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   OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 12 U 309/04   

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https://dejure.org/2005,6173
OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 12 U 309/04 (https://dejure.org/2005,6173)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2005 - 12 U 309/04 (https://dejure.org/2005,6173)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 12 U 309/04 (https://dejure.org/2005,6173)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Invalidität nach einer Gliedertaxe; Bestimmung von Dauerfolgen eines Unfalls; Ausgleich der auf den übrigen Körper ausstrahlenden Folgen des Verlustes oder der Funktionsbeeinträchtigung eines Gliedes durch die Gliedertaxe; Addition der sich aus dem Unfall ...

  • Judicialis

    AUB 94 § 7

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 7
    Umfang der von der Gliedertaxe "abgegoltenen" Folgen eines Gliedverlustes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 94 § 7
    Zur Gliedertaxe des § 7 Abs. 1 Satz 2a AUB bei Verlustes oder der Funktionsbeeinträchtigung eines Gliedes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1070
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 06.11.2002 - 20 U 35/02

    Bei der Bemessung der Invalidität kommt es auf die körperliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 12 U 309/04
    Die Verletzungen, die sich darüber hinaus in den genannten Bereichen selbst auswirken, sind nach den allgemeinen Regeln einzuschätzen (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 322; Grimm, Unfallversicherung, 3. Auflage, § 7 Rn 28 und 36).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 157/91

    Beweispflicht in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 12 U 309/04
    Spätere Verschlechterungen oder Besserungen dürfen nicht berücksichtigt werden (BGH NJW 1993, 201; NJW-RR 2002, 166).
  • BGH, 17.01.2001 - IV ZR 32/00

    Anwendung der Gliedertaxe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 12 U 309/04
    Demgemäß beschreibt § 7 I Abs. 2 a AUB 94 unter anderem abgegrenzte Teilbereiche des Beines und ordnet jedem Teilbereich einen festen Invaliditätsgrad zu, der mit Rumpfnähe des Teilgliedes steigt (BGH VersR 2001, 360).
  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 12 U 309/04
    Spätere Verschlechterungen oder Besserungen dürfen nicht berücksichtigt werden (BGH NJW 1993, 201; NJW-RR 2002, 166).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 12 U 167/05

    Unfallversicherungsbedingungen: Unklarheit einer Invaliditätsbezeichnung

    Anders verhält es sich jedoch, wenn solche Auswirkungen im Bereich des übrigen Körpers zu einem weiteren Gesundheitsschaden führen, der ebenfalls dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Betroffenen nach sich zieht (Senat OLGR 2005, 324; BGH VersR 1990, 964).
  • OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10

    Rechtsnatur und Anwendung der Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung

    Die davon getrennt zu sehende, von Knappmann a.a.O. in den Vordergrund gerückte Frage, ob über das Glied hinaus ausstrahlende Folgen des Verlustes bzw. der Beeinträchtigung von der Gliedertaxe bereits erfasst und abgegolten sind, jedoch nicht ein weiterer Gesundheitsschaden im Bereich des übrigen Körpers, der durch solche Auswirkungen hervorgerufen wurde und ebenfalls dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Versicherten nach sich zieht (so OLG Karlsruhe VersR 2005, 1070), stellt sich hier nicht.
  • LG Fulda, 29.06.2018 - 3 O 144/17

    Vorherige Funktionsbeeinträchtigung ist bei der Bemessung des Invaliditätsgrades

    Die Werte der Gliedertaxe umfassen nämlich auch die auf den übrigen Körper ausstrahlenden, unmittelbaren Folgen des Verlustes oder der Funktionsbeeinträchtigung eines Gliedes (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.2.2005 - 12 U 309/04 und BGH, Urteil vom 30.5.1990 - IV ZR 143/89).
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