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   OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07   

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OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07 (https://dejure.org/2008,21043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.07.2008 - 3 Ss 226/07 (https://dejure.org/2008,21043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 3 Ss 226/07 (https://dejure.org/2008,21043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des öffentlichen Glaubens einer Bescheinigung über eine asylrechtliche Aufenthaltsgestattung; Objektive Tatbestandsvoraussetzungen des Straftatbestandes der mittelbaren Falschbeurkundung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StGB § 271 Abs. 1; AsylVfG § 63; AsylVfG § 63 Abs. 5; AuslG § 39 Abs. 1 S. 3 Nr. 10; AufenthG § 78 Abs. 7 S. 2; AufenthG § 78 Abs. 6 S. 2 Nr. 10
    D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Aufenthaltsgestattung, Bescheinigung, Falschangaben, Identitätstäuschung, Beweiskraft, öffentliche Urkunde

  • Judicialis

    StGB § 271 Abs. 1; ; AsylVfG a. F. § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2009, 133
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
    Tathandlung der mittelbaren Falschbeurkundung ist die gleichsam in mittelbarer Täterschaft herbeigeführte Beurkundung eines unwahren Sachverhalts in einer öffentlichen Urkunde (vgl. BGHSt 42, 131).

    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (vgl. BGHSt 22, 201, 203; 42, 131; 44, 186, 187 f; BGH NStZ 1996, 231, 232).

    Diese so umschriebene Beweiswirkung stellt die Funktionen der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG als Ausweispapier nicht in Frage, da die Identität des Inhabers der Bescheinigung auf Grund des Lichtbildes und gegebenenfalls erhobener und in die Bescheinigung aufgenommener weiterer biometrischer Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht (§ 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9 AuslG bzw. § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 9 AufenthG) feststeht (vgl. BGH NStZ 1996, 231, 232; auch BGHSt 42, 131, 134).

    Der untrennbaren Verbindung der Aufenthaltsgestattung mit der Person des Asylantragstellers (BGHSt 42, 131, 132) wird auf diese Weise hinreichend Rechnung getragen.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.04.1996 - 1 StR 127/96 (BGHSt 42, 131) welches zu der vor dem Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 09.01.2002 geltenden Rechtslage ergangen ist, steht der vorliegenden Senatsentscheidung nicht entgegen.

  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95

    Bescheinigung - Personalangaben - Keine öffentliche Urkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (vgl. BGHSt 22, 201, 203; 42, 131; 44, 186, 187 f; BGH NStZ 1996, 231, 232).

    b) Die Regelung des § 63 Abs. 5 AsylVfG a. F. in Verbindung mit §§ 56 a Satz 2, 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 AuslG trägt dem Umstand Rechnung, dass in Fällen, in welchen bei der Ausstellung der Bescheinigung ausschließlich die eigenen Bekundungen des Asylbewerbers zu seiner Person vorliegen, der mit der Ausstellung der Bescheinigung befasste Amtsträger regelmäßig keine Möglichkeit besitzt, die Richtigkeit der angegebenen Personalien zu überprüfen (vgl. BGH NStZ 1996, 231, 232).

    c) Beruhen die in die Bescheinigung übernommenen Personalienangaben ausschließlich auf den eigenen Bekundungen des Asylbewerbers, beschränkt sich die erhöhte Beweiskraft der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung auf die Tatsache, dass die durch das Lichtbild und gegebenenfalls weitere biometrische Merkmale nach § 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9 AuslG näher individualisierte Person unter den angegebenen Personalien einen Asylantrag gestellt hat und ihr deswegen der Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet ist (vgl. BGH NStZ 1996, 231, 232; OLG Naumburg aaO).

    Diese so umschriebene Beweiswirkung stellt die Funktionen der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG als Ausweispapier nicht in Frage, da die Identität des Inhabers der Bescheinigung auf Grund des Lichtbildes und gegebenenfalls erhobener und in die Bescheinigung aufgenommener weiterer biometrischer Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht (§ 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9 AuslG bzw. § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 9 AufenthG) feststeht (vgl. BGH NStZ 1996, 231, 232; auch BGHSt 42, 131, 134).

  • OLG Stuttgart, 04.07.2007 - 4 Ss 198/07

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen mittelbarer Falschbeurkundung: Bewirkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
    Gleiches gilt für die nicht tragenden Erwägungen in dem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 04.07.2007 - 4 Ss 198/07 (NStZ-RR 2008, 155).
  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (vgl. BGHSt 22, 201, 203; 42, 131; 44, 186, 187 f; BGH NStZ 1996, 231, 232).
  • OLG Naumburg, 18.10.2006 - 2 Ss 294/06

    Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
    Der der gesetzlichen Regelung des § 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 AuslG erkennbar zu Grunde liegende Vorbehalt des Gesetzgebers gegen die Richtigkeit von sich allein auf die Bekundungen des Ausländers stützenden Personalangaben schließt es aus, den öffentlichen Glauben der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung gerade auch auf diese Personalangaben zu erstrecken (ähnlich OLG Naumburg StV 2007, 134).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 198/98

    Keine Falschbeurkundung im Amt bei wahrheitswidriger Angabe des Beurkundungsortes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (vgl. BGHSt 22, 201, 203; 42, 131; 44, 186, 187 f; BGH NStZ 1996, 231, 232).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Wird der Hinweis nach § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10 AufenthG in die Bescheinigung aufgenommen, so ist hierdurch für den Rechtsverkehr unmissverständlich klargestellt, dass sich die Urkunde hinsichtlich der Personalangaben keine Beweiskraft beimisst (OLG Karlsruhe StV 2009, 133; OLG Naumburg StV 2007, 134; KG NStZ 2009, 448; siehe auch OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 155).

    Dabei muss der Senat nicht entscheiden, ob es der für § 271 StGB erforderlichen Beweiskraft auch in Fällen ermangelt, in denen die Personalangaben zwar ausschließlich auf den Mitteilungen des Antragstellers beruhen, die Behörde den Hinweis nach § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10 AufenthG aber gleichwohl unterlassen hat (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 133), oder ob die gesetzlich vorgegebene Hinweismöglichkeit die Beweiskraft der relevanten Personalangaben gar generell in Frage zu stellen vermag.

  • OLG Karlsruhe, 12.05.2009 - 1 Ss 98/08

    Falschangaben im Asylverfahren und mittelbare Falschbeurkundung

    Der der gesetzlichen Regelung des § 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 AuslG erkennbar zugrunde liegende Vorbehalt des Gesetzgebers gegen die Richtigkeit von sich allein auf die Bekundungen des Ausländers stützenden Personalangaben schließt es aus, den öffentlichen Glauben der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung auch auf diese Personalien zu erstrecken (OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.07.2008 - 3 Ss 226/07- Die Justiz 2008, 283; ähnlich OLG Naumburg StV 2007, 134 f.).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 140/09

    Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Duldung, Falschangaben, Identität,

    Ist die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) mit dem Hinweis versehen, dass die Personenangaben auf den Angaben des Ausländers beruhen, kommt der Duldungsbescheinigung - entgegen den Feststellungen des Landgerichts - nicht die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde zu (so auch KG Berlin, Urt. v. 19.06.2008 - (4) 1 Ss 415/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.07.2007 - 4 Ss 198/07 - inzwischen auch Fischer, StGB, 56. Auflg., § 271 Rdnr. 7 [im Gegensatz zur Vorauflage]; so auch für die Aufenthaltsgestattung: OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.07.2008 - 3 Ss 226/07; Brandenb.
  • VG Lüneburg, 15.08.2008 - 1 A 23/07

    Ausländer haben Anspruch auf Verwendung und Speicherung der von ihnen genannten

    insoweit z.B. OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.7.2008 - 3 Ss 226/07 -, zum (alten) AuslG, das insofern mit § 78 Abs. 6 AufenthG übereinstimmt:.
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2008 - 1 A 23/07

    Ausländer; Daten, personenbezogene; Personalien; Personalangaben;

    insoweit z.B. OLG Karlsruhe, Urt.v. 16.7.2008 - 3 Ss 226/07 -, zum (alten) AuslG, das insofern mit § 78 Abs. 6 AufenthG übereinstimmt:.
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