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   OLG Karlsruhe, 16.03.2016 - 2 Ws 74/16   

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https://dejure.org/2016,5061
OLG Karlsruhe, 16.03.2016 - 2 Ws 74/16 (https://dejure.org/2016,5061)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.03.2016 - 2 Ws 74/16 (https://dejure.org/2016,5061)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. März 2016 - 2 Ws 74/16 (https://dejure.org/2016,5061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Überweisung in Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung, Strafrecht, Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus, Suchterkrankung, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 63 StGB, § 64 StGB, § 67a Abs 1 StGB, § 67d Abs 6 S 1 StGB, § 67e Abs 1 StGB
    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überprüfung der Überweisung in den Vollzug einer Entziehungsanstalt bei auch bestehender Rauschmittelabhängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67a Abs. 1; StGB § 67d; StGB § 67e Abs. 1
    Überweisung in Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    StGB § 67a Abs. 1 ; StGB § 67d; StGB § 67e Abs. 1
    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer nach Remission der zur Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus führenden psychiatrischen Erkrankung durch Medikation und Fortbestand einer Suchterkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überweisung aus der Psychiatrie in die Entziehungsanstalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überweisung in Entziehungsanstalt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Prognoseentscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2016 - 2 Ws 74/16
    Ein Wegfall der auf dem Zustand des Verurteilten beruhenden Gefährlichkeit kann auf der Grundlage der Ausführungen des Sachverständigen im Rahmen des Anhörungstermins am 08.01.2016, wonach im Falle einer Beendigung des Maßregelvollzugs die hohe Gefahr bestehe, dass der Verurteilte erneut Suchtmittel konsumiere sowie Dritte bedrohe und - falls diese nicht deeskalierend agierten - auch schlage, ebenfalls nicht angenommen werden; insbesondere zählen vorsätzliche Körperverletzungen gemäß § 223 Abs. 1 StGB, wenn sie etwa durch Faustschläge begangen werden, zu den "erheblichen rechtswidrigen Taten" im Sinne von § 63 StGB (vgl. BGH, NStZ 2008, 210, 212; NStZ-RR 2011, 202 f.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2016 - 2 Ws 74/16
    Bei der insoweit vorzunehmenden Abwägung insbesondere zwischen der Dauer des bisherigen Freiheitsentzugs und dem Gewicht der Anlasstaten sowie der in Freiheit zu erwartenden Taten unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechts des Verurteilten auf Fortbewegungsfreiheit aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (vgl. BVerfG, NJW 1986, 767, 770; Senat, NStZ-RR 2005, 338; OLG Hamburg, NStZ-RR 2005, 40; siehe auch BVerfG, NStZ-RR 2012, 385) ist einerseits zu sehen, dass die Unterbringung des Verurteilten im Maßregelvollzug bereits nahezu elf Jahre und damit einen erheblichen Zeitraum andauert und nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen von dem Verurteilten in Zukunft keine weiteren Straftaten mit dem allerdings erheblichen Gewicht der Anlasstaten zu erwarten sind, bei deren Begehung er zwei verschiedene Verbrechenstatbestände (räuberische Erpressung, versuchte schwere Brandstiftung) verwirklichte.
  • OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus nach gemeinschädlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2016 - 2 Ws 74/16
    Bei der insoweit vorzunehmenden Abwägung insbesondere zwischen der Dauer des bisherigen Freiheitsentzugs und dem Gewicht der Anlasstaten sowie der in Freiheit zu erwartenden Taten unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechts des Verurteilten auf Fortbewegungsfreiheit aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (vgl. BVerfG, NJW 1986, 767, 770; Senat, NStZ-RR 2005, 338; OLG Hamburg, NStZ-RR 2005, 40; siehe auch BVerfG, NStZ-RR 2012, 385) ist einerseits zu sehen, dass die Unterbringung des Verurteilten im Maßregelvollzug bereits nahezu elf Jahre und damit einen erheblichen Zeitraum andauert und nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen von dem Verurteilten in Zukunft keine weiteren Straftaten mit dem allerdings erheblichen Gewicht der Anlasstaten zu erwarten sind, bei deren Begehung er zwei verschiedene Verbrechenstatbestände (räuberische Erpressung, versuchte schwere Brandstiftung) verwirklichte.
  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2016 - 2 Ws 74/16
    Widersprüche zwischen dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens und den mündlichen Ausführungen des Sachverständigen, die zu einer besonders kritischen Auseinandersetzung mit dessen Aussagen zwingen würden (vgl. BVerfG, NJW 2013, 3228, 3231), sind entgegen der Auffassung der Beschwerdebegründung nicht erkennbar.
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2016 - 2 Ws 74/16
    Ein Wegfall der auf dem Zustand des Verurteilten beruhenden Gefährlichkeit kann auf der Grundlage der Ausführungen des Sachverständigen im Rahmen des Anhörungstermins am 08.01.2016, wonach im Falle einer Beendigung des Maßregelvollzugs die hohe Gefahr bestehe, dass der Verurteilte erneut Suchtmittel konsumiere sowie Dritte bedrohe und - falls diese nicht deeskalierend agierten - auch schlage, ebenfalls nicht angenommen werden; insbesondere zählen vorsätzliche Körperverletzungen gemäß § 223 Abs. 1 StGB, wenn sie etwa durch Faustschläge begangen werden, zu den "erheblichen rechtswidrigen Taten" im Sinne von § 63 StGB (vgl. BGH, NStZ 2008, 210, 212; NStZ-RR 2011, 202 f.).
  • OLG Koblenz, 02.05.1983 - 1 Ws 273/83

    Nachträglich Heilung eines Mangels der fehlenden Unterschrift durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2016 - 2 Ws 74/16
    Der Senat weist aber darauf hin, dass es ratsam, wenn nicht sogar erforderlich gewesen wäre, den Umstand aktenkundig zu begründen, dass die Beisitzerin einerseits an der Beschlussfassung beteiligt, andererseits aber an einer Unterschriftsleistung verhindert war (vgl. OLG Koblenz, MDR 1983, 864; OLG Düsseldorf, MDR 1984, 164 und VRS 96/99, Nr. 77; siehe auch Valerius, in: MK-StPO, § 33 Rn. 21; Weßlau, in: SK-StPO, 4. Aufl. 2014, Vor § 33 Rn. 12).
  • BVerfG, 22.06.2012 - 2 BvR 22/12

    Freiheit der Person (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2016 - 2 Ws 74/16
    Bei der insoweit vorzunehmenden Abwägung insbesondere zwischen der Dauer des bisherigen Freiheitsentzugs und dem Gewicht der Anlasstaten sowie der in Freiheit zu erwartenden Taten unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechts des Verurteilten auf Fortbewegungsfreiheit aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (vgl. BVerfG, NJW 1986, 767, 770; Senat, NStZ-RR 2005, 338; OLG Hamburg, NStZ-RR 2005, 40; siehe auch BVerfG, NStZ-RR 2012, 385) ist einerseits zu sehen, dass die Unterbringung des Verurteilten im Maßregelvollzug bereits nahezu elf Jahre und damit einen erheblichen Zeitraum andauert und nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen von dem Verurteilten in Zukunft keine weiteren Straftaten mit dem allerdings erheblichen Gewicht der Anlasstaten zu erwarten sind, bei deren Begehung er zwei verschiedene Verbrechenstatbestände (räuberische Erpressung, versuchte schwere Brandstiftung) verwirklichte.
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2016 - 2 Ws 254/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen des

    Wegen der damit erforderlichen weiteren Sachverhaltsaufklärung, zu deren Ergebnis der Verurteilte auch erneut anzuhören sein wird, war die Sache abweichend vom Grundsatz des § 309 Abs. 2 StPO an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 16.03.2016, 2 Ws 74/16; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2014, 122, 123).
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