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   OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 191/05   

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https://dejure.org/2005,4649
OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 191/05 (https://dejure.org/2005,4649)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.12.2005 - 12 U 191/05 (https://dejure.org/2005,4649)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 12 U 191/05 (https://dejure.org/2005,4649)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Unfallversicherung: Nachweis unfallbedingter Invalidität

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 29

    Unfallversicherung, Invalidität, AUB 61

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus zwei Unfallversicherungen; Schädigung eines Mitfahrers bei Unfall auf der Autobahn; Feststellung des Eintritts einer unfallbedingten Invalidität innerhalb eines Jahres; Beurteilung einer dauerhaften Beeinträchtigung der ...

  • Judicialis

    AUB 61 § 8 II. Abs. 1; ; AUB 61 § 13 Nr. 3 a; ; AUB 94 § 7 I. Abs. 1; ; AUB 94 § 11 IV; ; ZPO § 286

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 61 § 8 II Nr. 1; AUB 61 § 13 Nr. 3 a; AUB 94 § 7 I Nr. 1; AUB 94 § 11 IV; ZPO § 286
    Auslegung der Regelung über die Jahresfrist zur Invaliditätsfeststellung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung: Eintritt der Invalidität binnen Jahresfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1396
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 28.07.1939 - III 186/38

    1. Was ist im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 191/05
    Sie steht im Widerspruch zu den Bedingungen, denen zu entnehmen ist, dass Veränderungen nach Ablauf der Frist von drei Jahren nicht mehr zu berücksichtigen sind (BGH NJW-RR 2005, 974; BGH r+s 1981, 204 und schon RGZ 161, 184).

    Nach Auffassung des Senats kann eine dauerhafte Beeinträchtigung in diesem Sinne (nach einem Jahr vorhandene Beeinträchtigung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft sein wird) auch dann als nachgewiesen angesehen werden, wenn der sich nach einem Jahr ergebende unfallbedingte Zustand nach Ablauf von drei Jahren (unbeschadet gradueller Unterschiede) noch immer vorhanden ist, und sich ein Ende nicht absehen lässt (RGZ 161, 184).

    Der Fassung der Versicherungsbedingungen und dem Sinn und Zweck des Regelwerkes ist auch eine vertragliche Vorgabe für das Beweismaß und den maßgebenden Zeitpunkt für verwertbare Erkenntnisse zu entnehmen (BGH r+s 1981, 204; RGZ 161, 184).

  • OLG Hamm, 09.06.1999 - 20 U 185/98

    Eintritt des Unfalls i.S. des Rechts der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 191/05
    Von einem solchen Spätschaden kann aber keine Rede sein, wenn zum Ende des Unfalljahres Unfallfolgen verblieben sind und bereits zu diesem Zeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie andauern werden (OLG Hamm VersR 2000, 43).
  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03

    Bewertung der Invalidität bei nicht abgeschlossener Heilbehandlung in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 191/05
    Sie steht im Widerspruch zu den Bedingungen, denen zu entnehmen ist, dass Veränderungen nach Ablauf der Frist von drei Jahren nicht mehr zu berücksichtigen sind (BGH NJW-RR 2005, 974; BGH r+s 1981, 204 und schon RGZ 161, 184).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 191/05
    Die Regelung, wonach die Invalidität binnen Jahresfrist eingetreten sein muss, stellt eine die Entschädigungspflicht des Unfallversicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung dar (BGH VersR 1998, 175).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 191/96

    Anforderungen an Nachweis eines Schadens in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 191/05
    Für die Beurteilungsgrundlagen gilt Folgendes: Nach der Rechtsprechung des BGH (r+s 1998, 80) ist der vom Versicherungsnehmer zu führende Nachweis einer unfallbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigung als solcher und der Dauerhaftigkeit des Gesundheitsschadens nach den strengen Anforderungen des § 286 ZPO zu führen.
  • LG Augsburg, 22.05.1987 - 7 S 5341/86

    Allgemeine Bedingungen für die Neuwertversicherung eines Hausrats; Einbeziehung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 191/05
    Die Entscheidung OLG Hamm VersR 1988, 513 (ZfS 1988, 222) betrifft Änderungen des Gesundheitszustands, die innerhalb der Frist von drei Jahren eingetreten waren (vgl. Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 27. Aufl., AUB 94 § 7 Rn. 6).
  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 191/05
    Für die Frage, ob die dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit auf die unfallbedingte Gesundheitsschädigung zurückzuführen ist, gelten die Beweiserleichterungen des ZPO § 287 (BGH VersR 2001, 1547).
  • OLG Hamm, 29.12.1986 - 20 U 334/86

    Arbeitsfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Prognose; Verhandlung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 191/05
    Die Entscheidung OLG Hamm VersR 1988, 513 (ZfS 1988, 222) betrifft Änderungen des Gesundheitszustands, die innerhalb der Frist von drei Jahren eingetreten waren (vgl. Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 27. Aufl., AUB 94 § 7 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 20.06.1986 - 20 U 403/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 191/05
    Die Entscheidung OLG Hamm VersR 1987, 1233 betrifft nicht die Unfallversicherung, sondern die Feststellung der Berufsunfähigkeit als Anspruchsausschluss in der Krankentagegeldversicherung.
  • OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 3 U 235/16

    Zu den Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität innerhalb der

    Es muss festgestellt werden können, dass sie nach der Konstitution des Versicherten mit hoher Wahrscheinlichkeit verbleiben wird (vgl. OLG Hamm VersR 2000, 43 [OLG Hamm 09.06.1999 - 20 U 185/98] ; OLG Karlsruhe VersR 2006, 1396 [OLG Karlsruhe 15.12.2005 - 12 U 191/05] ).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 235/16

    Unfallversicherung - Fristwahrende Invaliditätsfeststellung

    Es muss festgestellt werden können, dass sie nach der Konstitution des Versicherten mit hoher Wahrscheinlichkeit verbleiben wird (vgl. OLG Hamm VersR 2000, 43 ; OLG Karlsruhe VersR 2006, 1396).
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