Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 17.03.2003 - 15 AR 55/02 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllungsort für Verpflichtungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie für entsprechende Verpflichtungen der Gesellschafter
- Judicialis
ZPO § 29 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 269 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfüllungsort für Verpflichtungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 09.09.2002 - 1Z AR 116/02
Erfüllungsort für haftende Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2003 - 15 AR 55/02
Nach der Anerkennung der beschränkten Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch die Rechtsprechung muss dies auch für eine BGB-Gesellschaft gelten (vgl. BayObLG, MDR 2002, 1360).Nach der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR müssen insoweit die gleichen Grundsätze gelten wie bei der OHG (vgl. BayObLG, MDR 2002, 1360).