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   OLG Karlsruhe, 16.06.2003 - 2 VAs 2/03   

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https://dejure.org/2003,14403
OLG Karlsruhe, 16.06.2003 - 2 VAs 2/03 (https://dejure.org/2003,14403)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.06.2003 - 2 VAs 2/03 (https://dejure.org/2003,14403)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 2 VAs 2/03 (https://dejure.org/2003,14403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Vorführbefehls der Staatsanwaltschaft und eines Vollstreckungshaftbefehls; Erledigung des Vollstreckungshaftbefehls durch Überführung des Verurteilten in Strafhaft; Feststellungsinteresse des Gefangenen; ...

  • Judicialis

    EGGVG § 28 Abs. 1 Satz 4

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2003 - 2 VAs 2/03
    Auch die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 30.04.1977 und vom 19.06.1997 (StV 1997, S. 393 ff. und 505 f.) zum nachträglichen Rechtsschutz bei Fällen "tiefgreifender Grundrechtseingriffe" gebildet hat, gebieten nicht die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vollstreckungshaftbefehls, weil die Beeinträchtigung des Freiheitsrechtes nicht vorrangig auf dem Vollstreckungshaftbefehl, sondern maßgeblich auf dem zu vollstreckenden rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts beruht.
  • OLG Hamm, 21.08.1986 - 1 VAs 68/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2003 - 2 VAs 2/03
    Zwar ist der Rechtsweg gem. § 23 EGGVG eröffnet, wenn ein Verurteilter die Rechtmäßigkeit eines Vollstreckungshaftbefehls in Frage stellt (OLG Düsseldorf MDR 1989, S. 1016; OLG Hamm NStZ 1987, S. 183 f.).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 3 VAs 7/02

    Rechtsschutz gegen vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2003 - 2 VAs 2/03
    Bei der Entscheidung der zuständigen Strafvollstreckungskammer über eine konkrete Maßnahme kann dann gegebenenfalls die Frage der Recht- bzw. Unrechtmäßigkeit des Vollstreckungshaftbefehls Berücksichtigung finden (ebenso: OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 224).
  • OLG Hamm, 07.09.1982 - 7 VAs 57/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2003 - 2 VAs 2/03
    Für die Annahme eines Feststellungsinteresses des Antragstellers i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG wäre erforderlich, dass noch eine die gegenwärtigen persönlichen Interessen des Antragstellers berührende Sachlage als Folge der erledigten Maßnahme gegeben wäre (OLG Hamm, NStZ 1982, 524).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.1989 - 2 Ws 188/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2003 - 2 VAs 2/03
    Zwar ist der Rechtsweg gem. § 23 EGGVG eröffnet, wenn ein Verurteilter die Rechtmäßigkeit eines Vollstreckungshaftbefehls in Frage stellt (OLG Düsseldorf MDR 1989, S. 1016; OLG Hamm NStZ 1987, S. 183 f.).
  • OLG Brandenburg, 01.11.2021 - 2 VAs 8/21

    Feststellungsinteresse bei vollstrecktem Strafvollstreckungsbefehl; Eklatant

    Die Vollstreckung der Strafe beruht auf dem zugrunde liegenden Urteil und nicht auf dem Vollstreckungshaftbefehl, so dass neben dem Gesichtspunkt der Freiheitsentziehung weitere Umstände vorliegen müssen, aufgrund derer als Folge der erledigten Maßnahme eine die gegenwärtigen persönlichen Interessen des Antragstellers berührende Sachlage gegeben wäre (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16. Juni 2003 - 2 VAs 2/03, zit. nach Juris; OLG habe NStZ 1982, 524).
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