. M. (Senat VersR 1993, 1390; BGH VersR 1981, 173).
- BGH, 15.12.1966 - VII ZR 151/64
Untersuchung der Baugrunds: Aufgabe des Architekten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Zwischen den Parteien ist weiter unstreitig, dass ein Architekt den Baugrund auch auf die zukünftig zu erwartenden Grundwasserstände zu überprüfen hat und damit die hierfür maßgebliche DIN 18195 eine allgemein anerkannte Regel der Baukunst darstellt, die ein Architekt bei der Planung stets zu berücksichtigen hat (BGH VersR 1967, 260; OLG Oldenburg OLGR 1996, 218). - OLG Köln, 28.01.1997 - 9 U 62/96
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen wissenlichem Pflichtverstoß bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Versicherungsschutz besteht bei Vorliegen dieser Voraussetzung auch dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer überzeugt war oder hoffte, durch sein Handeln werde kein Schaden entstehen (Senat, VersR 2005, 1681; BGH VersR 1987, 174; OLG Köln r + s 1997, 496). - OLG Oldenburg, 04.09.1996 - 2 U 130/96
Ausschluss der Architektenberufshaftpflichtversicherung bei bewusst …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Zwischen den Parteien ist weiter unstreitig, dass ein Architekt den Baugrund auch auf die zukünftig zu erwartenden Grundwasserstände zu überprüfen hat und damit die hierfür maßgebliche DIN 18195 eine allgemein anerkannte Regel der Baukunst darstellt, die ein Architekt bei der Planung stets zu berücksichtigen hat (BGH VersR 1967, 260; OLG Oldenburg OLGR 1996, 218). - OLG Karlsruhe, 30.12.1987 - 7 U 33/87
Grobe Fahrlässigkeit bei Verursachung eines Arbeitsunfalles durch den Arbeitgeber …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Ob das Verhalten des Klägers den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigt (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe VersR 1988, 500), bedarf hier keiner Entscheidung. - BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 166/85
Voraussetzungen eines Risikoausschlusses für gesetz-, vorschrifts- oder sonst …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Versicherungsschutz besteht bei Vorliegen dieser Voraussetzung auch dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer überzeugt war oder hoffte, durch sein Handeln werde kein Schaden entstehen (Senat, VersR 2005, 1681; BGH VersR 1987, 174; OLG Köln r + s 1997, 496). - BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80
Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Diese Auffassung entspricht der h. M. (Senat VersR 1993, 1390; BGH VersR 1981, 173). - OLG Stuttgart, 09.06.2004 - 7 U 211/03
Vertrauenshaftung des Versicherers: Umfang der Auskunfts- und Beratungspflichten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Darüber hinaus würde sich im vorliegenden Fall ein Anspruch des Klägers im Falle einer Deckungslücke für die Eigenhaftung auch aus den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung ergeben, wonach der Versicherer für Erklärungen seines Versicherungsagenten über den Inhalt des Versicherungsvertrages einzustehen hat, wenn der Versicherungsnehmer auf die Richtigkeit der Angaben vertraut und ihn kein eigenes Verschulden trifft, oder der Versicherer bei Vertragsschluss eine Fehlvorstellung des Versicherungsnehmers erkennt und diese pflichtwidrig nicht aufklärt (OLG Hamm, VersR 1997, 1264; OLG Stuttgart VersR 2004, 1161). - OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 247/95
Berichtigung einer unrichtigen Parteibezeichnung; Voraussetzungen der …
- OLG Nürnberg, 26.05.1994 - 8 U 658/94
Abstellen auf den in den Versicherungszeitraum fallenden "Verstoß" und nicht auf …
- OLG Hamm, 03.05.2000 - 20 U 206/99
Begriff des Versicherungsfalls
- OLG Karlsruhe, 05.11.1992 - 12 U 112/91
Schadensersatz wegen falscher Beratung durch Versicherungsagenten
- LG Köln, 18.11.2013 - 26 O 168/13
Rückzahlung von Beiträgen einer abgeschlossenen Lebensversicherung nach …
Denn § 5 VVG a.F., gemäß dem Abweichungen des Versicherungsscheines von den getroffenen Vereinbarungen als genehmigt gelten, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums widerspricht, bleibt gem. § 5a I 2 VVG a.F. unberührt, so dass bei vollständiger Überlassung der Unterlagen vor Antragstellung und späterer Änderung § 5 VVG dem § 5a VVG a.F. vorgeht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.12.2005 - 12 U 150/05, Rn. 25, zit. nach Juris). - LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
Wissentliche Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters i.S.d. Bedingungen für …
Denn eine Pflichtverletzung, die schlechterdings nur vorsätzlich begangen werden kann, bedarf keiner weiteren Darlegung und keines weiteren Beweises hinsichtlich des Vorsatzes (OLG Hamm r+s 2007, 279; OLG Karlsruhe VersR 2006, 783; OLG Köln VersR 2009, 58).