Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4882
OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16 (https://dejure.org/2016,4882)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.03.2016 - 17 U 4/16 (https://dejure.org/2016,4882)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. März 2016 - 17 U 4/16 (https://dejure.org/2016,4882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,4882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Vergütungsvereinbarung, Wirksamkeit, Beweislast

  • Burhoff online

    Vergütungsvereinbarung, Pflichtverteidiger, Beweislast

  • IWW

    § 3a RVG
    Vergütungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Vergütungsvereinbarung (des Pflichtverteidigers), oder: Beweislast im Streit über Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16
    Wer - wie vorliegend die Klägerin - behauptet, die mündlich erteilten Belehrungen seien über den Wortlaut und Inhalt der Urkunde hinausgegangen, ist für diesen Vortrag unabhängig von der prozessualen Rollenverteilung beweispflichtig (BGH, NJW 1999, 1702; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 416 Rn. 10).
  • BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Anwaltsvertrages; Herabsetzung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16
    vereinbarten Vergütungspauschale im Ausgangspunkt noch in vollem Umfang (§§ 241, 311 BGB) oder - nach Kündigung des Mandatsverhältnisses und Aufhebung der Beiordnung - nurmehr in gekürzter Höhe (§§ 628 Abs. 1 Satz 1, 627 Abs. 1 BGB) besteht (vgl. hierzu BGH, NJW 1987, 315).
  • BGH, 03.05.1979 - III ZR 59/78

    Erlass eines Grundurteils - Vereinbarung eines von den gesetzlichen Gebühren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16
    Der Mandant muss nicht nur wissen, dass er bei Abschluss einer Honorarvereinbarung mehr verspricht oder zahlt, als er nach dem Gesetz leisten muss, sondern auch, dass der Pflichtverteidiger eine Vergütung von der Staatskasse erhält und zur Führung der Verteidigung daher kraft Gesetzes verpflichtet ist, auch wenn ihm der Beschuldigte keinerlei Vergütung entrichtet (BGH, Urt. v. 03.05.1979 - III ZR 59/78, MDR 1979, 1004, juris Rn. 25 ff.).
  • BGH, 25.06.2013 - XI ZR 210/12

    Erneute Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz bei mangelnder Aussage über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16
    Eine Wiederholung der Beweisaufnahme ist nicht geboten, nachdem das Landgericht sich zur Glaubhaftigkeit der Aussagen des informatorisch gehörten Beklagten und von Rechtsanwalt Z. geäußert und ausdrücklich festgestellt hat, dass es keinen Anlass gebe, an den glaubhaften Angaben des um wahrheitsgemäße Angaben bemühten Beklagten zu zweifeln (LGU 9) (vgl. BGH, Beschl. v. 25.06.2013 - XI ZR 210/12, Rn. 10).
  • OLG Hamm, 15.08.2017 - 28 U 186/15

    Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt

    Diese Entscheidung, der sich das OLG Karlsruhe noch unlängst in einem Urteil vom 17.03.2016 (Az. 17 U 4/16 - zitiert nach juris-) angeschlossen hat, ist nach Einschätzung des Senats auf die inzwischen geltende Rechtslage nach Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 05.05.2004 nicht (mehr) uneingeschränkt anwendbar.

    Weil sich das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 17.03.2016 (17 U 4/16 - zitiert nach juris-) auf die vom Bundesgerichtshof in dessen Urteil vom 03.05.1979 angeführten Gründe bezogen hat, erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 ZPO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht