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   OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99   

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https://dejure.org/1999,5256
OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99 (https://dejure.org/1999,5256)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.1999 - 3 Ss 43/99 (https://dejure.org/1999,5256)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 3 Ss 43/99 (https://dejure.org/1999,5256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässige Tötung ; Voraussehbarkeit ; Unfallverhütungsvorschriften; Ladetätigkeiten; Bergepanzer; Selbstgefährdung

  • Judicialis

    VBG 12 § 42 Abs. 2 Nr. 1; ; VBG 12 § 37 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBG 12 § 42 Abs. 2 Nr. 1, 12 § 37 Abs. 4
    Vorhersehbarkeit bei fahrlässiger Tötung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 141
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 28.10.1997 - 4St RR 221/97

    Fahrlässige Körperverletzung durch Überlassung jugendgefährdender Horror-Videos -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99
    Sie beruhen ersichtlich auf einer Verkennung der Anforderungen, die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung an die Beurteilung der Voraussehbarkeit bei einem Fahrlässigkeitsdelikt gestellt werden (vgl. OLG Karlsruhe VRS 52, 25 ff.; 28; siehe auch BayObLG NJW 1998, 3580).

    Zur Feststellung der individuellen Tatschuld ist es jedoch erforderlich, daß auch der Angeklagte aufgrund seiner persönlichen Kenntnisse, seiner Intelligenz, Sozialstellung und Befähigung in der konkreten Situation mit dem Eintritt des Schadens rechnen konnte (BGHSt 12, 74 ff. 78; BGHR StGB § 222 Fahrlässigkeit 3; BayObLG NJW 1998, 3580).

  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 894/52

    Übersichtliche Straßenkreuzung - Überholmanöver - Plötzliche Richtungsänderung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99
    Es entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, daß bei Übertretung derartiger Normen die Gefahr eines Unfalles naheliegt (BGHSt 4, 182 ff.; 12, 74 ff., 78).
  • BGH, 08.09.1967 - 4 StR 81/67

    Mitverschulden an einem Verkehrsunfall wegen einer rücksichtslosen Handlungsweise

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99
    Auf den Vertrauensgrundsatz kann sich nämlich derjenige nicht berufen, welcher sich selbst verkehrswidrig verhält (BGH, Beschlüsse vom 08.09.1967, 4 StR 81/67, und 06.02.1958, 4 StR 687/67; OLG Sachsen-Anhalt NStZ-RR 1996, 229).
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99
    Hierbei ist es jedoch nicht erforderlich, daß der Täter die Folgen seines Sorgfaltsverstoßes in allen Einzelheiten voraussehen kann, es genügt, wenn diese für ihn in ihrem Gewicht im wesentlichen voraussehbar sind (BGHR StGB § 222 Zurechenbarkeit 1; BGH VRS 19, 348 ff. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 222 Rn. 15 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.1976 - 2 Ss 111/76

    Tod; Vorhersehbarkeit; Unfall; Leicht; Herzkrankheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99
    Sie beruhen ersichtlich auf einer Verkennung der Anforderungen, die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung an die Beurteilung der Voraussehbarkeit bei einem Fahrlässigkeitsdelikt gestellt werden (vgl. OLG Karlsruhe VRS 52, 25 ff.; 28; siehe auch BayObLG NJW 1998, 3580).
  • BGH, 28.03.1989 - 1 StR 704/88

    Verurteilung wegen unbewußt fahrlässigen Handelns

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99
    Zur Feststellung der individuellen Tatschuld ist es jedoch erforderlich, daß auch der Angeklagte aufgrund seiner persönlichen Kenntnisse, seiner Intelligenz, Sozialstellung und Befähigung in der konkreten Situation mit dem Eintritt des Schadens rechnen konnte (BGHSt 12, 74 ff. 78; BGHR StGB § 222 Fahrlässigkeit 3; BayObLG NJW 1998, 3580).
  • OLG Saarbrücken, 16.05.1974 - Ss 153/73

    Verkehrsunerfahrene Personen; Verhalten im Verkehr; Unbeaufsichtigte kleine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99
    Das Zuwiderhandeln gegen derartige gesetzliche oder behördliche Vorschriften stellt mithin ein Beweisanzeichen für die Voraussehbarkeit der Erfolges dar, welches diese regelmäßig indiziert (BGH MDR 1951, 274; OLG Saarbrücken VRS 47, 343 ff.; BayObLG NStE Nr. 14 zu § 222 StGB; OLG Schleswig, Beschluß vom 07.10.1981, 1 Ss 502/81; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Auflage 1999, 222 Rn. 8, 15; Schönke-Schröder-Cramer, StGB, 25. Auflage 1997, § 15 Rn. 183).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99
    Zwar kann ein gänzlich vernunftswidriges Verhalten eines Dritten die Voraussehbarkeit eines Unfalls für den Täter ausschließen ( BGHSt 12, 74 ff., 78; VRS 54, 436), dies setzt jedoch nach Ansicht des Senates im allgemeinen voraus, daß der Dritte überhaupt um die ihm möglicherweise drohende Gefahr weiß.
  • OLG Schleswig, 07.10.1981 - 1 Ss 502/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99
    Das Zuwiderhandeln gegen derartige gesetzliche oder behördliche Vorschriften stellt mithin ein Beweisanzeichen für die Voraussehbarkeit der Erfolges dar, welches diese regelmäßig indiziert (BGH MDR 1951, 274; OLG Saarbrücken VRS 47, 343 ff.; BayObLG NStE Nr. 14 zu § 222 StGB; OLG Schleswig, Beschluß vom 07.10.1981, 1 Ss 502/81; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Auflage 1999, 222 Rn. 8, 15; Schönke-Schröder-Cramer, StGB, 25. Auflage 1997, § 15 Rn. 183).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 26 U 11/23

    Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen alkoholisierten Fahrer

    Wie oben bereits erwähnt, setzt eine Berufung eines Verkehrsteilnehmers auf den Vertrauensgrundsatz voraus, dass sich der betreffende Verkehrsteilnehmer selbst regelgerecht verhält, also nicht eine zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer bestimmte Norm verletzt (vgl. dazu - neben den obigen Nachweisen - etwa noch BGH, Urteil vom 04.07.1957 - 4 StR 190/57 -, VRS 13, 255; Urteil vom 06.02.1958 - 4 StR 687/57 -, juris; Urteil vom 15.11.1966 - VI ZR 57/65 -, VersR 1967, 157; Urteil vom 08.09.1967 - 4 StR 81/67 -, VRS 33, 368, 370; Urteil vom 10.04.1968 - 4 StR 62/68 -, NJW 1968, 1532, 1533; Urteil vom 03.11.1970 - VI ZR 65/69 -, VersR 1971, 179; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.1999 - 3 Ss 43/99 -, NStZ-RR 2000, 141, 143; Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 222, Rdnr. 14; Puppe, Jura 1998, 21, 23).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Die entscheidenden Lücken in der Beweisführung zur Kausalität eines Unterlassens, insbesondere auch in der Vorhersehbarkeit der Folgen werden nicht mit einer zur Verurteilung hinreichenden Sicherheit zu schließen sein (vgl. zur Vorhersehbarkeit BayObLG NJW 1998, 3580; OLG Stuttgart Die Justiz 1998, 477; Senat VRS 98, 280 m.w.N.).
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