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   OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00   

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OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00 (https://dejure.org/2000,4115)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.06.2000 - 3 Ws 42/00 (https://dejure.org/2000,4115)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - 3 Ws 42/00 (https://dejure.org/2000,4115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1 § 211
    Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 322
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Karlsruhe, 11.06.1999 - 3 Ws 123/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
    Mit Beschluss vom 11.06.1999 (- 3 Ws 123/99 -, abgedruckt in: StV 1999, 495 f. = NStZ-RR 2000, 125 f. = Die Justiz 2000, 125 f.) hat der Senat die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mannheim vom 12.05.1999, mit welchem diese seine vorzeitige Entlassung abgelehnt hatte, als unbegründet verworfen, jedoch ausgesprochen, dass bei einer erneuten Antragstellung nach § 57 Abs. 1 StGB ein kriminalprognostisches Gutachten über den Verurteilten (§ 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO ) einzuholen sei, entweder durch Beauftragung des Anstaltspsychologen oder, sofern zeitnah erstellbar, durch einen psychiatrischen Sachverständigen.

    Diesem Gesichtspunkt hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass nach der Neufassung des § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO hierzu das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen ist, wenn das Gericht erwägt, die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren wegen einer Straftat der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB bezeichneten Art, namentlich - wie hier - eines Verbrechens gemäß § 57 StGB zur Bewährung auszusetzen (Senat, NStZ-RR 2000, 125 f.; zu dem Ausnahmefall, dass alle prognostischen Umstände zweifelsfrei die Bewertung zulassen, dass von Verurteilten keine Gefahr mehr ausgeht (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2000, 156 f.; OLG Köln, StV 2000, 155 f.).

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 11.06.1999 ausgeführt hat, ist bei der Gefährlichkeitsprognose dieses Verurteilten namentlich darauf abzustellen, ob dieser die Ursachen der Affekttat insbesondere die Trennung von seiner Ehefrau und deren Zuwendung zu einem anderen Mann, zwischenzeitlich überwunden hat, so dass eine Gefahr für diese Personen ohne unvertretbares Restrisiko ausgeschlossen werden kann (Senat, NStZ-RR 2000, 125 C; BVerfG, NJW 1998, 2202 ).

  • OLG Saarbrücken, 24.08.1998 - 1 Ws 159/98

    Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
    Die Anforderungen, welche an die Erfolgsaussichten der Prognose zu stellen sind, werden dabei desto strenger, je höher das Gewicht des bedrohten Rechtsguts ist (vgl. Senat, zuletzt Beschluss vom 16.03.2000 - 3 Ws 51/00 - siehe hierzu auch: OLG Hamm, StraFo 1999, 175 f.; OLG Stuttgart, StV 1998, 668 ; OLG Saarbrücken, NJW 1999, 439 f.; Tröndle/Fischer, aaO.).

    Dementsprechend verlieren bei lang andauernder Inhaftierung die Umstände der eigentlichen Tat bei der Gesamtwürdigung an Gewicht, ihnen kommt wenngleich ihre Bedeutung nach Ansicht des Senats für die Prognoseentscheidung nicht unterschätzt werden darf (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW 1999, 439 f.; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 346 f; KG, Beschluss vom 12.10.1998 - 5 Ws 592/98 -) - nur noch eine eingeschränkte Aussagekraft zu (vgl. BVerfG, NJW 2000, 502 ff., 504 im Fall einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren).

  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
    Bei der danach gebotenen Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände kommt dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts insbesondere dann besondere Bedeutung bei, wenn der Verurteilung ein Verbrechen gegen das Leben zugrunde lag (KG, Beschlüsse vom 31.08.1999 - 5 Ws 10/99 -, und 03.04.1998 - 5 Ws 180/98 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 346; zu anderen besonders gefährlichen Straftaten, vgl. KG, JR 1970, 428; KG, Beschlüsse vom 06.01.1999 - 5 Ws 730/98 -, und 06.12.1999 - 5 Ws 651/99 - OLG Düsseldorf, NJW 1973, 2255 f.; OLG Saarbrücken, NJW 1999, 438 f.).

    Dementsprechend verlieren bei lang andauernder Inhaftierung die Umstände der eigentlichen Tat bei der Gesamtwürdigung an Gewicht, ihnen kommt wenngleich ihre Bedeutung nach Ansicht des Senats für die Prognoseentscheidung nicht unterschätzt werden darf (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW 1999, 439 f.; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 346 f; KG, Beschluss vom 12.10.1998 - 5 Ws 592/98 -) - nur noch eine eingeschränkte Aussagekraft zu (vgl. BVerfG, NJW 2000, 502 ff., 504 im Fall einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
    Dies bedeutet aber nicht, dass bei derartigen Gewaltdelikten eine vorzeitige Entlassung grundsätzlich ausgeschlossen ist; das verfassungsrechtlich verankerte Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (BVerfGE 70, 297 ff., 309) erfordert dann aber auch zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Rechtsbrechern verstärkt, dass sich der Richter ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft.
  • OLG Karlsruhe, 10.01.1994 - 3 Ws 253/93

    Abschiebung; Belehrung; Vollstreckung; Ermessen; Fortsetzung; Nachholen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
    Bei der Entschließung nach § 456 a StPO handelt es sich nämlich nur um eine vorläufige Maßnahme, welche den Strafvollstreckungsanspruch und die Ergreifung von Fahndungsmaßnahmen unberührt lässt (OLG Karlsruhe, aaO.) und die sich von der Aussetzung des Strafrestes nach Zuständigkeiten, Voraussetzungen und Wirkungen (zu den Folgen der Rückkehr eines abgeschobenen Ausländers, vgl. Senat, NStZ 1994, 254 f.) unterscheidet (OLG Stuttgart, StV 1999, 277 ); außerdem verbleibt dem Verurteilten trotz vollzogener Abschiebung die Möglichkeit, rechtmäßig zu Kurzbesuchen in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen, wenn dies von den Ausländerbehörden genehmigt wird (vgl. § 9 Abs. 3 AuslG ; Hailbronner, Ausländergesetz , Loseblattkommentar, 3. Ergänzungsl. 1993, § 9 Rdn. 26).
  • LG Düsseldorf, 08.04.1998 - 18 T 16/98

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Beschwerde gegen die Anordnung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
    Bei der Entschließung nach § 456 a StPO handelt es sich nämlich nur um eine vorläufige Maßnahme, welche den Strafvollstreckungsanspruch und die Ergreifung von Fahndungsmaßnahmen unberührt lässt (OLG Karlsruhe, aaO.) und die sich von der Aussetzung des Strafrestes nach Zuständigkeiten, Voraussetzungen und Wirkungen (zu den Folgen der Rückkehr eines abgeschobenen Ausländers, vgl. Senat, NStZ 1994, 254 f.) unterscheidet (OLG Stuttgart, StV 1999, 277 ); außerdem verbleibt dem Verurteilten trotz vollzogener Abschiebung die Möglichkeit, rechtmäßig zu Kurzbesuchen in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen, wenn dies von den Ausländerbehörden genehmigt wird (vgl. § 9 Abs. 3 AuslG ; Hailbronner, Ausländergesetz , Loseblattkommentar, 3. Ergänzungsl. 1993, § 9 Rdn. 26).
  • OLG Saarbrücken, 17.08.1998 - 1 Ws 155/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
    Bei der danach gebotenen Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände kommt dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts insbesondere dann besondere Bedeutung bei, wenn der Verurteilung ein Verbrechen gegen das Leben zugrunde lag (KG, Beschlüsse vom 31.08.1999 - 5 Ws 10/99 -, und 03.04.1998 - 5 Ws 180/98 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 346; zu anderen besonders gefährlichen Straftaten, vgl. KG, JR 1970, 428; KG, Beschlüsse vom 06.01.1999 - 5 Ws 730/98 -, und 06.12.1999 - 5 Ws 651/99 - OLG Düsseldorf, NJW 1973, 2255 f.; OLG Saarbrücken, NJW 1999, 438 f.).
  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
    Dementsprechend verlieren bei lang andauernder Inhaftierung die Umstände der eigentlichen Tat bei der Gesamtwürdigung an Gewicht, ihnen kommt wenngleich ihre Bedeutung nach Ansicht des Senats für die Prognoseentscheidung nicht unterschätzt werden darf (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW 1999, 439 f.; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 346 f; KG, Beschluss vom 12.10.1998 - 5 Ws 592/98 -) - nur noch eine eingeschränkte Aussagekraft zu (vgl. BVerfG, NJW 2000, 502 ff., 504 im Fall einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren).
  • OLG Köln, 20.07.1999 - 2 Ws 384/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
    Diesem Gesichtspunkt hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass nach der Neufassung des § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO hierzu das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen ist, wenn das Gericht erwägt, die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren wegen einer Straftat der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB bezeichneten Art, namentlich - wie hier - eines Verbrechens gemäß § 57 StGB zur Bewährung auszusetzen (Senat, NStZ-RR 2000, 125 f.; zu dem Ausnahmefall, dass alle prognostischen Umstände zweifelsfrei die Bewertung zulassen, dass von Verurteilten keine Gefahr mehr ausgeht (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2000, 156 f.; OLG Köln, StV 2000, 155 f.).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 11.06.1999 ausgeführt hat, ist bei der Gefährlichkeitsprognose dieses Verurteilten namentlich darauf abzustellen, ob dieser die Ursachen der Affekttat insbesondere die Trennung von seiner Ehefrau und deren Zuwendung zu einem anderen Mann, zwischenzeitlich überwunden hat, so dass eine Gefahr für diese Personen ohne unvertretbares Restrisiko ausgeschlossen werden kann (Senat, NStZ-RR 2000, 125 C; BVerfG, NJW 1998, 2202 ).
  • OLG Stuttgart, 26.08.1987 - 3 Ws 166/87

    Günstige Prognose; Verurteilter; Abschiebung; Straftaten im Inland

  • OLG Stuttgart, 16.03.1998 - 1 Ws 36/98
  • OLG Frankfurt, 10.05.1983 - 3 Ws 232/83
  • OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ws 14/99

    Bewährung: Aussetzung der Reststrafe - Risiko

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2000 - 2 Ws 313/99
  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer

  • OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 3 Ws 37/99
  • KG, 06.01.1999 - 5 Ws 730/98
  • KG, 31.08.1999 - 5 Ws 10/99
  • KG, 27.01.2000 - 5 Ws 698/99
  • KG, 06.12.1999 - 5 Ws 651/99
  • KG, 01.06.1999 - 5 Ws 339/99
  • KG, 12.10.1998 - 5 Ws 592/98
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14

    Strafvollstreckungssache: Nebeneinander der Entscheidungen über das Absehen von

    aa) Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gemäß § 456a Abs. 1 StPO von einer weiteren Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe abgesehen hat und der Verurteilte anschließend in sein Heimatland abgeschoben wurde, steht einer Entscheidung nach § 57 StGB nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2000, 333 = StV 2000, 382 f. - Rn. 6 nach juris; StV 2000, 382 - Rn. 7 nach juris; OLG Karlsruhe StV 2002, 322 f. - Rn. 8 nach juris; OLG Köln StV 2009, 261 f. - Rn. 6 nach juris unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; OLG Bamberg StV 2011, 421 f. - Rn. 7 nach juris; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 57 Rn. 31; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 57 Rn. 20, 26; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57 Rn. 45; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 57. Aufl., § 456a Rn. 5; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 456a Rn. 16, 22).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 3 Ws 252/03

    Entscheidung über eine Strafrestaussetzung: Folgen verweigerter Mitwirkung des

    Die Verantwortungsklausel des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB fordert als Voraussetzung für eine vorzeitige bedingte Entlassung die Wahrscheinlichkeit des Erfolges der Aussetzung der Vollstreckung, wobei insbesondere die Kriterien des "Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit" und des "Gewichts des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes" dem Wahrscheinlichkeitsurteil Grenzen setzen (Senat StV 2002, 322; BGH NStZ-RR 2003, 200 = StraFo 2003, 255 = StV 2003, 678 = BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2).

    Kommt mithin bei der demnach gebotenen Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes insbesondere dann besondere Bedeutung bei, wenn der Verurteilung - wie vorliegend - ein Verbrechen gegen das Leben oder die körperliche Integrität oder eine andere besonders gefährliche Straftat zugrunde lag, ist aber auch zu beachten, dass mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzuges der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner freien Persönlichkeit zunehmendes Gewicht auch für die Anforderungen gewinnt, die an die für die Prognoseentscheidung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB notwendige Sachverhaltsaufklärung zu stellen sind (Senat StV 2002, 322; BVerfG NJW 2000, 501; dass. NJW 2000, 502).

    Die Chancen, dass Sachverständiger und das Gericht, das über die Aussetzung zu entscheiden hat, zu einer zutreffenden Kriminal- und Sozialprognose gelangen werden, werden durch die vorherige Gewährung von Lockerungen und die hierdurch gewonnenen Erfahrungen verbessert (vgl. Senat StV 2002, 322; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323, 324; BVerfG NJW 2000, 501; dass. NJW 2000, 502).

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2005 - 1 Ws 318/04

    Strafrestaussetzung: Kriminalprognose bei fehlender bzw. unzureichender

    Bei der danach gebotenen Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände kommt dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts insbesondere dann besondere Bedeutung bei, wenn der Verurteilung ein Verbrechen gegen das Leben zugrunde lag (OLG Karlsruhe StV 2002, 322 m.w.N.).

    Auch muss er Tatsachen schaffen, die für eine Behebung dieser Defizite sprechen und die es wahrscheinlich machen, dass er künftigen Tatanreizen zu widerstehen vermag (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 26.07.2004, 1 Ws 189/04: Sexualstraftäter; OLG Karlsruhe StV 2002, 322 f.: Affekttat; Kröber R&P 1993, 140 ff.; Müller-Dietz StV 1990, 29 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 3 Ws 82/05

    Strafrestaussetzung bei einem abgeschobenen Verurteilten; Aussetzung des

    Der Strafvollstreckungskammer sowie dem Senat fehlen damit ausreichende Erkenntnismöglichkeiten und wichtige Entscheidungskriterien für die vorausschauende Beurteilung, ob der Verurteilte nicht mehr straffällig und eine Bewährungszeit durchstehen würde, letztlich aber auch für die darüber hinaus erforderliche Feststellung besonderer Umstände i. S. d. § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB (vgl. zu den insoweit zu stellenden Anforderungen jüngst Senat B. v. 10.03.2005 - 3 Ws 56/05 - OLG Düsseldorf StV 2003, 679; KG B. v. 22.05.2001 - 5 Ws 233/01 - bei juris Rechtsprechung; LG Freiburg StV 2003, 91; vgl. auch wegen des Verhältnisses zu § 456 a StPO: Senat StV 2002, 322; OLG Karlsruhe Die Justiz 1993, 233; OLG Stuttgart StV 1999, 276).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04

    Strafrestaussetzung: Anforderungen an die Kriminalprognose bei Sexualdelikten

    Dies entspricht ebenso der ständigen Rechtsprechung des Senates wie die Einschränkung, dass nicht aufklärbare Unsicherheiten und Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen (vgl. ausführlich OLG Karlsruhe StV 2002, 322 f.).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06

    Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe: Kriminalitäts- und Sozialprognose für

    In diesem Rahmen setzt das mit der Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung verbundene "Erprobungswagnis" keine Gewissheit künftiger Straffreiheit voraus (vgl. schon OLG Karlsruhe StV 1993, 260; Senat StV 2002, 322; BVerfG B. v. 05.10.2004 - 2 BvR 558/04 -); dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ist jedoch in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 Ws 230/07
    Auch muß er Tatsachen schaffen, die für eine Behebung dieser Defizite sprechen und die es wahrscheinlich machen, daß er künftigen Tatanreizen zu widerstehen vermag (vgl. hierzu Senat a.a.O. und Beschl. v. 26.7.2004 ­ 1 Ws 189/04; ferner OLG Karlsruhe StV 2002, 322).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 3 Ws 173/99

    Justizvollzug; Kosten einer Transsexualitätsbehandlung ; Psychotherapeutische

    Insoweit darf jedoch nicht übersehen werden, dass das von der Verurteilten 1980 begangene Gewaltverbrechen durch besondere Grausamkeit und Entsetzlichkeit in seiner Begehungsweise gekennzeichnet ist und das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit - auch wenn die Umstände der Tat bei lang andauernder Inhaftierung für die prognostische Gesamtwürdigung an Bedeutung verlieren (BVerfG NJW 2000, 502 ff.; ausführlich hierzu Senat, Beschluss vom 16.06.2000, 3 Ws 42/00) - verbietet, derartig gefährliche Gewaltverbrecher in Freiheit zu entlassen, ohne dass die Gefahr der Wiederholung auf ein Mindestmaß reduziert ist, mithin lediglich noch ein vertretbares Restrisiko verbleibt (BVerfGE 70, 297 ff., 313).
  • OLG Braunschweig, 21.02.2005 - Ws 46/05

    Perpetuierung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Gleichstellung der

    Denn die günstige Sozialprognose muss von der Strafvollstreckungskammer positiv festgestellt werden, wobei nicht aufklärbare Unsicherheiten und Zweifel, ob derartige Umstände in zureichendem Maße vorliegen, zu Lasten des Verurteilten gehen (OLG Karlsruhe StV 2002, 322; Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 57 Rdnr.23).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03

    Strafvollstreckung: Einzeltherapeutische Behandlung eines Gewalttäters;

    Bei einem zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten kommt hinzu, dass dessen Freiheitsanspruch gegenüber den Sicherheitsbelangen der Allgemeinheit mit der Dauer seiner Inhaftierung an Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 1133 ff; NJW 1992, 2344 ff.; OLG Karlsruhe StV 2002, 322 f.).
  • KG, 12.10.2006 - 5 Ws 482/06

    Strafvollzug: Notwendige Voraussetzung für bedingte Entlassung; zur Lastlegung

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